Wir wählten die Freiheit
Zusammengefasst:
- Garantierte Grundrechte
- Allgemeinwohl im Mittelpunkt
- Neue Herausforderungen
- Tag des Grundgesetzes
Acht Monate tagte der Parlamentarische Rat, dann stand vor 75 Jahren das neue Grundgesetz. 61 Männer und vier Frauen haben das Gesetz für einen Neubeginn unseres Landes geschrieben. In den Ruinen des kriegszerstörten Deutschlands entstand eine neue Verfassung, die offiziell keine sein sollte. Es entstand der starke Rahmen, der unsere starke Demokratie begründete und den Aufstieg der Bundesrepublik möglich machte. Bis heute.
„Ich will angesichts des 75. Geburtstages unseres Grundgesetzes am 23. Mai sagen: Wir sind stolz auf unser Land, und wir sind zutiefst dankbar, dass uns diese Verfassung mehr als sieben Jahrzehnte ein Leben in Freiheit, Frieden und Wohlstand erlaubt hat.“ Friedrich Merz
Konrad Adenauer leitete den Parlamentarischen Rat als dessen Präsident. Er drückte dem neuen GG, wie man es bis heute nennt, seinen Stempel mit auf. Genauso, wie das Grundgesetz seinerseits die CDU bis heute prägt.
Garantierte Grundrechte
Allgemeine Menschenrechte, Bürgerrechte, Meinungsfreiheit, Demokratie – die moderne Bundesrepublik ist im besten Sinn durch bürgerliche Werte geprägt. Wir leben gleichberechtigt, nicht gleich. Wir haben dieselben Rechte, haben die Freiheit, unser Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten. Das spiegelt sich wider in der Forderung: Leistung muss sich lohnen. Gleichzeitig gibt es einen Anspruch auf Leistung des Staates, auf Teilhabe für diejenigen, die Hilfe oder Unterstützung brauchen.
Für eine stabile Demokratie wurde die Gewaltenteilung eingeführt: Parlamente, Gerichte und Polizei wurden klar getrennt. Politiker hatten keinen Einfluss mehr auf Polizei oder Gerichte. Eine klare Rechtsstaatlichkeit entstand. Die parlamentarische Opposition bekam starke Rechte. Freie Medien beobachten und berichten.
Allgemeinwohl im Mittelpunkt
Heute ist die Betonung des Allgemeinwohls eines der Kernelemente der deutschen „Verfassung“. Föderalismus und Gewaltenteilung stärken die Landtage und Gerichte in ihrer Unabhängigkeit. Auch das europäische Recht hat Teile des deutschen Grundgesetzes übernommen.
Mit dem Grundgesetz bekam auch die Soziale Marktwirtschaft einen festen Ordnungsrahmen. Es entstand das „Wirtschaftswunder“. Bis heute profitiert der Standort Deutschland im weltweiten Wettbewerb vom Standortfaktor „Grundgesetz“.
Neue Herausforderungen
Doch unsere Freiheit, unser Grundgesetz werden von innen und außen bedroht und angegriffen. Im Innern wollen politische Extremisten eine andere Gesellschaft und eine andere Ordnung. Islamisten wollen ihren Gottesstaat errichten. Sie alle stellen das Grundgesetz infrage.
Von außen drängt der russische Diktator Putin auf eine Veränderung der Grenzen, auf eine Neuaufteilung Europas. Er setzt dabei auf einen brutalen Krieg gegen Frauen und Männer, gegen Kinder und Alte. Chinas autoritäre Regierung definiert Menschenrechte neu – und will über seine Wirtschaftsmacht Einfluss nehmen, auch auf uns. Im Nahen Osten und Ostasien bedrohen Despoten und Regime den Frieden. Auch einzelne Staaten Europas stellen die uns selbstverständlichen Elemente des Rechtsstaats infrage, wie die Unabhängigkeit der Justiz.
Tag des Grundgesetzes
Das Grundgesetz ist Vorbild für die Verfassungen zahlreicher Staaten. Japan, Südkorea oder Taiwan haben ihre Verfassung danach geschrieben. Südafrika, Spanien, Portugal und Griechenland nahmen es sich beim Übergang zur Demokratie als Vorbild.
Mehr als zwei Drittel der Menschen weltweit leben ohne demokratische Grundrechte, rechnet der CDU-Rechtsexperte Günther Krings im Bundestag vor. Er forderte für die Union: Der Tag des Grundgesetzes am 23. Mai „muss Anlass sein, das Erreichte auch wirklich wertzuschätzen und für die Bewahrung unserer parlamentarischen Demokratie offensiv einzutreten“.
Die CDU hatte aus diesem Grund angeregt, den Tag der Verabschiedung, den 23. Mai, zu einem offiziellen Gedenktag in Deutschland zu machen, dem „Tag des Grundgesetzes“. Die Ampel-Mehrheit hat diesen Bundestagsantrag abgelehnt – wie zuvor schon alle anderen Anträge von CDU und CSU.
Den Antrag der CDU/CSU-Fraktion für einen Gedenktag zum Grundgesetz finden Sie hier.