Ein gutes Signal für Familien mit schulpflichtigen Kindern: Bund und Länder haben sich auf einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Grundschülern ab dem Schuljahr 2026/2027 verständigt. Im Vermittlungsausschuss einigten sich Vertreter von Bundestag und Bundesrat am Montagabend auf die Finanzierung des Projekts.

Armin Laschet: Einigung ist wichtiges Signal für Familien

Der Kompromiss sieht unter anderem vor, dass Finanzhilfen des Bundes auch für die Erhaltung bereits bestehender Betreuungsplätze und nicht nur für die Schaffung neuer Plätze gewährt werden. Zudem beteiligt sich der Bund mit bis zu 70 statt 50 Prozent an den Investitionskosten.

Bundesbildungsministern Anja Karliczek machte klar: „Das ist ein wichtiger Beitrag zur Modernisierung des Landes.“ Der CDU-Vorsitzende und Kanzlerkandidat, Ministerpräsident Armin Laschet, betonte: „Eltern und Kinder haben unter der Pandemie besonders gelitten. Jetzt verdienen sie unsere besonderen Anstrengungen.“ Die Einigung sei ein „wichtiges Signal“.

Laut Gesetz hat nun jedes Kind, das ab 2026 eingeschult wird, in den ersten vier Schuljahren Anspruch auf einen Ganztagsplatz. Mehrere ostdeutsche Bundesländer haben diesen Anspruch bereits verankert; die übrigen müssen nun nachziehen und neue Ganztagsplätze schaffen. So wird nicht nur die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Eltern verbessert, sondern es gibt auch mehr Förder- und Bildungschancen für Kinder. Das Gesetz muss noch von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.