In Berlin wird aktuell über das Wahlrecht diskutiert. Worum geht es dabei? Die gesetzlich vorgeschriebene Größe des Deutschen Bundestages liegt bei 598 Sitzen. Derzeit sind es aber 736 Sitze und damit 138 mehr als vorgesehen. Das heißt, der Bundestag muss kleiner werden, das Wahlrecht muss reformiert werden. Darüber herrscht Einigkeit. Nicht aber über das Wie.

Die Koalition plant einen Systemwechsel in unserem Wahlrecht, hin zu einem Verhältniswahlrecht, in dem die Wahlkreise nicht mehr automatisch vom Erstplatzierten gewonnen werden, sondern eine endgültige „Zuteilung“ des Mandats davon abhängig gemacht wird, ob die Partei, der der Wahlkreisgewinner angehört, auch genug Zweitstimmen erlangt hat.

Mit anderen Worten: Ein gewonnener Wahlkreis wäre noch längst kein gewonnener Wahlkreis. Wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate gewinnt als ihr nach den Zweitstimmen zustehen würde („Überhangmandate“), dann gelten die Wahlkreisbewerber mit den wenigsten Stimmen als nicht gewählt – so der Plan der Ampel. Das Ergebnis der Bürgerstimme, der Stimme also, mit der die Wählerinnen und Wähler in einem Wahlkreis ihren Abgeordneten wählen, fiele einfach unter den Tisch.

Daher hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit einem eigenen Antrag fünf konkrete Lösungen formuliert:

  1. Schon in der letzten Wahlperiode ist beschlossen worden, das Bundesgebiet nicht in 299 Wahlkreise, sondern in 280 Wahlkreise aufzuteilen. Die Ampel will wieder 299. Wir schlagen vor, die Anzahl der Wahlkreise auf 270 zu reduzieren. Schon das wäre eine Verkleinerung des Bundestages.
  2. Neben den 270 Wahlkreisen schlagen wir vor, 320 Listenmandate als Regelgröße einzuführen. Das bedeutet, dass zukünftig 50 Listenmandate mehr als Direktmandate im Bundestag ihren Sitz haben. Dadurch reduzieren sich mögliche Ausgleichsmandate und der Bundestag wird kleiner.
  3. Wir wollen den Spielraum, den uns das Bundesverfassungsgericht eingeräumt hat, ausschöpfen und bis zu 15 Überhangmandate ohne Ausgleich zulassen. Ein Überhangmandat löst bis zu 16 (!) Ausgleichsmandate aus. Auch diese Öffnung könnte also eine deutliche Verkleinerung des Bundestages auslösen.
  4. Die Überhangmandate einer Partei in einem Bundesland sollen wie bisher mit Listenmandaten der gleichen Partei in anderen Bundesländern verrechnet werden.
  5. Die Zahl der Wahlkreise, die eine Partei als Fraktion gewinnen muss, um unterhalb von 5 % der Zweitstimmen trotzdem in den Bundestag einzuziehen, soll von drei auf fünf angehoben werden. Der Schritt würde im Bundestag nach heutigem Stand 36 Mandate weniger bedeuten.

Wenn es 270 Wahlkreise werden und 320 Mandate über die Listen der Parteien, dann läge die Zielgröße des Bundestages nach dem Vorschlag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sogar noch unter der Zielgröße der Koalition. Überhang- und Ausgleichsmandate, die dann noch dazukommen könnten, würden in ihrer Zahl durch diese Vorschläge so klein ausfallen, dass bei vollem Erhalt der Bürgerstimme in den Wahlkreisen der Bundestag deutlich verkleinert und auf eine Regelgröße von 590 Mandate reduziert werden würde. Dieses Wahlrecht sind wir bereit in einem großen politischen Konsens schnell im Deutschen Bundestag zu entscheiden.

Der Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion liegt vor. Die Ampel sollte diesen Weg mit uns ernsthaft prüfen!