FAQ: Migration ordnen, steuern, begrenzen
Sind 2015 die deutschen Grenzen geöffnet worden?
Das Das war zu keinem Zeitpunkt der Fall. Die Grenzen innerhalb des Schengen-Systems der EU sind offen – und der freie Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr sind die Grundpfeiler des Europäischen Binnenmarktes. So können wir über europäische Binnengrenzen hinweg frei leben, arbeiten, studieren und handeln. Dieses offene Grenzsystem innerhalb der EU ist die Grundlage für Deutschlands wirtschaftlichen Wohlstand. Damit dies funktioniert, müssen die Außengrenzen der EU wirksam geschützt werden.
Was hat die Bundesregierung unternommen, um die Zuwanderung nach Deutschland und Europa zu verringern?
Bereits sehr viel: Seit Oktober 2015 ist u. a. mit den Asylpaketen I und II ein zeitgemäßes Asyl- und Aufenthaltsrecht geschaffen worden. Damit werden Asylverfahren geordnet und beschleunigt, Fehlanreize weitgehend abgebaut und die Möglichkeiten gestärkt, diejenigen konsequent zurückzuführen, die kein Bleiberecht haben. Alle Westbalkan-Staaten sind inzwischen als sichere Herkunftsländer eingestuft. Auch Tunesien, Algerien, Marokko und Georgien sollen zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden. Den Familiennachzug für Berechtigte mit subsidiärem Schutz haben wir zunächst ausgesetzt. Inzwischen haben wir die Zahl der nachziehenden Familienangehörigen eng begrenzt. Und es sind gerade die europäisch abgestimmten Lösungen wie das EU-Türkei-Abkommen, die die Zahl der ankommenden Flüchtlinge und Migranten drastisch senken konnten. Die Situation heute ist daher eine ganz andere als 2015. Die Zahl der Flüchtlinge ist drastisch zurückgegangen: 222 683 Personen haben 2017 in Deutschland einen Asylantrag gestellt. Im Jahr 2015 waren es noch fünf Mal so viele wie 2017. Dieser Abwärtstrend hält an: auch im ersten Quartal 2018 sank die Zahl erneut um rund 16 Prozent.
Quelle: Zahlen des BMI, Zusammenstellung von der Bundeszentrale für Politische Bildung (BPB)
Wie sorgen wir dafür, dass künftig weniger illegale Migration stattfindet?
Wir setzen uns weiterhin dafür ein, die illegale Migration zu bekämpfen und damit zu verhindern, dass Schlepper das Leben von zehntausenden Menschen in Gefahr bringen. Zu diesem Zweck sollen internationale Abkommen nach dem Vorbild des EU-Türkei-Abkommens geschlossen werden. In Zusammenarbeit mit den internationalen Flüchtlings- und Migrationsorganisationen sollen Fluchtalternativen und Auffangmöglichkeiten vor Ort geschaffen werden. Dies kann z. B. bedeuten, Menschen, die aus den Booten der Schlepper vor dem Ertrinken gerettet werden, zurück an die nordafrikanische Küste zu bringen und sie dort in Absprache mit den betreffenden Ländern zu versorgen. Hierzu hat der Europäische Rat vom 28./29. Juni 2018 beschlossen, das Konzept regionaler Ausschiffungsplattformen, die unter voller Beachtung des Völkerrechts auch Drittstaaten einbeziehen können, zügig auszuloten – in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Drittländern sowie UNHCR und IOM. Es darf nicht sein, dass es die Schlepper und Schleuser sind, die darüber entscheiden, wer nach Europa kommt.
Was wird zur Sicherung der EU-Außengrenzen getan?
Die europäischen Grenzschutzagentur Frontex wurde zur Europäischen Grenz- und Küstenwache mit erweiterten Zuständigkeiten und neuen Befugnissen weiterentwickelt. Für einen besseren Schutz der EU-Außengrenzen arbeitet die NATO eng mit der Türkei, Griechenland und Frontex zusammen. Um die Registrierung der Flüchtlinge zu verbessern, hat die EU in Griechenland und in Italien zentrale Anlaufstellen und Aufnahmezentren eingerichtet.
Was wird gemacht, um die Menschen vor den Gefahren der Flucht zu warnen und vor falschen Versprechungen zu schützen?
