CDU will Arbeitszeitrecht flexibler machen
Wer kennt das nicht: Die Arbeitszeit endet, aber man ist noch nicht fertig. Länger arbeiten ist nicht erwünscht. Dafür am nächsten Tag früher anfangen? Ist nicht vorgesehen. Die CDU will das ändern – mit einer zukunftsfähigen Reform des Arbeitszeitrechts. Das wurde auf dem Parteitag in Stuttgart beschlossen.


Eine wöchentliche Höchstarbeitszeit soll die tägliche Festlegung ablösen. Schon jetzt gilt: Pro Woche dürfen es höchstens 48 Stunden sein. Das sagt das Gesetz. Fast alle Arbeitsverträge liegen mit bis zu 40 Stunden deutlich darunter. Darauf bestehen auch Gewerkschaften und Arbeitgeber. Das Ziel der geplanten Neuregelung will daran nicht rütteln. Es geht um Flexibilität.
Der Vorschlag kommt von der Mittelstandsunion. Mit der neuen Regel „schaffen wir die Möglichkeit, Arbeitszeit innerhalb einer Kalenderwoche flexibler zu verteilen – ohne die Gesamtarbeitszeit zu erhöhen“, heißt es im Beschluss der CDU. „Wer an einem Tag länger arbeitet, kann an einem anderen früher Feierabend machen.“ Der Vorteil: Das schafft Handlungsspielräume für internationale Projekte über Zeitzonen hinweg. Es macht den Umgang mit unvorhersehbaren Situationen in Betrieben leichter. Und es bietet Möglichkeiten für Beschäftigte, „die Beruf und Familie besser vereinbaren wollen“.
Neben der Orientierung an einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit gibt es weitere Vorschläge: Das Arbeitszeitrecht soll „so geändert werden, dass die Sozialpartner die Ruhezeit bedarfsgerecht auch nach unten anpassen oder in Blöcke aufteilen können, sofern gleichwertige Ausgleichsruhezeiten gewährleistet bleiben“, heißt es. Die Erfassung von Arbeitszeit soll neu geregelt werden – unbürokratischer und praxistauglich. Dafür fordert die CDU auch: „Wir wollen die bewährte Vertrauensarbeitszeit als modernes Arbeitszeitmodell erhalten.“



