Um Einbrecher stärker abzuschrecken, haben wir härtere Strafen durchgesetzt: Die Mindeststrafe für Wohnungseinbrüche haben wir auf ein Jahr Haft erhöht. Staatsanwaltschaften müssen nun Anklage erheben. Sie dürfen Verfahren nicht mehr wegen Geringfügigkeit einstellen. Höhere Strafen allein aber reichen nicht: Wir müssen auch dafür sorgen, dass deutlich mehr Einbrüche aufgeklärt, Täter leichter gefasst und Wiederholungs- bzw. Serienstraftaten verhindert werden. Daher haben wir der Polizei zusätzliche Ermittlungsbefugnisse an die Hand gegeben: Nun kann sie zur Fahndung Nummer und Standort eines Handys auswerten. Künftig wollen wir auch ermöglichen, dass Telefongespräche von Einbrechern überwacht werden können.