In den sicheren Herkunftsländern wird deutlich darauf hingewiesen, dass Anerkennung und Bleiberecht in Deutschland sehr unwahrscheinlich sind. Mit Aufklärungsmaßnahmen sind vor allem die deutschen Botschaften in den Herkunftsländern aktiv, um über die Risiken einer Flucht zu informieren – über Fernsehen, Plakate und Flyer, Facebook und Twitter. Auch vor den wirtschaftlichen und gesundheitlichen Gefahren von illegaler Migration wird gewarnt.
Welche sind die nächsten Schritte?
Grundlage der Migrationspolitik der CDU ist das gemeinsam mit der CSU vereinbarte Regelwerk zur Migration, das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD in allen wesentlichen Teilen Niederschlag gefunden hat, sowie die Vereinbarung zwischen CDU und CSU zur besseren Ordnung, Steuerung und Verhinderung von Sekundärmigration. Danach sollen die Zuwanderungszahlen die Spanne von jährlich 180 000 bis 220 000 nicht übersteigen. Dazu haben wir konkrete Maßnahmen festgelegt: eine umfassende Bekämpfung der Fluchtursachen, eine engere Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern nach dem Vorbild des EU-Türkei-Abkommens, ein wirksamer Schutz der EU-Außengrenzen, die gemeinsame Durchführung von Asylverfahren an den Außengrenzen und Rückführungen von dort sowie eine Reform des Dublin-Systems. Tunesien, Algerien, Marokko und weitere Länder mit einer regelmäßigen Anerkennungsquote von unter fünf Prozent sollen zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden. Wer sein Aufenthaltsrecht missbraucht und hier Straftaten begeht, muss Deutschland verlassen; das gilt auch für Sozialleistungsbetrug. Unser Ziel ist es, dass Asylanträge noch schneller bearbeitet und entschieden werden. Vollziehbar Ausreisepflichtige sollen schneller zurückgeführt werden. An der deutsch-österreichischen Grenze soll ein neues Grenzregime errichtet werden, um zu verhindern, dass Asylsuchende nach ihrer Ankunft in der Europäischen Union und trotz Zuständigkeit eines anderen EU-Landes nach Deutschland weiterziehen. Denn das Recht auf Asyl beinhaltet nicht das Recht, sich das europäische Land aussuchen zu können, in dem man einen Asylantrag stellt.
Warum sind flächendeckende Kontrollen direkt an der deutschen Grenze schlecht für die Wirtschaft?
Wir sollten in Deutschland keine nationalen Alleingänge an den Grenzen vollziehen. Im Herzen des Kontinents ist Deutschland wie kaum ein anderes europäisches Land auf den freien Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital angewiesen: für unsere starke Exportwirtschaft ist der europäische Binnenmarkt, eine der wichtigsten europäischen Errungenschaften nach dem Zweiten Weltkrieg und wirtschaftliche Grundlage für unseren Wohlstand und Millionen sicherer Arbeitsplätze, entscheidend. Dieser offene, gemeinsame Binnenmarkt steht bei nationalen Alleingängen in der Migrationspolitik jetzt auf dem Spiel. Betroffen von Grenzkontrollen wären auch die täglichen Berufspendler und der Urlaubsverkehr.
Wie schützen wir unsere Grenzen wirksam?
Wir wollen die wirksame Zurückführung von Migranten erreichen, die keinen Anspruch auf ein Asylverfahren in Deutschland haben. Um diese Wirksamkeit erreichen zu können, wollen wir die Rückführungen mit denjenigen Ländern, in die die Migranten zurückkehren müssen, abstimmen. Finden Zurückweisungen unabgestimmt statt, sind möglicherweise schwierige Situationen an den deutschen Grenzen abzusehen: Ausweichrouten für Migration sowie Routen über die grünen Grenzen; Schließungen und Kontrollen an allen Grenzverläufen Deutschlands – mit erheblichen Auswirkungen auf unseren Alltag, nicht nur in den grenznahen Gebieten.
Wie würden sich verschärfte Personenkontrollen an den deutschen Grenzen auf Deutschland auswirken?
