Testpflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten
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„Wir gehen auf Nummer sicher.“ Mit diesen Worten stellte Gesundheitsminister Jens Spahn seine Anordnung einer Testpflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten vor. Mit der Pflicht wird die bestehende Anordnung verschärft. Spahn machte aber auch klar: „Schon jetzt gilt: Wer in den zwei Wochen vor der Rückkehr nach Deutschland in einem Risikogebiet war, muss sich in Quarantäne begeben, oder ein Testergebnis nachweisen, das nicht mehr als zwei Tage alt ist.“
Seit 1. August gibt es die Möglichkeit kostenloser Tests. Spahn betonte: „Die dadurch entdeckten Infektionen machen einen Unterschied.“ Die Testpflicht für alle Rückkehrer aus Risikogebieten gilt ab 8. August. „Wir machen das, weil diese Tests uns alle schützen“ – Rückkehrer und Kontaktpersonen, so Spahn. Mit der Rückkehr von Urlaubern aus dem Ausland – insb. Risikogebieten – steige die Gefahr, dass das Virus in Deutschland „eingeschleppt“ werde.
Zumutbarer Eingriff
„Mir ist bewusst, dass das ein Eingriff in die Freiheit des einzelnen ist“, so Spahn. „Aber ich finde, es ist ein zumutbarer Eingriff.“ Spahn stellte klar: Es gibt eine Pflicht innerhalb einer Gesellschaft, aufeinander aufzupassen und sich gegenseitig zu schützen. „Freiheit kommt immer auch mit Verantwortung.“ Für einen selbst und für andere.
Eine Kostenpflicht für die Tests lehnt Spahn ab. Das sei „populistisch“. Er betonte: „Wir dürfen als Gesellschaft die Frage des Testens nicht zu einer sozialen Frage werden lassen.“ Er dankte Gesundheitsämtern und Verantwortlichen vor Ort für den Aufbau der Testzentren.
Weitere Informationen der CDU finden Sie hier:
https://www.cdu.de/corona/rueckkehr-aus-risikogebieten
Das Bundesgesundheitsministerium hat auf seiner Internetseite Fragen rund um die Corona-Testpflicht beantwortet. Hier Auszüge:
Müssen sich alle Einreisenden aus Risikogebieten testen lassen?
Wer einreist und sich in den 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten hat, muss nach der Testpflichtverordnung des BMG auf Anforderung des zuständigen Gesundheitsamtes oder der sonstigen vom Land bestimmten Stelle entweder ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 nachweisen oder innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise einen Test machen. Die konkrete Umsetzung erfolgt durch die Bundesländer.
Müssen sich auch Kinder testen lassen? Ab welchem Alter?
Grundsätzlich ja, die konkrete Umsetzung erfolgt durch die Bundesländer.
Muss ich am Flughafen/Hafen auf mein Testergebnis warten?
Das hängt von der konkreten Umsetzung vor Ort ab. Solange kein negatives Testergebnis vorliegt, muss man in jedem Fall in die häusliche Quarantäne . Auf dem Weg vom Flughafen/Hafen nach Hause sollte jeder enge Kontakt zu Dritten vermieden werden, es gelten die allgemeinen AHA-Maßnahmen: Abstand, Hygiene, Alltagsmaske
Aus welchen Ländern werden Testergebnisse anerkannt?
Welche Voraussetzungen müssen noch vorliegen?
Der Test muss in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem sonstigen durch das Robert Koch-Institut unter www.rki.de/covid-19-tests aufgeführten Staat durchgeführt worden sein. Falls das Testergebnis bei Einreise mitgeführt wird, darf es bei Einreise maximal 48 Stunden alt sein. Die Testbescheinigung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.
Müssen Einreisende aus Risikogebieten einen Test oder zwei Tests machen?
Reisende aus Risikogebieten, die keinen Test nachweisen können, müssen sich bei Einreise auf Aufforderung der zuständigen Behörden testen lassen.
Ein negatives Testergebnis kann immer nur eine Momentaufnahme darstellen. Deshalb ist 5 bis 7 Tage nach dem Test eine Wiederholungstestung sinnvoll. Angeordnet werden kann ein Wiederholungstest im Einzelfall vom Öffentlichen Gesundheitsdienst (von den zuständigen Gesundheitsämtern).
Weitere häufig gestellte Fragen mit zugehörigen Antworten finden Sie direkt auf der Seite des Bundegesundheitsministeriums:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-tests-einreisende.html