Antisemitischer Hass ist Alarmsignal für die Demokratie

Mit Davidsternen werden Häuser von Jüdinnen und Juden markiert. Ein versuchter Brandanschlag zielt auf eine Synagoge in Berlin. Antisemitiscnhe Parolen auf deutschen Straßen rufen zur Zerstörung des Staates Israel auf. Seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel ist der Antisemitismus in Deutschland deutlich angestiegen. Dies ist ein Alarmsignal für die Demokratie. Dagegen müssen Staat und Gesellschaft aktiv vorgehen! Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat deshalb zwei Gesetzentwürfe vorgelegt, um Antisemitismus stärker zu bekämpfen.

Was fordert die Union?

Deutschland hat eine besondere Verantwortung: Um jüdisches Leben in Deutschland besser zu schützen und dieses Versprechen auch zu gewährleisten, muss mehr getan werden! Unser Anspruch ist klar: Wir wollen, dass die jüdischen Bürgerinnen und Bürger besser vor Hass, Hetz und Gewalt geschützt werden und keine Angst haben müssen.

Die Union sieht zwei Hebel, um jüdisches Leben besser zu schützen. Zum ersten müssen Lücken im Strafgesetzbuch geschlossen werden! Im Strafgesetzbuch stehen die wichtigsten Strafvorschriften und Strafandrohungen für kriminelle Taten. Kurzum: Was ist eine Straftat und wie wird diese bestraft? Die CDU fordert: Wer das Existenzrecht Israels leugnet, soll härter bestraft werden als bisher. Denn das ist Volksverhetzung. Es ist deutlich geworden: Worte stehen nicht im luftleeren Raum, sondern führen zu Hasstaten. Dies hat der versuchte Brandanschlag auf eine Synagoge in Berlin gezeigt.

Zum zweiten gehört es leider auch zur Wahrheit, dass wir große Probleme mit zugewandertem Antisemitismus und zugewanderter Israelfeindlichkeit haben. Zusätzlich zum Strafrecht, muss deshalb auch der Hebel des Aufenthalts-, Asyl- und Staatsangehörigkeitsrechts konsequenter als bislang genutzt werden. Konkret: Eine antisemitische Straftat muss unter bestimmten Bedingungen zur Ausweisung führen! Auch das Staatsangehörigkeitsrecht muss reformiert werden: Wer deutscher Staatsangehöriger werden will, muss ein Bekenntnis zum Existenzrecht Israels ablegen.

„Wer demonstriert und ruft ‚Tod den Juden‘ verliert sein Aufenthaltsrecht. Wer einen Davidstern an eine Hauswand schmiert, begeht eine Sachbeschädigung und erhält eine Ausweisung. Dann gilt der Satz: Antisemiten haben keinen Platz in unserer Gesellschaft!" - Alexander Throm

Antisemitismus besser bekämpfen! Der Bundestagsabgeordnete Alexander Throm, Foto: Laurence Chaperon

Wie geht es weiter?

Der Bundestag hat am 17. November über beide Entwürfe in erster Lesung beraten. Erste Lesung, das heißt: Im Bundestag diskutierten die Abgeordneten aller Parteien über die Entwürfe. Beide Gesetzentwürfe wurden zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Im Anschluss an die Beratungen in den Ausschüssen finden die zweite und dritte Lesung statt. Der Entwurf braucht eine notwendige Mehrheit im Bundestag, bevor er in den Bundesrat geleitet wird. Erst dann können die Gesetze inkrafttreten. Für die Unionsfraktion ist klar: Wir dulden keinen Antisemitismus in Deutschland. Wir stehen an der Seite der Jüdinnen und Juden. Nie wieder ist jetzt!

Zum Gesetzesentwurf: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches zur Bekämpfung von Antisemitismus, Terror, Hass und Hetze“

Zum Gesetzesentwurf: „Entwurf eines Gesetzes zur Beendigung des Aufenthalts und Verhinderung der Einbürgerung antisemitischer Ausländer“