Die CDU Deutschlands bekennt sich zu einem ausgewogenen und verlässlichen Erbschaftsteuerrecht. Gerade bei Firmen erben muss aber der Erhalt der Firma, ihrer Liquidität und ihrer Handlungsfähigkeit Vorrang haben. Gerade mittelständische Firmen dürfen im Erbfall nicht in ihrer wirtschaftlichen Substanz gefährdet werden. 

„Familienunternehmen bilden in vielfacher Hinsicht das Fundament des deutschen Mittelstands“, heißt es in der Begründung zum Beschluss. „Sie schaffen Arbeitsplätze, sichern Ausbildung und tragen maßgeblich zum Wohlstand in unserem Land bei.“ 

Das Besondere in Deutschland: Neun von zehn Firmen sind Familienunternehmen. Auch sogenannte Hidden Champions – Weltmarktführer in ihren Bereichen – zählen dazu. Im Erbschaftsfall werden sie wie Geld oder Haus bewertet. „Eine Erbschaftsteuer ohne wirksamen Schutz für Betriebsvermögen würde viele Unternehmen zwingen, betriebsnotwendige Substanz zu veräußern, um Steuerzahlungen leisten zu können.“ Um das zu vermeiden, gibt es einen umfassenden Schutz von Betriebsvermögen.   

Die CDU will, dass es so bleibt. Denn: „Die erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen sind daher kein Privileg für Vermögende, sondern ein notwendiges Instrument zum Schutz unternehmerischer Substanz und zur Sicherung der Unternehmensfortführung.“ 

Den Beschluss der CDU Deutschlands vom 38. Parteitag finden Sie hier.