Am 23. Mai 1949 war es vollbracht: Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wurde unterschrieben. Diese Unterzeichnung war gleichzeitig die Gründung der Bundesrepublik Deutschland. Die westlichen Besatzungszonen in Deutschland schlossen sich zu einem neuen Staat zusammen. Das Saarland trat dieser neuen Bundesrepublik zum 1. Januar 1957 bei. Im Osten untersagte die UdSSR einen Beitritt; die DDR entstand daraufhin im Oktober 1949 als zweiter deutscher Staat.  

Konrad Adenauer leitete die Sitzungen des parlamentarischen Rates. Dieser erarbeitete das neue Grundgesetz von September 1948 bis Mai 1949. Bereits in den Beratungen zum Grundgesetz steht die deutsche Frage im Zentrum der Debatte. Unterschiedliche politische Lager vertraten unterschiedliche Interessen und Ziele. Konrad Adenauer wollte eine Bundesrepublik, die fest verankert ist ein einem westlichen Wertesystem und der freiheitlich-demokratischen Gemeinschaft. Die Wirtschaftskraft sollte in einem wirtschaftlich freien Westen gestärkt werden und damit auf den planwirtschaftlich gelenkten Osten – die ‚Ostzone‘ – ausstrahlen.  

Die Deutsche Einheit wurde als Staatsziel im Grundgesetz festgeschrieben. Sie sollte in freier Selbstbestimmung und in Freiheit vollendet werden. Diese Bedingungen sah Adenauer 1948 und 1949 mit Blick auf den starken Einfluss der UdSSR auf ihren Einflussbereich als nicht erfüllt. Auf sich scheinbar bietende ‚Gelegenheiten‘, die Einheit als unabhängiger Staat umzusetzen, ohne Bindung an den Westen und dessen Schutz, ging Adenauer nicht ein. Er setzte auf eine Lösung in einem gesamteuropäischen Kontext. Das gelang schließlich seinem Nachfolger Helmut Kohl 1990, dem Vater der Deutschen Einheit, der auf den Vorarbeiten Konrad Adenauers aufbauen konnte.