Neben Parteitag und Bundesausschuss gehört der Vorstand zu den drei Organen der CDU Deutschlands.
Das Präsidium bilden die Parteivorsitzende, der Generalsekretär, fünf Stellvertretende Vorsitzende, der Bundesschatzmeister sowie sieben weitere Mitglieder des Präsidiums. Hinzu kommen die Ehrenvorsitzenden sowie die Bundeskanzlerin, der Präsident oder Vizepräsident des Deutschen Bundestages und der Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages sowie der Präsident des Europäischen Parlaments, der Vorsitzende der EVP-Fraktion des Europäischen Parlamentes und der Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament. Die Ministerpräsidenten der Länder, soweit sie der CDU angehören, nehmen beratend an den Sitzungen des Präsidiums teil.
Das Präsidium erledigt die laufenden und dringlichen Geschäfte des Bundesvorstandes, da dessen Sitzungen laut Statut nur alle zwei Monate stattfinden müssen.