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Markus Söder, Friedrich Merz, Lars Klingbeil, Saskia Esken
Tobias Koch
Pressekonferenz nach Abschluss der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD
Foto: Tobias Koch (www.tobiaskoch.net)

Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD

Tobias Koch Foto: Tobias Koch (www.tobiaskoch.net)

Was steht im Koalitionsvertrag?

Was steht im Koalitionsvertrag? Kommt der Politikwechsel? Was steckt für jede und jeden von uns drin? In unserer Video-Reihe erklärt Philipp Amthor, wie der Politikwechsel in den verschiedenen Politikfeldern gelingt. Mehr dieser Videos gibt es auf unseren Social-Media-Kanälen, folgen Sie uns auch dort!

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Aktuelles: Beiträge zu den Koalitionsverhandlungen

Der Weg für eine neue Bundesregierung ist frei: Der Bundesausschuss der CDU hat dem Koalitionsvertrag am 28.04.2025 zugestimmt. Zuvor hatte Parteichef Friedrich Merz die Inhalte der Vereinbarung vorgestellt und erläutert. Die feierliche Unterzeichnung des Koalitionsvertrags ist für den 5. Mai vorgesehen. Offen bleibt noch die Zustimmung der SPD-Mitglieder. Am 6. Mai soll Friedrich Merz voraussichtlich zum Bundeskanzler gewählt und vereidigt werden. Im Anschluss daran werden auch die Ministerinnen und Minister ihren Amtseid ablegen.

  • Koalitionsvertrag 2025: Wir machen Deutschland wieder wettbewerbsfähig

    Wirtschaft ist nicht alles, aber ohne Wirtschaft läuft es nicht. Wir machen…

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    Der Weg ist frei: Die CDU hat auf ihrem Kleinen Parteitag den…

  • Carsten Linnemann: Verantwortung für Deutschland und die CDU

    Der CDU-Generalsekretär wirbt auf dem Bundesausschuss für eine starke Parteiarbeit.

Momente

Pressekonferenz nach Abschluss der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD
Foto: Tobias Koch (www.tobiaskoch.net)
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Pressekonferenz nach Abschluss der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD
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Pressekonferenz nach Abschluss der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD
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Markus Söder, Friedrich Merz, Lars Klingbeil und Saskia Esken
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Thorsten Frei und Karin Prien
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Friedrich Merz, Lars Klingbeil und Saskia Esken
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Matthias Miersch, Alexander Dobrindt, Friedrich Merz und Saskia Esken
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Silvia Breher, Jens Spahn, Andreas Jung, Carsten Linnemann und Karin Prien
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Hubertus Heil, Jens Spahn, Michael Kretschmer und Manuela Schwesig
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Carsten Linnemann und Friedrich Merz
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Boris Pistorius und Dorothee Bär
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Saskia Esken, Thorsten Frei, Friedrich Merz, Markus Söder und Lars Klingbeil
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Dorothee Bär und Karin Prien
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Markus Söder, Friedrich Merz, Lars Klingbeil, Saskia Esken
Tobias Koch
Tobias Koch

Ergebnisse der Sondierungen

Auf folgende Punkte haben sich CDU, CSU und SPD in den Sondierungen geeinigt:
  1. Wir sorgen wieder für Wirtschaftswachstum. Und wir sorgen dafür, dass sich Leistung wieder lohnt.
  2. Wir stoppen die illegale Migration. Und wir setzen Recht und Ordnung wieder durch.
  3. Wir übernehmen Verantwortung für Europa, für Frieden, für Freiheit und für Sicherheit.
  • Ergebnisse der Sondierungen von CDU, CSU und SPD

    PDF 179 KB

Social Hub

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Phasen der Koalitionsverhandlungen

Am 13. März trafen sich die Vorsitzenden von CDU, CSU und SPD mit den verantwortlichen Leiterinnen und Leitern der Arbeitsgruppen zu einer Auftaktsitzung im Konrad-Adenauer-Haus. Im Anschluss daran begann die Arbeit in den Facharbeitsgruppen.

Vom 13. bis 24. März tagen in einer Arbeitsgruppenphase die Fachgruppen zu den einzelnen Themenbereichen. Hier werden die Inhalte und Ziele der künftigen Koalition zwischen den Vertretern von CDU, CSU und SPD grundsätzlich abgestimmt.

