1. Wer schlägt dem Bundestag einen Kandidaten vor?

Der Kandidatenvorschlag zur Wahl eines Bundeskanzlers (oder einer Bundeskanzlerin) wird vom Bundespräsidenten an den Deutschen Bundestag gegeben. Mit dem ersten Wahlgang wählen die Abgeordneten mit einer absoluten Mehrheit den vorgeschlagenen Kandidaten.

Fällt der Vorschlag des Bundespräsidenten im ersten Wahlgang durch, darf der Deutsche Bundestag für den zweiten (und ggf. dritten) Wahlgang einen eigenen Vorschlag unterbreiten.

2. Wonach wählt der Bundespräsident seinen Wahlvorschlag aus?

Der Bundespräsident spricht nach einer Bundestagswahl mit den Vorsitzenden der in den Bundestag gewählten Parteien. Er erfährt so, welche Koalition möglich ist. Nach erfolgreichem Abschluss von Koalitionsverhandlungen übernimmt der Bundespräsident den Vorschlag der koalierenden Parteien, die eine Mehrheit der Abgeordneten im Bundestag stellen.

3. Wer wählt den Bundeskanzler?

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags wählen den Bundeskanzler.

4. Muss der Bundeskanzler Mitglied des Deutschen Bundestages sein?

Nein. Auch Personen außerhalb des Bundestags können zum Bundeskanzler gewählt werden.

5. Wie alt muss ein Bundeskanzler sein?

Zum Bundeskanzler kann gewählt werden, wer das aktive und passive Wahlrecht zum Deutschen Bundestag hat – als wählen darf und gewählt werden kann. Das ist zurzeit 18 Jahre.

Bisher waren aber alle Bundeskanzler zu Beginn ihrer Amtszeit über 50 Jahre alt.

6. Wie wichtig ist das Ergebnis der Bundestagswahl für die Wahl des Bundeskanzlers?

Bundeskanzler werden in Deutschland nicht direkt vom Volk gewählt. Es entscheiden aber die gewählten Abgeordneten des Parlaments. Mit der Wahl einer Partei unterstütze ich damit auch den Kandidaten dieser Partei zum Bundeskanzler. Dafür muss dann allerdings im Bundestag eine Mehrheit gefunden werden. Je stärker meine Partei ist, desto besser sind die Chancen meines Kandidaten.

7. Wann ist ein Bundeskanzler gewählt?

Der vorgeschlagene Kandidat braucht im ersten Wahlgang mehr als 50 Prozent der Stimmen aller gewählten Abgeordneten des Deutschen Bundestages.

Auch in einem zweiten Wahlgang braucht ein Kandidat mehr als 50 Prozent der Stimmen aller gewählten Abgeordneten des Deutschen Bundestages.

Sollte ein dritter Wahlgang stattfinden (müssen), reicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

8. Wie viele Wahlgänge gibt es?

Es sind maximal drei Wahlgänge vorgesehen.

9. Ab wann ist ein gewählter Kanzler im Amt?

Der gewählte Bundeskanzler ist mit Ablegen des Amtseides und Erhalt der Ernennungsurkunde durch den Bundespräsidenten offiziell im Amt.

10. Kann der Bundespräsident einen gewählten Kanzler ablehnen?

Der Bundespräsident darf im Falle einer Wahl durch den (zweiten oder) dritten Wahlgang einen vom Bundestag gewählten Kandidaten ablehnen, wenn dieser keine Aussicht auf Erfolg sieht.

In diesem Fall muss der Bundespräsident den Bundestag auflösen und eine Neuwahl ansetzen.

11. Wie lautet der Amtseid des Bundeskanzlers?

„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“