Teilzeitansprüche ordnen – Erwerbstätigkeit stärken
Die CDU will den gesetzlichen Teilzeitanspruch neu regeln. Wer ihn braucht, hat auch künftig ein Recht darauf. In anderen Fällen sollen Arbeitgeber ein stärkeres Mitspracherecht bekommen.


Vier von zehn Arbeitnehmern in Deutschland arbeiten Teilzeit. Viele können nicht anders – zur Betreuung ihrer Kinder, der Pflege von Angehörigen oder für Aus-, Fort und Weiterbildung. Ihr Anspruch soll unbedingt erhalten bleiben. Denn sie tragen durch ihre Zusatzleistung unsere Gemeinschaft.
„In einer Sozialen Marktwirtschaft, die zum Ziel hat, Bürgerinnen und Bürger in selbstbestimmter, wirtschaftlicher Eigenständigkeit zu stärken, ist ein zielgerichteter Teilzeitanspruch bei Vorliegen eines besonderen Grundes Teil einer ausgewogenen Arbeitsmarktpolitik“, heißt es im CDU-Beschluss. Gleichzeitig sollen die Rahmenbedingungen für Vollzeitbeschäftigung verbessert werden: „Um Wachstumspotentiale zu heben und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern, ist der konsequente Ausbau der Betreuungsinfrastruktur, insbesondere von Kita- und Ganztagsangeboten, von entscheidender Bedeutung.“
Denn nicht alle, die derzeit Teilzeit arbeiten, brauchen die kürzere Arbeitszeit. Statistiken belegen, dass gut ein Viertel der Teilzeitkräfte dies tun, um mehr Freizeit zu haben. Das ist verständlich. Doch daraus soll kein gesetzlicher Anspruch mehr entstehen. Denn klar ist auch: Es fehlen vielfach Fachkräfte. Teilzeit darf nicht zulasten der Unternehmen gehen.
Teilzeitlöhne sollen auch nicht durch Sozialleistungen aufgefangen werden – solange eine Vollzeitstelle zur Verfügung steht. „Erwerbsfähige im Leistungsbezug, ohne Betreuungs- oder Pflegeverpflichtungen, denen die Aufnahme einer Vollzeittätigkeit zumutbar ist, sollen ihren Lebensunterhalt grundsätzlich durch Vollzeiterwerbstätigkeit sichern. Eine Kombination von Teilzeit und Sozialleistungen soll daher nur bei Vorliegen besonderer Gründe – etwa Erziehung, Pflege von Angehörigen oder Aus-, Fort- und Weiterbildung – möglich sein.“