An die Arbeitsgruppenphase soll sich eine dreitägige Redaktionsphase anschließen, in der die Ergebnisse zusammengefasst werden. Hier wird auch festgehalten, wo es noch Unterschiede gibt.

In der anschließenden Clearingphase werden letzte Uneinigkeiten und unklare Formulierung ausgeräumt. Im Anschluss daran soll Anfang April die Schlussredaktion folgen. Danach liegt ein fertiges Dokument vor, das den drei Parteien zur Zustimmung zugeht.

 

Im Anschluss folgt die Parteiinterne Abstimmungsphase, jeweils getrennt in CDU, CSU und SPD. Dem fertigen Dokument muss jetzt durch die zuständigen Parteigremien zugestimmt werden. In der CDU ist das der CDU-Bundesausschuss, der sogenannte Kleine Parteitag. Nach der Zustimmung der Parteien folgt die Unterzeichnung des vereinbarten Koalitionsvertrages.

Organisationsstruktur

Organigramm CDU, CSU und SPD Koalitionsverhandlungen 2025
  • Organisationsstruktur

    Die Koalitionsverhandlungen werden von den Parteispitzen von CDU, CSU und SPD verantwortlich geleitet.

    Ein Organigramm dazu finden Sie hier.

    PDF 590 KB

Arbeitsgruppen

Der Koalitionsvertrag wurde in 16 Arbeitsgruppen erarbeitet. Sie umfassten alle zentralen Themen- und Aufgabenbereiche. Hinweis: In der AG 17 ging es um übergeordnete Fragestellungen der Arbeitsweise der Bundesregierung und Fraktionen und des Wahlrechts (nicht abgebildet).

  • Arbeitsgruppen

    In 16 Arbeitsgruppen wurde der Koalitionsvertrag erarbeitet. Sie umfassten alle zentralen Themen- und Aufgabenbereiche.

    Die Vertreterinnen und Vertreter der CDU finden Sie in folgendem Organigramm.

    PDF 552 KB
Sondersitzung und Abstimmung zur Änderung des Grundgesetzes am 18.03.25 in Berlin.
Tobias Koch
Sondersitzung und Abstimmung zur Änderung des Grundgesetzes am 18.03.25 in Berlin.
Tobias Koch
Tobias Koch Tobias Koch

FAQ Grundgesetzänderung und Sondervermögen

Die Sicherheitslage in Europa hat sich durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und durch neue Prioritäten der USA deutlich verändert. Das bedeutet, dass Deutschland und Europa in den kommenden Jahren deutlich mehr in die eigene Verteidigungsfähigkeit investieren müssen.

Zugleich stehen Bund, Länder und Kommunen nach den Krisen der vergangenen Jahre und angesichts eines angestauten Erneuerungsbedarfs in der Infrastruktur vor großen Herausforderungen. Diese sind mit großen Finanzierungsbedarfen, die unabhängig von der konjunkturellen Lage sind, verbunden. Konkret bedeutet dies Investitionen z. B. in den Bereichen Verkehrs-, Energie- und Bildungsinfrastruktur oder auch Digitalisierung.

Darüber hinaus müssen wir unsere Infrastruktur durch zusätzliche Investitionen ertüchtigen, um eine neue wirtschaftliche Dynamik zu entfachen. Auch setzt die tatsächliche Verteidigungsfähigkeit eine ausgebaute, funktionierende und moderne Infrastruktur voraus.

Nein. Die im Grundgesetz festgeschriebene Schuldenbremse wird durch diese Grundgesetzänderung nicht abgeschafft. Vielmehr schaffen wir eine limitierte Bereichsausnahme vor allem für Verteidigungsausgaben, einen eng begrenzten zusätzlichen Verschuldungsspielraum für die Länder – analog zum Bund – und ein Sondervermögen für die Infrastruktur.

Mit dem zusätzlichen Geld verfolgen wir drei konkrete Ziele.

Wir investieren in unsere Verteidigungsfähigkeit und den Schutz Deutschlands. Dazu nehmen wir die Verteidigungsausgaben, Ausgaben für den Zivil- und Bevölkerungsschutz, für die Nachrichtendienste, für den Schutz der informationstechnischen Systeme und für die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten oberhalb von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts von der Schuldenbremse aus. Das heißt diese können künftig durch Kredite finanziert werden.

Wir investieren in unsere Infrastruktur. Dazu schaffen wir ein Sondervermögen in Höhe von 500 Mrd. Euro, von dem Länder und Kommunen 100 Mrd. Euro zugutekommen und 100 Mrd. Euro dem Klima- und Transformationsfonds zugeführt werden.

