Frauen schützen, Täter bestrafen
Das Kabinett hat die Einführung der elektronischen Fußfessel und härtere Strafen gegen K.-o.-Tropfen auf den Weg gebracht. Beides stärkt den Schutz von Frauen und sorgt für mehr Sicherheit im Alltag.


- Elektronische Fußfessel schützt Frauen besser
- Härtere Strafen gegen K.-o.-Tropfen
- Wie geht es weiter?
Ohne Sicherheit keine Freiheit. Frauen haben ein Recht auf Schutz. Der Staat hat die Pflicht, sie zu schützen. Deshalb war die elektronische Fußfessel für Gewalttäter eines der zentralen Versprechen zu Beginn der Legislaturperiode. Am 8. Mai hat der Bundestag erstmals die bundesweite Einführung beschlossen.
Elektronische Fußfessel schützt Frauen besser
Wie funktioniert die elektronische Fußfessel? Vorbild war das sogenannte „spanische Modell“. Dabei handelt es sich um ein Zwei-Komponenten-System: Der Täter trägt eine elektronische Fußfessel mit Sendegerät, während dem Opfer freiwillig ein Empfangsgerät zur Verfügung gestellt wird. So kann festgestellt werden, wenn sich der Täter dem Opfer unerlaubt nähert, auch außerhalb festgelegter Sperrzonen.
Zugleich werden Familiengerichte gestärkt: Sie können Täter künftig zur Teilnahme an Anti-Gewaltkursen verpflichten. Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen werden härter bestraft. Außerdem erhalten Gerichte die Möglichkeit, Auskünfte aus dem Waffenregister einzuholen, um Gefährdungslagen besser einzuschätzen. So wird der Staat handlungsfähiger und Opfer werden besser geschützt.
Härtere Strafen gegen K.-o.-Tropfen
Die Bundesregierung geht auch entschlossen gegen den Einsatz sogenannter K.-o.-Tropfen vor. Diese Stoffe werden heimlich verabreicht, um Menschen wehrlos zu machen, häufig bei Sexual- oder Raubdelikten. Künftig sollen K.-o.-Tropfen, Gifte und andere gesundheitsschädliche Stoffe rechtlich gefährlichen Werkzeugen gleichgestellt werden. Wer sie einsetzt, um eine Vergewaltigung, einen sexuellen Übergriff oder einen schweren Raub zu begehen, muss künftig mit einer Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren rechnen. Damit schließt die CDU-geführte Bundesregierung eine rechtliche Lücke. Wir senden ein klares Signal: Wer Frauen gezielt wehrlos macht und Gewalt ausübt, muss die volle Härte des Rechtsstaates spüren.
Wie geht es weiter?
Der Gesetzentwurf zur schärferen Bestrafung von K.-o.-Tropfen wurde vom Bundesrat eingebracht und vom Bundesjustizministerium weiter ausgearbeitet. Mehrere Bundesländer sowie die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützen die Verschärfung ausdrücklich. Ziel ist eine schnelle parlamentarische Beratung und Umsetzung. Klar ist: Der Schutz von Frauen bleibt eine zentrale Aufgabe dieser Bundesregierung. Wir handeln entschlossen gegen Gewalt und stärken den Rechtsstaat – Schritt für Schritt.



