Immer mehr Migranten kommen nach Deutschland. Landkreise, Städte und Gemeinden können vielerorts keine Asylbewerber oder Flüchtlinge mehr aufnehmen. Die Kassen sind leer, die Integrationskurse sind voll, freie Wohnungen gibt es nicht mehr. Lange haben die Kommunen die Bundesregierung um Unterstützung gebeten. Lange ist nichts passiert. Jetzt kommt er endlich doch: der Migrationsgipfel im Kanzleramt. Handelt die Bundesregierung also endlich? Zunächst sollen jetzt konkrete Maßnahmen diskutiert werden. Wohlgemerkt: diskutiert, nicht unbedingt umgesetzt.

NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst hat im Vorfeld des Gipfels Skepsis gegenüber dem Kanzleramt geäußert. „Es kommen wieder mehr Menschen aus anderen Ländern und da will er (der Bund) sich deutlich zurückziehen und das ist nicht in Ordnung“, sagte er im ARD-Morgenmagazin. „Kommen mehr Menschen, müssen auch mehr Mittel mitkommen – für Integrationsarbeit aller Art. Deswegen ist es so wichtig, dass der Bund in seiner Verantwortung bleibt.“

100 000 Asylanträge bis Anfang Mai

Klar ist: Eine menschliche Aufnahme braucht gute Bedingungen. Diese gibt es derzeit aber oft nicht mehr. In vielen Gemeinden sind alle Plätze belegt. 2023 wurden bereits mehr als 110 000 Asylanträge gestellt, vor allem von Menschen aus Afghanistan, Syrien, der Türkei und dem Iran. Einige Bundesländer haben schon Anfang Mai die für das ganze 2023 vorgesehenen Personenzahl aufgenommen. Noch immer leben mehr als eine Million geflüchtete Ukrainer in Deutschland, werden hunderttausende Kinder zusätzlich beschult. Der CDU-Politiker räumte dennoch mit einer Fehlinformation auf: „Schon seit November letzten Jahres sind die meisten, die kommen, nicht mehr aus der Ukraine.“

Schon Ende März hatten CDU und CSU das Gespräch mit Vertretern von Landkreisen, Städten und Gemeinden gesucht. Neben konkreten Lösungen ging es dabei auch um die Verweigerungshaltung der Bundesregierung – nicht nur bei Finanzen, auch bei der notwendigen Begrenzung unberechtigter Einreisen.

Migration steuern, unberechtigte Zuwanderung begrenzen

Die CDU fordert seit Langem folgerichtige Maßnahmen, um die die Zahl illegaler Einreisen zu begrenzen. Auch das entlastet die Kommunen spürbar. Das aber ist Aufgabe der Bundesregierung. Doch die dafür notwendigen Maßnahmen stehen auch beim Krisengipfel im Kanzleramt wieder nur am Rande auf der Tagesordnung.

Klar ist: Einerseits muss dazu an den EU-Außengrenzen mehr kontrolliert werden. Dafür müssen Maßnahmen abgestimmt und konsequent umgesetzt werden. Auch ein Ausbau der Grenzbefestigung an den EU-Außengrenzen gehört dazu.

Andererseits müssen auch die deutschen Grenzen gesichert sein. Die Union fordert „lageangepasste Kontrollen an den Binnengrenzen zu Polen, Tschechien und zur Schweiz, solange die zu hohe Zahl illegaler Einreisen anhält“. CDU und CSU fordern dazu von der Bundesregierung auch, „jetzt europäisch notifiziert, lageangepasst und im Zusammenspiel mit moderner Binnengrenzfahndung die an der deutsch-österreichischen Grenze stattfindenden Kontrollen vorübergehend auf die Binnengrenzen zu Polen, Tschechien und zur Schweiz auszuweiten, solange die zu hohe Zahl illegaler Einreisen anhält“.

Schon lange fordert die CDU zudem, die Liste der sicheren Herkunftsstaaten um Algerien, Marokko und Tunesien sowie Georgien zu erweitern. Das blockieren die Grünen.

Das will die CDU

In einem gemeinsamen Antrag von CDU und CSU an den Deutschen Bundestag wurden jetzt noch einmal wichtige Forderungen vorgelegt. Am 11.5. entscheiden die Abgeordneten darüber. Vieles entspricht den aktuellen Debatten. Doch SPD, Grüne und FDP zaudern. Zu den Forderungen zählen konkrete Maßnahmen:

  • • Abgelehnte Asylbewerber sollen Deutschland wieder verlassen.
  • • Es sollen echte Anreize zu einer freiwilligen Rückkehr geschaffen werden. So etwas gab es schon einmal in den 1990er Jahren. Die Union möchte dafür auch einheitliche Beratungsstandards festlegen.
  • • Die Herkunftssaaten müssen angehalten werden ‚ihre‘ Mitbürger zurückzunehmen. Dazu sollen bei Verweigerung auch EU-Maßnahmen gehören, wie die Einschränkung bei Visa-Erteilungen.
  • • Straftäter und ausreisepflichtige Gefährder – Personen, von denen schwere Straftaten erwartet werden – müssen auch dann zurückgeführt werden, wenn das Heimatland ein Risikogebiet ist. Dies gilt insbesondere für Afghanistan. 2021 wurde 22 Gefährder abgeschoben, 2022 nur noch 9.
  • • Wer nach Deutschland trotz eines Verbots (wieder-)einreist, muss ggf. unmittelbar in Haft genommen und zeitnah abgeschoben werden. Die Länder sollen Unterstützung zum Ausbau der ‚Haftkapazitäten‘ geben.
  • • Wer in Deutschland Zuflucht sucht, muss seine Identität angeben. Das ist Voraussetzung für ein Bleiberecht. Wer dabei betrügt, verliert einen möglichen Anspruch.
  • • EU-weit soll eine faire Verteilung der Asylbewerber und Flüchtlinge wieder durchgesetzt werden. Wer Zuflucht sucht, darf sich nicht automatisch das Land seiner Wahl aussuchen.