Wir passen die Regeln zur Schuldenaufnahme für Länder so an, dass den Ländern zukünftig – analog zum Bund – eine jährliche strukturelle Nettokreditaufnahme in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts gestattet ist, um ihre Kernaufgaben zu bewältigen.

Nein. Art. 143 h des Grundgesetzes (GG) sieht in der neuen Fassung eine Kreditermächtigung – Sondervermögen – vor „für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045“. Damit handelt es sich bei dem Verweis auf Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität 2045 um eine auf das Sondervermögen begrenzte finanzverfassungsrechtliche Zweckbindung, nicht aber um ein Staatsziel, wie sie in Art. 20 a GG festgeschrieben sind. Dies entspricht auch der Auffassung renommierter Verfassungsrechtler, die sich hierzu jüngst zu Wort gemeldet haben.

Nein. Der Gesetzestext sagt eindeutig, dass das Sondervermögen für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität zur Verfügung steht. Dabei handelt es sich um zwei getrennte, nebeneinanderstehende Zweckbestimmungen, wie auch die doppelte Nennung „zusätzliche“ deutlich macht. Investitionen aus dem Sondervermögen müssen also nicht gleichzeitig der Infrastruktur und der Klimaneutralität dienen, sondern nur einem dieser beiden alternativen Zwecke.

Um die zusätzlichen Investitionen umsetzen zu können und unserem Land damit den dringend erforderlichen Schub zu geben, wollen wir sie in ein breites Reformprogramm einbetten: Wir wollen unsere Verwaltung effizienter machen, Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfachen und beschleunigen, Bürokratie entschiedenen zurückbauen und mehr Anreize für Arbeit setzen (u.a. grundsätzliche Reform des „Bürgergelds“). So werden wir dafür sorgen, dass unser Land wieder funktioniert und sich die zusätzlichen Investitionen voll auszahlen. Diese Reformen werden die Wachstumsimpulse setzen, die wir für ein stabiles Wirtschaftswachstum und eine starke Wirtschaft benötigen, um die großen Herausforderungen für unser Land erfolgreich zu meistern.

FAQ Koalitionsverhandlungen

Die CDU möchte Deutschland lebenswert gestalten. Dazu gehört Sicherheit auf Straßen und Plätzen, in Bussen und Bahnen. Dazu zählt eine gute Infrastruktur in der Stadt und auf dem Land – von schnellem Internet über gute Anbindungen im ÖPNV bis zur Versorgung mit Kitas und Schulen und dem Hausarzt in erreichbarer Nähe.

Das Land soll auch wieder zu einem wirtschaftlich attraktiven Standort werden. Dazu müssen die Rahmenbedingungen besser werden – mit weniger Bürokratie, sinkenden Lohnnebenkosten und mehr digitalen Abläufen.

Unsere Gesellschaft darf nicht überfordert werden. Migration braucht dafür deutlich mehr Steuerung und Ordnung. Fleiß und Leistung müssen sich wieder lohnen – ob im Arbeitsleben oder als Zusatzverdienst neben der Rente.

Die Maßnahmen im Koalitionsvertrag müssen diesen Zielen dienen. Sie müssen den Menschen in unserem Land dienen. Dann bringen wir Deutschland wieder nach vorne.

CDU und CSU bilden im Deutschen Bundestag seit 1949 eine gemeinsame Fraktion. Das ist möglich, weil die CDU nicht in Bayern und die CSU nur in Bayern antritt. So entsteht keine Konkurrenzsituation.

Zusätzlich dazu verabschieden CDU und CSU traditionell ein gemeinsames Wahl- oder Regierungsprogramm. Sie verfolgen damit die gleichen Ziele. Diese Ziele können sie in Koalitionsgesprächen gemeinsam vertreten – als Union.

Grundsätzlich dienen Sondierungsgespräche dazu, Gemeinsamkeiten und Unterschiede möglicher Verhandlungspartner festzustellen. Damit kann man vorab feststellen, ob Koalitionsverhandlungen Aussicht auf Erfolg haben.

Bei den Gesprächen zwischen Union und SPD ging es zudem darum, gemeinsam Eckpunkte und Leitlinien festzulegen. Es geht um die Frage: Was wollen wir erreichen? Hierzu haben alle Parteien ihre Schwerpunkte eingebracht.

