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Die neue Grundrente: grundsätzlich gut
Die Grundrente kommt. Der Gesetzesentwurf für eine Grundrente wurde am 19. Februar 2020 im Bundeskabinett beschlossen. CDU und CSU ist es gelungen, die Vorlage aus dem SPD-geführten Arbeits- und Sozialministerium deutlich zu verbessern. Der CDU-Rentenexperte Peter Weiß zeigt sich im Deutschlandfunk grundsätzlich zufrieden: „Diese Koalition aus CDU/CSU und SPD hält Wort.“
Die CDU habe hart verhandelt, sagt der arbeits- und sozialpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion – mit gutem Ergebnis: „Wir haben im Gegensatz zum ersten Entwurf von Herrn Heil die Grundrente wieder auf das reduziert, was sie sein soll, nämlich eine Hilfe für diejenigen, die zu wenig haben. Und wir machen nicht eine Gießkanne auf, mit der wir Geld auf alle verteilen.“
Das Ergebnis ist ein Erfolg für Frauen und Männer mit kleinen Renten, so Weiß: „Wir machen eine Grundrente, die dafür sorgt, dass derjenige, der 35 Jahre lang gearbeitet, gepflegt, Kinder erzogen hat, am Schluss, wenn er in Rente geht, auf jeden Fall mehr hat als derjenige, der nie in das Rentensystem eingezahlt hat.“
Das greife auch dann, wen jemand weiter Grundsicherung beziehe: „Es gibt jetzt auch in der Grundsicherung, wenn man die beziehen muss, einen Freibetrag für die Rente. Das heißt, es wird nicht alles mit der Grundsicherung verrechnet.“
Weiß sieht aber auch die andere Seite des Gesetzes: „Was die SPD zusätzlich da mit hineinverhandelt hat, ist zum Teil sehr schwierig zu erklären und umzusetzen. Und vor allen Dingen ist natürlich die Finanzierungsfrage immer noch offen.“
Die CDU wird intensiv daran arbeiten, die problematischen Punkte in den anstehenden Beratungen im Bundestag auszuräumen.
Das ist gut: Die Koalition hält, was sie verspricht:
- Die Grundrente soll zum 1. Januar 2021 greifen.
- Anspruch hat nach 35 Berufsjahren, wer in die Rentenkasse eingezahlt hat. Ab 33 Berufsjahren beginnt eine Gleitzone. Das entspricht dem CDU-Grundsatz: Leistung muss sich lohnen. Wir wollen diejenigen, die lange gearbeitet haben, besserstellen als diejenigen, die nie ins Rentensystem eingezahlt haben.
- Die Grundrente fängt auch Kindererziehungs- und Pflegezeiten in der Familie auf.
- Die Grundrente erhält nur, wessen Einkommen im Alter gering ist. Wer Zusatzeinkommen hat, hat geringeren oder keinen Anspruch.
- Es gibt Einkommensgrenzen, aber mit sanften Übergängen für Härtefälle.
- Auch in der Grundsicherung sorgt ein eigener gesetzlicher Rentenanspruch für ein zusätzliches Plus im Geldbeutel. Hier gibt es einen neuen Freibetrag.
Das ist problematisch: Die SPD ist vom Koalitionsvertrag zur Grundrente in einigen Punkten abgewichen:
- Es ist noch offen, woher das Geld für die Grundrente kommen soll.
- Wir wollen nicht die Beitragszahler belasten; das Geld muss aus Steuermitteln kommen. Die SPD-Minister Heil und Scholz müssen hierzu ehrliche Vorschläge machen.
- Eine echte Bedürftigkeitsprüfung mit Berücksichtigung von Vermögen war mit der SPD nicht durchzusetzen. Das bedeutet: Auch Menschen mit viel Geld aber geringem Einkommen können ggf. Grundrente bekommen.
- Die Aufwertung der Anwartschaften ist sehr kompliziert und für Normalrentner kaum zu durchschauen. Hier werden vom Koalitionspartner ggf. zu hohe Erwartungen geweckt.