Deutschland profitiert – wie auch alle anderen EU-Mitgliedstaaten – vom gemeinsamen Binnenmarkt und dem freien Handel innerhalb der EU. Verschärfte Personenkontrollen würden den innereuropäischen Handel stören und das wirtschaftliche Wachstum erheblich hemmen. Längere Wartezeiten an den Grenzen würden zu höheren Kosten, Ineffizienzen, Bürokratie und somit einer schlechteren Situation für alle führen. Schätzungen gehen von Verlusten beim realen Bruttoinlandsprodukt Deutschlands von bis zu 10,79 Milliarden Euro pro Jahr aus. Für die gesamte EU wären bis zum Jahr 2025 Wachstumsverluste von 470 Milliarden Euro zu erwarten.
Was passiert bei Zurückweisungen, wenn diese nicht mit den europäischen Nachbarn abgesprochen sind?
Ungeordnete Zurückweisungen an unseren Grenzen sind nicht der richtige Weg. Wir sehen die Gefahr, dass dies zu einer Kette nationaler Alleingänge führen könnte, die weit über die Fragen von Flucht, Asyl und Migration hinausgehen. Flüchtlinge würden möglichweise nicht mehr systematisch registriert und könnten leichter weiterreisen. Wir hätten am Ende mehr Flüchtlinge als vorher, bei denen unter weitaus schwierigeren Bedingungen die Zuständigkeit für deren Asylbegehren zu ermitteln wäre. Auch Rücküberstellungen können nur in Zusammenarbeit mit dem jeweils zuständigen EU-Mitgliedstaat erfolgen. Deshalb ist es so wichtig, weiterhin alle Anstrengungen zu unternehmen, gemeinsame europäische Lösungen zu finden und dort, wo dies nicht möglich ist, bilaterale Abkommen zu schließen. Nur so können wir zu mehr Ordnung in der Flüchtlingspolitik kommen. Nationale Alleingänge jedoch würden zu einer ernsten Krise des Schengen-Systems führen und letztlich das Europäische Einigungswerk in Frage stellen, für das die CDU als deutsche Europapartei immer gestanden hat.
Wie werden derzeit die deutschen Grenzen kontrolliert und wer wird zurückgewiesen?
Bereits seit September 2015 werden Kontrollen an der Grenze zu Österreich durchgeführt. Seitdem sind Flüchtlinge zurückgewiesen worden, 2017 waren es an dieser Grenze knapp über 7 000 Personen, an den deutschen Grenzen insgesamt rund 12 300. Zurückgewiesen werden diejenigen, die keinen Schutz in Deutschland suchen bzw. den Wunsch auf Durchreise haben, um anderswo Asyl zu beantragen (z. B. in Schweden). Zurückweisungen an der Grenze gelten nun auch, wenn eine Wiedereinreisesperre oder ein Aufenthaltsverbot vorliegt, also z. B. für abgeschobene Asylbewerber wie auch für diejenigen, die bereits in das für ihr Asylverfahren zuständige EU-Land zurückgeführt wurden. Auch durch eine intensivere Schleierfahndung im Rückraum der deutschen Grenzen und sonstige intelligente grenzpolizeiliche Maßnahmen sollen künftig mehr Flüchtlinge grenznah erfasst werden, für deren Asylverfahren andere EU-Staaten zuständig sind.
Können die deutschen Grenzen flächendeckend kontrolliert werden?
Das ist schwierig – denn Deutschland hat rund 3 876 km Außengrenze mit neun Nachbarstaaten. Die Grenze zu Österreich ist rund 860 km lang und neben der deutsch-tschechischen Grenze der längste Grenzabschnitt mit etwa 70 grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen. Davon ist der Großteil so genannte grüne Grenze, abseits von Wegen und Autobahnen. Die derzeitigen Kontrollen der Bundespolizei erfolgen zeitlich und örtlich flexibel in einem System von stationären Kontrollen und mobilen, offenen und verdeckten (zivilen) Fahndungsmaßnahmen. Derzeit werden durch die Bundespolizei insbesondere Autobahn-Grenzübergänge kontrolliert.
Es war drei Jahre Zeit für eine europäische Lösung. Warum dauert das so lange?
