Kindesmissbrauch wird endlich als das bestraft, was es ist: ein Verbrechen

Der Bundestag hat dem sexuellen Missbrauch der Schwächsten unserer Gesellschaft den Kampf angesagt und jetzt ein ganzes Paket an Maßnahmen beschlossen. Es ist der Beharrlichkeit der CDU zu verdanken, dass künftig der sexuelle Missbrauch von Kindern härter bestraft und effektiver verfolgt werden kann. Wer Kinder missbraucht, wer Missbrauchsbilder konsumiert oder verbreitet, muss in Zukunft mit der ganzen Härte des Strafrechts rechnen.

Das Gesetzespaket ist eine Reaktion auf mehrere große Missbrauchsfälle in weit verzweigten Pädophilennetzwerken, die Deutschland in den vergangenen Jahren erschüttert haben. Kern ist, dass sexueller Missbrauch ebenso wie der Besitz oder die Verbreitung von Kinderpornografie in jedem Fall als Verbrechen einzustufen ist. Minderschwere Fälle gibt es damit nicht mehr.

Klare und konsequente Antwort auf die zahllosen Missbrauchsskandale der vergangenen Jahre

Thorsten Frei, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion bezeichnete das Gesetz im Bundestag als „klare, konsequente, dezidierte Antwort auf die zahllosen Missbrauchsskandale der vergangenen Jahre“. Die Einstufung als Verbrechen habe Folgen weit über einen längeren Strafrahmen hinaus. So könnten Verfahren etwa nicht mehr wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Auch könnten Verdächtige leichter in Untersuchungshaft genommen werden.

Die wichtigsten Punkte des Gesetzes:

  1. Künftig wird Kindesmissbrauch als Verbrechen und damit im Mindestmaß mit einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet. Damit wird eine jahrelange Forderung von CDU und CSU durchgesetzt.
  2. Gefährliche Wiederholungstäter bekommen einen lebenslangen Eintrag im erweiterten Führungszeugnis.
  3. Sogenannte „Kindersexpuppen“, also Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild, werden verboten, da sie die Hemmschwellen der Täter senken.
  4. Polizei und Staatsanwaltschaft können in Fällen von sexuellen Übergriffen gegen Kinder und Kinderpornografie künftig besser Telefon und Internet überwachen sowie Online-Durchsuchungen durchführen.

Mit diesen Verbesserungen haben wir das Ziel noch nicht erreicht. Deshalb werden wir uns auch weiterhin für den Schutz von Kindern einsetzen. Beispielsweise wollen wir durchsetzen, dass in Kürze Durchsuchungen zur Nachtzeit so erleichtert werden, dass Straftäter bei offenem Rechner erwischt werden können. Und vor allem bei Prävention und Schutz der Opfer ist noch viel zu tun. Wir alle sind gefordert: Hinsehen und Transparenz statt Wegschauen und Vertuschen!