Kommunalwahl in NRW 2025 – Entscheidungen direkt vor der Haustür
Am 14. September 2025 bestimmt Nordrhein-Westfalen, wer in den nächsten fünf Jahren vor Ort Verantwortung übernimmt. Diese Wahl entscheidet, wie lebenswert Städte, Gemeinden und Kreise bleiben und welche Projekte zuerst angepackt werden.


- Der 14. September – mehr als nur ein Wahltermin
- Wer in NRW gewählt wird – und warum das wichtig ist
- Ein Wahlsystem, das auf Klarheit setzt
- Wer wählen darf – und wer kandidieren kann
- Briefwahl – bequem und sicher abstimmen
- Warum jede Stimme zählt
Der 14. September – mehr als nur ein Wahltermin
Die Kommunalwahl in NRW ist kein abstrakter Termin im Kalender, sie großen Einfluss auf den künftigen Alltag. Denn an diesem Tag stellen die Menschen im größten Bundesland die Weichen dafür, wie ihre Kommune in den kommenden Jahren gestaltet werden soll. Es geht um ganz konkrete Fragen: Wird die marode Hauptstraße endlich saniert? Bekommen Familien schneller einen Kita-Platz? Bleibt der öffentliche Nahverkehr zuverlässig und bezahlbar? Wird das Freibad saniert oder der Sportplatz ausgebaut? Bei der Kommunalwahl werden diese Entscheidungen nicht irgendwo in weiter Ferne getroffen sondern dort, wo sie spürbar sind: vor der eigenen Haustür. Dort, wo Erfahrung, Verlässlichkeit und Verantwortungsbewusstsein den Unterschied machen, prägen oft engagierte CDU-Kommunalpolitiker das Bild. Sie kennen die Bedürfnisse ihrer Stadt, wissen, wie man Projekte umsetzt, und behalten dabei immer das Ganze im Blick. Damit die eigene Kommune lebendig, sicher und zukunftsfähig bleibt.
Wer in NRW gewählt wird – und warum das wichtig ist
Je nach Wohnort stehen unterschiedliche Ämter und Gremien auf dem Stimmzettel. In Städten und Gemeinden innerhalb eines Kreises wählen die Bürgerinnen und Bürger den Gemeinderat oder Stadtrat, der über den Haushalt, Bauprojekte und lokale Regeln entscheidet. Gleichzeitig wird die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister direkt gewählt, die oder der die Verwaltung leitet und politische Beschlüsse in die Tat umsetzt. Auf Kreisebene werden Kreistag und Landrat bestimmt, die sich um Aufgaben kümmern, die mehrere Gemeinden gemeinsam betreffen – zum Beispiel Krankenhäuser, Berufsschulen oder den überörtlichen Nahverkehr. Wer in einer kreisfreien Stadt lebt, stimmt zusätzlich über die Bezirksvertretungen ab und entscheidet mit, wer als Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister die Geschicke der Stadt lenkt.
Ein Wahlsystem, das auf Klarheit setzt
NRW macht es den Wählerinnen und Wählern einfach. Jede Person gibt eine Stimme für den Gemeinderat oder Stadtrat, eine Stimme für die Bürgermeisterwahl und – in Kreisen – eine Stimme für die Landratswahl. In großen kreisfreien Städten wie Köln, Düsseldorf oder Essen kommt zusätzlich die Wahl der Bezirksvertretungen hinzu. Diese Gremien kümmern sich um die Anliegen der einzelnen Stadtteile, zum Beispiel um Grünflächen, Spielplätze oder kleinere Bauprojekte vor Ort. Anders als in einigen anderen Bundesländern gibt es hier kein Kumulieren oder Panaschieren. Die Wahl ist dadurch klar, übersichtlich und direkt verständlich. Ein System, das schnelle Entscheidungen ermöglicht.
Wer wählen darf – und wer kandidieren kann
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist, seit mindestens 16 Tagen im Wahlgebiet wohnt und die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit besitzt. Das passive Wahlrecht, also das Recht, selbst zu kandidieren, beginnt ab 18 Jahren. Damit können auch junge Menschen früh mitgestalten, wie ihre Heimatstadt oder ihr Heimatdorf sich entwickelt.
Mehr Mitsprache durch Integrationsräte
Am Wahltag werden in vielen Städten und Gemeinden auch die Integrationsräte gewählt. In NRW sind sie die offizielle Vertretung der Menschen mit internationaler Familiengeschichte. Sie arbeiten wie ein Ausschuss des Rates und beraten gemeinsam mit Ratsmitgliedern über wichtige Fragen des Zusammenlebens. Dabei bringen sie wertvolle Erfahrungen aus unterschiedlichen Kulturen ein. Eine gute Zusammenarbeit zwischen Rat und Integrationsrat – wie sie vielerorts von der CDU aktiv gefördert wird – sorgt dafür, dass Integration vor Ort gelingt und das Miteinander in der Kommune gestärkt wird.
Stichwahl für ein klares Ergebnis
Erreicht bei der Wahl einer Bürgermeisterin oder Bürgermeisters, einer Landrätin oder eines Landrats niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, folgt zwei Wochen später, am 28. September 2025 eine Stichwahl zwischen den beiden Bestplatzierten. In dieser zweiten Runde reicht die einfache Mehrheit. So wird sichergestellt, dass die gewählte Person eine breite Unterstützung in der Bevölkerung hat.
Sperrklausel – nur in wenigen Fällen
Für Stadt-, Gemeinde- und Kreistage gibt es in NRW keine Sperrklausel. Das ermöglicht auch kleineren Gruppen den Einzug in die kommunalen Vertretungen. Nur für die Bezirksvertretungen in kreisfreien Städten und für das Ruhrparlament gilt eine Hürde von 2,5 Prozent.
Briefwahl – bequem und sicher abstimmen
Wer am Wahltag verhindert ist oder einfach flexibel wählen möchte, kann auch bei der Kommunalwahl die Briefwahl nutzen. Der Antrag ist schriftlich, online oder persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung möglich. Wichtig ist, dass die Wahlunterlagen spätestens am Wahlsonntag bis 16 Uhr eingehen. Wer auf Nummer sicher gehen will, verschickt den Wahlbrief einige Tage vor dem Termin.
Warum jede Stimme zählt
Die Kommunalwahl 2025 ist eine Entscheidung über die Zukunft der Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen. Sie bestimmt, ob Straßen sicher sind, ob Bildungseinrichtungen gut ausgestattet werden, ob öffentliche Räume gepflegt und lebendig bleiben. Wer wählt, gestaltet aktiv mit – und sorgt dafür, dass die eigene Kommune stark, handlungsfähig und zukunftsfähig bleibt.
In vielen Kommunen hat die CDU gezeigt, wie verantwortungsvolle Politik vor Ort wirkt: mit soliden Haushalten, verlässlichen Investitionen und einem klaren Blick auf Sicherheit und Lebensqualität. Diese Erfahrung kann auch in den kommenden Jahren den Unterschied machen. Am 14. September ist die Chance, diesen Kurs fortzusetzen – mit einer starken CDU vor Ort. Jede Stimme zählt.