Das Gemeinsame Europäische Asylsystem und die Dublin-Regeln zu reformieren, ist eine der schwierigsten Aufgaben in der EU überhaupt. Es sind zwar im Bereich der Asyl- und Flüchtlingspolitik verschiedene europäische Rechtsakte erlassen worden, z. B. um sicherzustellen, dass Asylsuchende überall in der EU unter gleichen Bedingungen Schutz erhalten. Außerdem konnte in fünf von den sieben vorgeschlagenen Rechtsakten der Europäischen Kommission weitgehend ein Konsens hergestellt werden. Jedoch gibt es in der Frage einer gerechteren Verteilung der Flüchtlinge keine nennenswerten Fortschritte. Denn einige EU-Mitgliedstaaten lehnen es kategorisch ab, Flüchtlinge über eine EU-Umverteilung aufzunehmen. Wir sprechen uns deshalb für ein Konzept flexibler Solidarität aus. Das heißt: Bei den unterschiedlichen Aufgaben – humanitäre Hilfe, Grenzsicherung, Asylverfahren, Rückführungen, Bekämpfung von Fluchtursachen – muss nicht jeder alles machen, aber jeder muss seinen Beitrag leisten. Auch setzen wir weiterhin auf gemeinsame Asylstandards. Es kann nicht sein, dass einige EU-Mitglieder die Hauptlast tragen, nur weil ihre Sozialsysteme am großzügigsten und sie damit für Flüchtlinge besonders attraktiv sind.
Was ist auf dem Europäischen Gipfel am 28./29. Juni erreicht worden?
Gemeinsames Ziel von CDU und CSU ist, dass diejenigen, die bereits in einem anderen Land Asyl beantragt haben, gar nicht erst in unser Land gelangen sollen und eine rasche Rückübernahme durch die zuständigen EU-Mitgliedstaaten sichergestellt wird. Durch eine stärkere Zusammenarbeit einzelner Mitgliedstaaten kann dies kurzfristig gelingen. Hierzu fand zunächst am 24. Juni ein Treffen mehrerer Staats- und Regierungschefs und am 28./29. Juni ein Europäischer Rat statt. Dort ist es gelungen, insbesondere Maßnahmen zum besseren EU-Außengrenzschutz, kontrollierte Zentren in der EU und Zentren außerhalb der EU sowie finanzielle Hilfen für Herkunfts- und Transitländer zu vereinbaren. Griechenland und Spanien haben sich bereit erklärt, künftig Asylsuchende wieder aufzunehmen, die bei ihnen registriert wurden und von den deutschen Behörden an der deutsch-österreichischen-Grenze festgestellt werden. So kann sichergestellt werden, dass die Betroffenen in den Außengrenzstaaten ein Asylverfahren durchführen, statt nach Deutschland zurückzukehren. Dies setzt ein deutliches Zeichen gegen unbefugte Weiterwanderungen.
Wie werden die Asylverfahren beschleunigt?
Für Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten gibt es jetzt deutlich schnellere Asylverfahren. Besondere Einrichtungen in Deutschland bündeln an einem Ort Antragstellung, Bearbeitung und Entscheidung sowie die Einleitung der Rückführung – zur Beschleunigung der Verfahren. Diejenigen, die ihre Mitwirkung im Asylverfahren verweigern, müssen in den Einrichtungen bis zur Entscheidung bleiben. Wir haben die Möglichkeiten zur Identitätsfeststellung deutlich gestärkt, ein neues Kerndatensystem und einen Ankunftsnachweis zur Erfassung aller relevanten Daten in einem System eingeführt.
Was ist das Ziel der geplanten AnkER-Zentren?
Für noch schnellere und rechtssichere Asylverfahren wollen wir, dass alle relevanten Behörden in zentralen Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückkehreinrichtungen (AnkER-Zentren) eng zusammenarbeiten. Entscheidend ist, dass auch die zuständigen Gerichte vor Ort vertreten sind. Erst nach dem Asylverfahren und im Fall einer positiven Entscheidung erfolgt anschließend die Verteilung der Asylberechtigten auf Städte und Gemeinden. Zugleich kann mit Hilfe der Zentren die aktuell unbefriedigende Situation bei der Rückkehr Ausreisepflichtiger deutlich verbessert werden. Nach Ablehnung des Asylantrags können die Asylbewerber direkt aus den Zentren entweder in ihre Heimatländer zurückgeführt oder in den zuständigen EU-Mitgliedstaat rücküberstellt werden.
Wie muss der Prozess der Abschiebung verbessert werden?
