Besserer Schutz vor Corona, durch weniger Kontakte und weniger Mobilität. Das ist das Ziel der bundeseinheitlichen Corona-Notbremse. Sie bringt gleiche und eindeutige Regeln überall. Dadurch wird die Transparenz und Akzeptanz der dringenden Maßnahmen erhöht. Damit kann es gelingen, die dritte Welle der Corona-Pandemie zu brechen. Dazu gibt es mehr Hilfe für Eltern, die nebeneinander Homeoffice und Homeschooling bewältigen müssen. Das hat der Deutsche Bundestag heute beschlossen. Jetzt muss der Bundesrat zustimmen.

Demokratische Debatte

Vorausgegangen waren eine Anhörung im Bundestag, Debatten in den Ausschüssen und im Parlament. Der Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Ralph Brinkhaus betonte: „Nie war so viel Demokratie in der Pandemie, wie jetzt. Hier gibt es keinen Spielraum für die Bundesregierung.“

Ralph Brinkhaus: „Wir sind in einer Situation, in der zu viele Menschen krank werden, in der zu viele Menschen sterben. Jetzt ist die Zeit, dass der Deutsche Bundestag entscheidet.“

Kontaktreduzierung weiter geboten

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn warb eindringlich für das Gesetz. Auch wenn die Testkapazitäten ausgebaut worden seien und die Impfkampagne Fahrt aufnehme, braucht es bis dahin klare Regeln: Reduzieren von Kontakten sei dafür das beste Mittel. Jens Spahn: „So leid wir es sind, Kontaktreduzierung hilft.“

Jens Spahn: „Wir können Corona nicht wegtesten oder dagegen animpfen. Wir müssen erst die dritte Welle brechen.“

Klar ist: Die Notbremse greift nur im Krisenfall. Der tritt bei Inzidenzwerten über 100 ein. Dann müssen die Maßnahmen der Notbremse umgesetzt werden. Bisher gab es dazu ein Ermessen, also Spielräume. Liegen die Inzidenzwerte unter 100, greift die Notbremse nicht.

Wichtig ist: Jedes Bundesland, jeder Landkreis oder jede kreisfreie Stadt wird für sich betrachtet. Die Inzidenzwerte auf Bundesebene sind nur Orientierungswerte.

Ralph Brinkhaus: „Es geht nicht um politische Vorteile. Es geht um die Gesundheit der Menschen in diesem Land.“

Die wichtigsten Punkte der Notbremse

(Regeln ab Inzidenz 100 in der Region):

Der Gesetzentwurf enthält bundeseinheitliche Regelungen. Die folgenden Maßnahmen gelten ab einer Inzidenz von 100 Infektionen pro 100.000 Einwohnern an drei aufeinanderfolgenden Tagen. Die Länder müssen diese Maßnahmen umsetzen. Alle Regelungen sind erst einmal bis zum 30. Juni 2021 befristet.

Weniger Menschen treffen: Maximal eine Familie oder ein Paar treffen höchstens eine weitere Person. Kinder unter 14 zählen nicht

Ausgangsbeschränkungen: Zwischen 22:00 Uhr und 05:00 Uhr bleiben wir zu Hause. Auch das Fahren mit dem eigenen Auto ist dann grundsätzlich untersagt. Ausnahmen: Notwendige Wege für Beruf, Betreuung, Arzt u.a.m. Joggen und Spaziergänge sollen bis Mitternacht erlaubt sein.

Kein Kino & Co.: Freizeit und Kultureinrichtungen wie Theater, Museen oder Kinos bleiben geschlossen.

Kein Shopping: Fachgeschäfte müssen schließen. Das Abholen bestellter Waren (Click & Collect) bleibt möglich.

Kein Team-Sport: Ob Fußball, Handball oder Hockey – Freizeitsport mit Berührung ist verboten. Kontaktloser Individualsport bis zwei Personen ist erlaubt. Für Kinder im Alter bis 14 Jahren soll Sport in Gruppen weiter möglich sein.

Corona-Test-Pflicht: Arbeitgeber müssen einen Corona-Test pro Woche bereitstellen. Schüler und Lehrer sind bei Teilnahme am Präsenzunterricht zweimal in der Woche zu testen.

Gegessen wird zu Hause: Restaurants, Bistros oder Kneipen bleiben geschlossen. Ausgenommen sind u.a. Speisesäle in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Lieferservice bleibt möglich – auch nach 22 Uhr.

Nagelstudios machen zu, Physiotherapie bleibt offen. Dienstleistungen mit Nähe zum Kunden werden eingestellt. Nur Dienstleistungen, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen sind ausgenommen. Es müssen FFP2-Masken getragen werden. Bei Inanspruchnahme von Leistungen des Friseurhandwerks gilt eine Testpflicht.

FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr.

Eingeschränkter Hotelbetrieb: Hotels dürfen nur noch berufsbedingte Übernachtungen anbieten. Übernachtungen für Urlaub oder Freizeit sind untersagt.

(Hoch-)Schulschließungen: Ab einer Inzidenz von 165 werden Schulen und Hochschulen geschlossen. Es findet Fernunterricht statt.

Mehr Kinderkrankengeldtage: Zur notwendigen Betreuung von Kindern bis zu 12 Jahren können Mütter und Väter jeweils 10 zusätzliche Tage Kinderkrankengeldtag beantragen. Insgesamt 30. Alleinerziehende erhalten die doppelte Anzahl an Kinderkrankengeldtagen.