„KfW-Schnellkredit 2020“ für mittelgroße Firmen
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Mit einem „KfW-Schnellkredit“ will die Bundesregierung mittelgroßen Unternehmen durch die Corona-Krise helfen. Dazu sollen Firmen ab 11 Mitarbeitern Anträge stellen können. Die Kreditvergabe erfolgt ohne Zukunftsprognose. Es ist eine Kreditvergabe allein auf Basis vergangenheitsbezogener Daten. Mit dem Programm sollen wirtschaftlich gesunde Mittelständische Unternehmen vor Corona-Insolvenz geschützt werden. Das hat das so genannte Corona-Kabinett der zuständigen Fachminister beschlossen.
„Wir tun was für die Kleinen und wir tun was für den Mittelstand“, betont dazu Wirtschaftsminister Peter Altmaier. „Unser Land befindet sich durch die Pandemie in sehr schwerem Fahrwasser. Wir hatten im März und April den größten Auftragsrückgang in der Geschichte der Bundesrepublik.“ Die bisherigen Maßnahmen seien sehr gut angenommen wurden und zeigten positive Wirkung. KfW-Schnellkredit ist „ein zusätzliches Angebot“, mit schnellerer Auszahlung und dafür etwas höheren Krediten.
Mit dem neuen Beschluss zugunsten mittelgroßer Unternehmen wird die Lücke zwischen Kleinbetrieben und Großbetrieben geschlossen. Bis zu einer Kredithöhe von 800.000 Euro übernimmt der Bund das Ausfallrisiko zu 100 Prozent. Bisher waren es 90 Prozent. „Der Kredit ist zu 100 Prozent verbürgt“, stellt Finanzminister Olaf Scholz fest. Das soll schnelle Bearbeitung durch die Hausbank ermöglichen. Voraussetzung ist: Das Unternehmen hatte zum 31. Dezember 2019 geordnete wirtschaftliche Verhältnisse.
Es sei denkbar, dass die Auszahlungen schon ab dem 9. April 2020 erfolgen können. Das Gesamtvolumen der Förderung ist nicht genau festgelegt. Der Garantierahmen wird aber insgesamt angehoben, sichert der Finanzminister zu.
Große Zustimmung aus dem Mittelstand
Als ein „starkes Signal für den Mittelstand“ bezeichnet BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang den Beschluss des Corona-Kabinetts. „Für unsere mittelständischen Unternehmen ist es überlebenswichtig, schnell und unbürokratisch Kredite zu erhalten. Es hilft wenig, wenn wir das Virus besiegen, die Nebenwirkungen der Therapie aber so stark sind, dass unsere Volkswirtschaft dauerhaft Schaden nimmt.“
„Der Mittelstand ist das Rückgrat und das Herzstück unserer Wirtschaft.“ Sein Überleben sei daher besonders wichtig, betonte dazu Peter Altmaier. Er sichert zu, es werde auch weiter daran gearbeitet, notwendige Maßnahmen zu erarbeiten. Die Bundesregierung zeige sich weiter „als Stabilitätsanker im Sturm“.
So läuft der Kredit.
- Firmen ab 11 Mitarbeitern sind antragsberechtigt.
- Der Kredit darf bis zu drei Monatsumsätze des Jahres 2019 betragen.
- Das Kreditmaximum ist gestaffelt:
- bis 800.000 Euro bei Unternehmen ab 50 Mitarbeitern
- bis 500.000 Euro bei Unternehmen von 11 bis 49 Mitarbeitern
- Die staatliche Förderbank KfW übernimmt für den Bund das Risiko vollständig.
- Laufzeit der Kredite ist zehn Jahre. Es wird eine tilgungsfreie Zeit von zwei Jahren eingeräumt.
- Es wird ein Kreditzins von 3 Prozent p.a. erhoben. Auf Bereitstellungsprovision wird verzichtet. Vorfälligkeitsentschädigungen bei vorzeitiger Rückzahlung werden nicht erhoben.
So läuft die die Abwicklung erfolgt über die Hausbank des Unternehmens.
- Die Hausbank prüft die Umsätze: Nur Unternehmen, die von 2017 bis 2019 insgesamt Gewinne eingefahren haben, werden gefördert. Die Kredite dienen nicht zum Ausgleich früherer Verluste.
- Die Hausbank prüft, dass das Unternehmen muss mindestens seit Anfang 2019 am Markt gewesen ist.
- Die Hausbank prüft auch die Zahl der Mitarbeiter. Auch hieran orientiert sich die Höhe des Kreditlimits.
- „Die Fortführungsprognose bleibt ausgesetzt“, stellt Altmaier fest. Denn das Ende der Schutzmaßnahmen kann nicht festgelegt werden.
- Der Zeitraum für Anträge ist auf das Jahr 2020 begrenzt.