Wer nicht schutzbedürftig ist und daher nicht bleiben darf, muss Deutschland wieder verlassen. Auch hier haben wir seit 2015 viel erreicht: Die Zahl der Abschiebungen in Deutschland hat sich 2015 im Vergleich zum Vorjahr fast verdoppelt und 2016 weiter erhöht. Dennoch bleiben Schwierigkeiten bei der Rückführung abgelehnter Asylbewerber: Viele entziehen sich der Abschiebung, Ausweisdokumente fehlen, die Staatangehörigkeit ist unklar, Heimatländer haben nur wenig Interesse an der Rücknahme ihrer Staatsbürger. Auch dabei sind wir davon überzeugt, dass dies in abgestimmten, bilateralen Vereinbarungen passieren muss – damit es wirksam geschieht. Und es fehlt oft am politischen Willen der Regierungen einzelner Bundesländer, die für die Abschiebungen zuständig sind. Insbesondere dort, wo der Innenminister nicht von der Union kommt. Hier müssen die Anstrengungen erheblich verstärkt werden.
Was wurde unternommen, damit ausreisepflichtige Asylbewerber ihre Rückführung nicht vereiteln?
Wir haben durchgesetzt, dass sich Asylsuchende aus sicheren Herkunftsländern bis zum Abschluss ihres Verfahrens und der Rückführung in der Erstaufnahmeeinrichtung aufhalten müssen. Konkrete Abschiebungstermine werden nicht mehr mitgeteilt. Der Gewahrsam bis zur Ausreise wurde verlängert und die Abschiebehaft erleichtert. Abschiebehindernisse aus gesundheitlichen Gründen haben wir eingeschränkt. Mit einer neuen Struktur sorgen wir dafür, dass Ausreisepflichtige schnell mit den notwendigen Dokumenten für die Abschiebung ausgestattet werden können.
Wie kann man verhindern, dass Asylbewerber sich mehrfach registrieren?
Wir haben dazu einen einheitlichen Flüchtlingsausweis eingeführt. Bevor dieser ausgegeben wird, werden die Flüchtlinge in einem neuen Kerndatensystem genau erfasst – mit Bild und Fingerabdrücken. Seither ist eine Doppelanmeldung kaum möglich. Auf europäischer Ebene haben wir mit EURODAC ein Identifizierungssystem für den Abgleich der Fingerabdruckdaten aller Asylbewerber geschaffen. Damit kann verhindert werden, dass jemand in mehreren EU-Mitgliedstaaten Asyl beantragt.
Bekommen Flüchtlinge mehr Geld als deutsche Hilfsbedürftige?
Asylbewerber bekommen deutlich weniger als Hartz-IV-Empfänger. Ziel ist es weiterhin, dass in den Erstaufnahmeeinrichtungen der persönliche Bedarf möglichst vollständig durch Sachleistungen gedeckt wird. Anerkannte Flüchtlinge erhalten, solange sie noch keine Tätigkeit aufgenommen haben, den Hartz-IV-Regelsatz.
Wie lange bleiben die Flüchtlinge bei uns?
Eine automatische unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Deutschland gibt es nicht. Das gilt insbesondere auch für Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge. Subsidiäre Schutzberechtigte, denen ein ernsthafter Schaden drohen würde, wenn sie in ihr Herkunftsland zurückkehren würden, dürfen zunächst nur ein Jahr bleiben. Ihre Aufenthaltserlaubnis kann aber um zwei weitere Jahre verlängert werden. Anerkannte Flüchtlinge erhalten zunächst eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre. Spätestens nach drei Jahren wird geprüft, ob der Schutzgrund noch vorliegt.
Müssen sich alle Flüchtlinge bei uns integrieren?
Wer als Asylberechtigter oder als Flüchtling anerkannt wird und für eine gewisse Zeit oder auf Dauer bei uns bleiben darf, muss sich integrieren. Dafür muss er sich anstrengen, unsere Werte achten, unsere Gesetze einhalten, Deutsch lernen und sich um Arbeit bemühen. Eine Teilnahme an einem Integrationskurs ist Pflicht. Wer sich der Integration verweigert, muss mit Konsequenzen rechnen. Wir wollen Integration nach dem Prinzip des Fördern und Fordern stärken.
Wie funktioniert das Flüchtlingsabkommen mit der Türkei?
