Am 28.08.2025 hat das Bundeskabinett die Geschäftsordnung des Nationalen Sicherheitsrates und seine Einsetzung beschlossen:

  • Der Nationale Sicherheitsrat bündelt künftig Analyse, Strategie und Gefahreneinschätzung im Bundeskanzleramt.
  • Unter dem Vorsitz des Bundeskanzlers tagen im Nationalen Sicherheitsrat die Bundesministerinnen und Bundesminister für Außen, Inneres, Justiz, Wirtschaft, Verteidigung, Entwicklung und Digitales sowie der Chef des Bundeskanzleramts.
  • Neben den sicherheitsrelevanten Bundesministerien werden auch bei Bedarf die Länder sowie die Sicherheitsorgane von Bund und Ländern eingebunden.
  • Ziel ist eine integrierte, vorausschauende und koordinierte Sicherheitspolitik.

 Die Sicherheitslage in Europa und der Welt ist instabiler denn je: Kriege, Krisen und neue Bedrohungen nehmen zu. Deutschland braucht deshalb eine klare, handlungsfähige Struktur, die ressortübergreifend und faktenbasiert koordiniert. Genau dafür hat das Bundeskabinett nun die Einführung eines Nationalen Sicherheitsrats beschlossen.

CDU-Forderung seit Jahren

Bereits im jüngsten Grundsatzprogramm und in den Bundestagswahlkämpfen seit 2021 hat die CDU die Einrichtung eines Nationalen Sicherheitsrats gefordert. Ziel war und ist es, Analyse, Strategie und Gefahreneinschätzung in einem Gremium zu bündeln, um schneller und entschlossener handeln zu können.

Verankerung im Koalitionsvertrag

Die CDU hat dafür gesorgt, dass der Nationale Sicherheitsrat in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurde. Dort wurde festgeschrieben, dass ein Nationaler Sicherheitsrat geschaffen wird, um die deutsche Sicherheitspolitik stärker zu verzahnen und aus einem Guss zu gestalten.

 

Fazit

Mit der Entscheidung des Kabinetts wird ein zentrales CDU-Versprechen umgesetzt. Deutschland erhält eine Sicherheitspolitik, die vorausschauend denkt, ressortübergreifend koordiniert und schnell handlungsfähig ist.