Außerdem wurde festgelegt, welche begleitenden Maßnahmen und Beschlüsse nötig oder gewünscht sind – zum Beispiel Sondervermögen, über die der Deutsche Bundestag abstimmen muss.

In den Koalitionsverhandlungen geht es um Detailfragen zu einzelnen Themen. Es geht um die Frage: Wie wollen wir unsere Ziele erreichen? Damit werden auch schon Inhalte und Wege festgelegt.

Weil deutlich mehr Detailwissen nötig ist, werden auch Fachpolitiker und wissenschaftliche Mitarbeiter bei diesen Gesprächen eingebunden.

Die Koalitionsverhandlungen 2025 fanden an unterschiedlichen Orten statt:

  • Konrad-Adenauer-Haus, die Bundesgeschäftsstelle der CDU Deutschlands
  • Willy-Brandt-Haus, die Bundesgeschäftsstelle der SPD
  • Bayerische Landesvertretung
  • Sitzungsräume im Deutschen Bundestag und den angeschlossenen Gebäuden

Die Koalitionsverhandlungen wurden für CDU und CSU von den Parteivorsitzenden Friedrich Merz und Markus Söder geleitet. Unterstützt wurden Sie aus den Parteizentralen von den Generalsekretären Carsten Linnemann und Martin Huber sowie vom stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Alexander Dobrindt und dem erste Parlamentarischen Geschäftsführer Thorsten Frei.

Vorgesehen sind insgesamt 16 Arbeitsgruppen. Diese spiegelten wider und orientierten sich im weitesten Sinn an den bisherigen oder künftigen Aufgaben, die eine neue Bundesregierung lösen muss.

  • Vor Beginn der Koalitionsverhandlungen stand eine Phase mit Sondierungsgesprächen.
  • Vom 13. bis 24. März tagten in einer Arbeitsgruppenphase die Fachgruppen zu den einzelnen Themenbereichen.
  • Daran schloss sich eine dreitägige Redaktionsphase an, in der die Ergebnisse zusammengefasst wurden.
  • In der anschließenden Clearingphase wurden letzte Uneinigkeiten und unklare Formulierung ausgeräumt.
  • Die Schlussredaktion erfolgte Anfang April.
  • Im Anschluss folgt die Parteiinterne Abstimmungsphase, jeweils in CDU, CSU und SPD.
  • Nach Zustimmung der Parteien folgt die Unterzeichnung des vereinbarten Koalitionsvertrages.

Der „fertige“ Koalitionsvertrag durchläuft eine parteiinterne Abstimmungsphase. Der CDU-Bundesausschuss hat der Annahme des Koalitionsvertrags am 28. April zugestimmt. Der Koalitionsvertrag soll am 5. Mai durch die Vorsitzenden von CDU, CSU und SPD unterzeichnet werden.

Der Koalitionsvertrag wird von den Mitgliedern der Verhandlungsgruppen ausgehandelt. Danach entscheiden für die CDU zunächst das Präsidium und der Bundesvorstand, ob das Ergebnis angenommen werden kann/soll. Für die CDU wird im Anschluss daran ein Bundesausschuss der Partei, ein sogenannter Kleiner Parteitag, zustimmen müssen. Erst danach gilt der Koalitionsvertrag als von der Partei angenommen. Eine Mitgliederumfrage oder Mitgliederabstimmung gibt es bei der CDU nicht.

Im Koalitionsvertrag schreiben CDU, CSU und SPD auf, welche Ziele sie sich für die gemeinsame Regierung setzen. Und sie schreiben auf, auf welche Weise sie diese Ziele erreichen wollen. Dazu zählen unter Umständen auch Zeitpläne, wenn für bestimmte Ziele erst andere erreicht werden müssen.

Anhand des Koalitionsvertrages lässt sich jederzeit nachverfolgen, ob die Bundesregierung sich an getroffene Absprachen hält.

Wenn ein Koalitionsvertrag unterzeichnet ist, müssen sich alle Koalitionspartner daran halten. Das ist wichtig, damit die Bundesregierung verlässlich und ihre Politik nachvollziehbar ist. So wissen wir alle, was auf uns zukommt und können uns darauf einstellen. An der Erfüllung des Koalitionsvertrages muss sich eine Bundesregierung messen lassen.

Wenn der Koalitionsvertrag verabschiedet und unterzeichnet ist, kann der 21. Deutsche Bundestag einen neuen Bundeskanzler wählen und die Mitglieder der Bundesregierung vereidigen.