Ziel des 2016 vereinbarten EU-Türkei-Abkommens ist, die illegale Migration in die EU über die östliche Mittelmeer-Route zu unterbinden und effektiver gegen das Schleuserwesen zwischen der Türkei und Griechenland vorzugehen. Irreguläre Migranten und Asylsuchende, die aus der Türkei auf den griechischen Inseln ankommen und deren Asylanträge für unzulässig erklärt wurden, werden im Rahmen des Abkommens schrittweise in die Türkei zurückgeführt. In gleicher Zahl werden anerkannte syrische Schutzsuchende aus der Türkei direkt in die EU überführt. Im Gegenzug unterstützt die EU Projekte für die etwa 3,5 Millionen syrischen Flüchtlinge in der Türkei. Die dazu zur Verfügung gestellten rund sechs Milliarden Euro werden konditioniert an Organisationen ausgezahlt, die konkrete Projekte in den Bereichen Grundversorgung, Unterbringung, Gesundheit, Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten umsetzen. Das Geld geht also nicht an die türkische Regierung. Damit erhalten die in der Türkei lebenden Flüchtlinge bessere Möglichkeiten, in der Nähe ihrer ursprünglichen Heimat zu bleiben – und eine Perspektive jenseits des lebensgefährlichen Fluchtweges über das Mittelmeer. Das EU-Flüchtlingsabkommen mit der Türkei ist ein großer Erfolg, denn es erfüllt die damit verbundenen Ziele: die Flüchtlingszahlen haben sich deutlich verringert, und das Schlepperwesen wird Schritt für Schritt zerschlagen.
Warum kommen so viele Flüchtlinge ohne Papiere?
Das hat unterschiedliche Ursachen: In vielen Staaten haben die Menschen keine Reisepässe, oft auch keine Ausweise. In Krisenzeiten werden häufig auch keine Dokumente mehr ausgestellt. Oft nehmen Schlepper den Flüchtlingen ihre Pässe ab. Manche Flüchtlinge vernichten ihre Ausweise, um ihre Herkunft zu verschleiern. Viele von ihnen haben Angst, sonst zurückgeschickt zu werden.
Ist seit 2015 geltendes Recht an der Grenze nicht mehr angewandt worden?
Nein. Die Vorgehensweise an der Grenze ist seit 2015 rechtmäßig. 2015 ist für eine kurze Zeit und auch nur für bestimmte Gruppen von Asylsuchenden (z. B. Flüchtlinge aus Syrien) die Praxis im sogenannten Dublin-Verfahren geändert worden. Angesichts der hohen Zahl an Asylsuchenden hatte das BAMF in diesen Fällen den sogenannten Selbsteintritt erklärt. Ein solcher Selbsteintritt ist von der Dublin-III-Verordnung ausdrücklich als Handlungsmöglichkeit vorgesehen. Denn die Priorität des Dublin-Systems liegt darauf, dass ein Asylsuchender überhaupt in einem EU-Staat ein faires Asylverfahren erhält. Der Europäische Gerichtshof hat dieses Vorgehen für rechtmäßig erklärt. Demgegenüber ist die Behauptung falsch, dass 2015 in einer Ausnahmesituation die Befugnis zur einseitigen Zurückweisung an der Grenze ausgesetzt worden ist. Vor 2015 gab es im Schengen-System weder Grenzkontrollen noch Zurückweisungen an den deutschen Grenzen. Auch wenn nach nationalem Recht einem Flüchtling mit einem Schutzersuchen die Einreise zu verweigern ist, sollte er etwa aus einem sicheren Drittstaat einreisen, hat die Dublin-III-Verordnung grundsätzlich Anwendungsvorrang. Danach prüfen die Mitgliedstaaten bei jedem Antrag auf internationalen Schutz, den ein Drittstaatsangehöriger im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates einschließlich an der Grenze oder in den Transitzonen stellt, welcher EU-Mitgliedstaat zuständig ist. Dies ist in der Regel das Ersteinreiseland in der EU. Dabei will das Dublin-System das Hin- und Herschieben von Asylsuchenden an den Grenzen vermeiden. Vielmehr sind Asylsuchende in einem geordneten, abgestimmten Verfahren in denjenigen EU-Staat zu überstellen, der nach den Dublin-Regeln als zuständig festgestellt worden ist. Das galt vor 2015 genauso wie heute, und auch unabhängig davon, ob ausnahmsweise zeitlich befristete Binnengrenzkontrollen eingerichtet worden sind.
Welche weiteren Maßnahmen sind vorgesehen, um die Zuständigkeitsfeststellung für Asylverfahren zu beschleunigen?
