1. Entscheidungsfreiheit im Heizungskeller
  2. Sicherheit für Mieter und stabile Förderung
  3. Klimaschutz mit Augenmaß: Die Biotreppe
  4. Weniger Bürokratie vor Ort
  5. Ein Gesetz für die Zukunft

Entscheidungsfreiheit im Heizungskeller

Das umstrittene Heizungsgesetz und wird durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) abgelöst. Damit entfällt die pauschale Vorgabe, dass jede neue Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss.  

„Das Heizungsgesetz hat Vertrauen gekostet und die Gesellschaft gespalten. Wir stellen die Weichen neu.“ Katherina Reiche 

Die volle Entscheidungsfreiheit kehrt zu den Eigentümern zurück, denn sie können selbst am besten beurteilen, welche Heizung technisch und wirtschaftlich in das eigene Gebäude passt.  

„Jeder kann jetzt wieder selbst entscheiden, wie er sein Haus oder seine Wohnung heizen möchte – auch im Bestand.“ Katherina Reiche 

Ein starrer Zwang wird somit durch Eigenverantwortung und echte Technologieoffenheit ersetzt.  

Sicherheit für Mieter und stabile Förderung

Verantwortungsvolle Politik bedeutet, niemanden finanziell zu überfordern und für soziale Ausgewogenheit zu sorgen. Mieter sollen durch neue Regelungen vor überhöhten Nebenkosten geschützt, falls unwirtschaftliche Heizsysteme eingebaut werden. Eigentümer können ebenfalls fest mit finanzieller Hilfe planen, die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für neue Heizungen ist bis mindestens 2029 fest zugesagt. Das schafft Planungsklarheit für Sanierungsprojekte. „Die Wärmepumpe bleibt ein zentrales Angebot“, stellt Katherina Reiche klar, betont aber gleichzeitig das Ende der festen 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien. 

„Die Leute werden sich weiter für die Wärmepumpe entscheiden, aber sie werden nicht mehr dazu gezwungen“, so Jens Spahn. 

Haus mit Wärmepumpe im Garten
Foto: CDU
Haus mit Wärmepumpe im Garten
Foto: CDU
Foto: CDU Foto: CDU

Klimaschutz mit Augenmaß: Die Biotreppe

Wer sich beim Austausch für eine neue Gas- oder Ölheizung entscheidet, kann dies weiterhin tun, sofern ein schrittweise wachsender Anteil klimafreundlicher Brennstoffe genutzt wird.  

Die Kosten bleiben dabei für die Haushalte kalkulierbar. Teils gibt es heute schon Biogastarife, die sogar unter den örtlichen Erdgaspreisen liegen. Ein großer Vorteil ist zudem, dass auf den klimafreundlichen Anteil kein CO2-Preis anfällt. Das mindert die finanzielle Belastung zusätzlich. Gleichzeitig stärken Biomethan und grüne Brennstoffe die Unabhängigkeit: „Jede Kilowattstunde heimischen Biomethans ersetzt fossiles Erdgas von außen“, so Reiche. 

Weniger Bürokratie vor Ort

Die Bundesregierung entlastet die Städte und Gemeinden spürbar und macht die Verwaltung effizienter. Die kommunale Wärmeplanung wird vor allem für kleinere Kommunen (mit bis zu 15.000 Einwohnern) enorm vereinfacht. Der bürokratische Aufwand sinkt dort erheblich. Dies ermöglicht schnelle umsetzbare Lösungen vor Ort. Anstatt kompliziertem Mikromanagement gelten nun klare, einfache Regeln. 

Zusätzlich wird der Datenschutz gestärkt: Für Einfamilienhäuser müssen keine privaten Daten zum Energieverbrauch mehr an die Behörden übermittelt werden. 

Energieverbrauch-Zähler
Foto: CDU/ Christiane Lang
Energieverbrauch-Zähler
Foto: CDU/ Christiane Lang
Foto: CDU/ Christiane Lang Foto: CDU/ Christiane Lang

Ein Gesetz für die Zukunft

Dieses Gesetz zeigt, dass Klimaschutz im Gebäudesektor ohne Bevormundung gelingt. Die Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz schafft somit echte Planungssicherheit und setzt konsequent auf Innovation statt auf Verbote. Das Ziel der Ministerin ist deutlich: 

 „Wir machen Schluss mit Misstrauen und Mikromanagement im Heizungskeller. Stattdessen setzen wir auf Vertrauen, Verantwortung und moderne Technologie.“ Katherina Reiche  

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz wird den Wandel zu klimafreundlichen Systemen unterstützen. Gleichzeitig berücksichtigt es die Vielfalt der Gebäude in Deutschland.