1. Pflegerinnen und Pfleger bekommen Freiräume.
  2. Weniger Bürokratie schafft mehr Raum für die Pflege.
  3. Eine einheitliche Ausbildung bundesweit kommt.
  4. Die Ausbildungsvergütung liegt über dem Durchschnitt.

Die Gesundheitsministerin berichtet im Bundestag aus Köln und aus Dreieich in Hessen: „Dort habe ich bewundern können, wie das ganze Team alle Register zieht, um Pflegekräfte zu gewinnen, sie gut einzuarbeiten und sie zu binden.“ Wer in der Pflege arbeitet, weiß, was Fachkräftebedarf im Alltag heißt, stellt Nina Warken fest. Und diese Praktiker erwarten zu Recht, dass sie in ihrem Tun nicht über das notwendige Maß hinaus gehindert werden durch Bürokratie und durch überholte Regularien. „Mit den vorliegenden Gesetzen werden wir diese Hindernisse ein Stück weit aus dem Weg schaffen“, verspricht Warken. Sie benennt drei Schwerpunkte.

„Jede Minute, die sich eine Pflegekraft nicht mit Formularen beschäftigt, ist eine gewonnene Minute für die pflegebedürftigen Menschen. Dazu wollen wir mit verschiedenen Regelungen in diesem Gesetz beitragen.“ Gesundheitsministerin Nina Warken

Pflegerinnen und Pfleger bekommen Freiräume

Erstens: „Wir erweitern die Befugnisse von Pflegefachpersonen. Denn sie können oft so viel mehr als Sie dürfen. Mit den neuen Regelungen können Sie künftig Aufgaben übernehmen, die bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren.“ Was das bedeutet? Pflegerinnen und Pfleger können ihr Wissen von Aus- und Weiterbildung eigenverantwortlich und weisungsfrei anwenden. Das gilt dann zum Beispiel in den Bereichen Diabetes, Wundmanagement und Demenz. „Das entlastet die Teams in Pflegeeinrichtungen, in Arztpraxen und auf der Station im Krankenhaus. Damit werten wir den Pflegeberuf weiter auf.“

Weniger Bürokratie schafft mehr Raum für die Pflege

Zweitens: „Wir werden die Pflege von vermeidbarer Bürokratie befreien“, sagt Warken zu. „Dazu werden wir unter anderem den Umfang der für Qualitätsprüfungen relevanten Pflegedokumentation gesetzlich auf das notwendige Maß begrenzen.“ 
Das gilt bereits für vollstationäre Pflege. Künftig soll es auch für ambulante Pflegedienste und für teilstationäre Pflegeeinrichtungen gelten. Ein Beitrag zur Vereinfachung: „Wer bei der Qualitätsprüfung ein hohes Maß an Niveau vorweisen kann, muss sich erst zwei Jahre später wieder prüfen lassen.“ Bisher muss das schon nach einem Jahr erfolgen.

Eine einheitliche Ausbildung bundesweit kommt

Drittens: „Wir vereinheitlichen die Ausbildung für das Berufsbild der Pflegefachassistenz.“ Derzeit gibt es in 16 Bundesländern 27 verschiedene Ausbildungen. „Ein wirklicher Fliegenteppich“, stellt Warken fest. Manche waren schon generalistisch. Bei andere waren Krankenpflegehilfe und Altenhilfe noch getrennt. Die Ausbildungen dauerten unterschiedlich lange. Und wer in ein anderes Bundesland umzieht, hat mitunter Probleme mit der Anerkennung. Warken macht deutlich, es wird eine neue bundeseinheitliche Ausbildung zur Pflege Fachassistenz geben. Das wird eine deutliche Erleichterung für Pflegekräften.

Ausbildungsvergütung über dem Durchschnitt

Gute Nachrichten gab es jüngst vom statistischen Bundesamt, sagt Warken zum Schluss: „Auszubildende in den Gesundheits- und Pflegeberufen lagen mit ihrem Verdienst im vergangenen Jahr über dem Durchschnitt bei den Ausbildungsberufen.“ Die neue und einheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz bietet dafür künftig einen guten Einstieg.

Warken freut sich auf die Beratungen: „Mit den vorliegenden Gesetzen erreichen wir mehr Befugnisse für Pflegekräfte, weniger Bürokratie und einheitliche Ausbildungswege. Damit werden wir Hemmnisse im Pflege Alltag beseitigen. Wir sind dankbar für alle, die beruflich pflegen und wir wollen all diejenigen motivieren, die einen Pflegeberuf erlernen wollen. Sie brauchen gute Bedingungen.“ Mit den neuen Gesetzen werden die Grundlagen dafür geschaffen.