Neben dem Transitverfahren ist auch bei den bereits jetzt stattfindenden Verfahren zur Feststellung, welches Land in der EU für das Asylverfahren zuständig ist, deutlich mehr Tempo gefragt. Hierfür werden die geplanten AnkER-Zentren genutzt. Mit einer Ausweitung der Schleierfahndung soll die Zahl derer deutlich erhöht werden, die zur Überprüfung direkt in die AnkER-Zentren gebracht werden. In einem beschleunigten Verfahren wird überprüft, welches Land für das Asylverfahren zuständig ist. Wichtig: Es wird nicht geprüft, ob ein Schutzgrund für den Asylbewerber vorliegt; dies muss im zuständigen Land geprüft und entschieden werden. Ziel ist es, dass die Prüfung der Zuständigkeit und die Rückführung innerhalb von einer Woche erfolgen.
Was passiert im Transitverfahren?
Um Zurückweisungen an der deutsch-österreichischen Grenze in geordneter Form zu gewährleisten, werden künftig Transitverfahren in grenznahen und bereits bestehenden Einrichtungen oder im Transitbereich des Flughafens München durchgeführt, ohne dass zuvor – rechtlich betrachtet – eine Einreise erfolgt ist. In diesen Einrichtungen erfolgt unmittelbar – angelehnt an das so genannte Flughafenverfahren – eine schnelle und rechtssichere Überprüfung, welches EU-Land zuständig ist. Ziel ist es, dass die Zurückweisungen dorthin direkt aus diesen Einrichtungen und innerhalb von 48 Stunden erfolgen.
Was genau ändert sich an der deutsch-österreichischen Grenze?
Asylbewerber, die bereits in einem anderen EU-Land registriert sind und dort ihren Asylantrag gestellt haben, werden an der deutsch-österreichischen Grenze in die zuständigen Länder zurückgewiesen. Hierfür soll es Verwaltungsabkommen mit den entsprechenden Ländern geben, die eine zügige Rückkehr sicherstellen. Sollten sich EU-Länder einem solchen Verwaltungsabkommen verweigern, so finden an der deutsch-österreichischen Grenze unmittelbare Zurückweisungen statt. Dafür muss zunächst noch eine Vereinbarung mit Österreich getroffen werden, die derzeit ausgehandelt wird. Nationale Alleingänge wird es dabei nicht geben, denn der Geist europäischen Handelns beruht auf der Überzeugung, dass wir nicht einseitig, nicht unabgestimmt und nicht zu Lasten Dritter handeln.
Worum ging es bei der Einigung zwischen CDU und CSU?
CDU und CSU wollen eine bessere Ordnung, Steuerung und Begrenzung der so genannten Sekundärmigration in Europa. Nach der geltenden Rechtslage ist dasjenige EU-Land für das Asylverfahren zuständig, in dem der Schutzsuchende den EU-Raum erstmals betreten hat. Dies geschieht besonders häufig an den EU-Außengrenzen, etwa in Italien, Griechenland, Spanien oder Ungarn. Derzeit gibt es das Problem, dass Flüchtlinge nach ihrer Landung in der EU zunächst in Italien, Griechenland oder Spanien registriert werden, Asyl beantragen, dann aber in andere EU-Länder weiterziehen und dort erneut um Asyl bitten. Ihr Ziel ist dabei oft Deutschland, weil sie sich hier bessere Bedingungen erhoffen. Das soll künftig verhindert werden. Für die CDU ist dabei besonders wichtig, dass Deutschland nicht unabgestimmt, nicht unilateral und nicht zu Lasten Dritter handelt, sondern gemeinsam mit den europäischen Partnern. Diese Prinzipien werden mit der Einigung eingehalten.
Wie wollen wir Asylsuchende wirksam zurückführen, die keinen Anspruch auf ein Asylverfahren in Deutschland haben?
Wir wollen die wirksame Rückführung von Migranten erreichen, die keinen Anspruch auf ein Asylverfahren in Deutschland haben. Um diese Wirksamkeit erreichen zu können, wollen wir die Rückführungen mit denjenigen Ländern, in die die Migranten zurückkehren müssen, abstimmen. Finden Zurückweisungen unabgestimmt statt, sind möglicherweise schwierige Situationen an den deutschen Grenzen abzusehen: Ausweichrouten für Migration sowie Routen über die grünen Grenzen; Schließungen und Kontrollen an allen Grenzverläufen Deutschlands – mit erheblichen Auswirkungen auf unseren Alltag, nicht nur in den grenznahen Gebieten.