Bundestag und Bundesrat beschließen Bevölkerungsschutzgesetz
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Bundestag und Bundesrat haben das Bevölkerungsschutzgesetz verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es unter anderem, bislang per Verordnung erlassene Corona-Maßnahmen gesetzlich zu untermauern und konkret festzuschreiben. Mit der Gesetzesnovelle wird ein neuer Paragraf eingefügt, der die möglichen Schutzmaßnahmen von Landesregierungen und Behörden konkret auflistet, etwa Abstandsgebote, Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen oder Beschränkungen im Kultur- und Freizeitbereich.
Festgeschrieben im Gesetz wird auch die sogenannte 7-Tage-Inzidenz von 35 und 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern pro Woche, ab denen Schutzmaßnahmen getroffen werden sollen. Vorgeschrieben wird zudem, dass Rechtsverordnungen mit Corona-Schutzmaßnahmen zeitlich auf vier Wochen befristet werden.
Jens Spahn: Schutz der Gesundheit hat Priorität in der Pandemie
„Wir müssen gewichten, Prioritäten setzen, abwägen“, betonte Gesundheitsminister Jens Spahn – mit Blick auf die Corona-Pandemie ein Dilemma. Zwischen Schaden an Seele oder Leib der Menschen und der Wirtschaft. „Egal, was wir tun: Es entsteht Schaden.“ In der Bundestagsdebatte zum Bevölkerungsschutzgesetz stellte er fest: „Wir müssen gewichten, welchen Schaden wir wo und wie ertragen wollen und ertragen können.“ Die Wissenschaft kann nur beraten, Fakten und Einschätzungen liefern. Entscheidungen über Maßnahmen muss die Politik fällen. Das Bevölkerungsschutzgesetz liefert dafür den richtigen Rahmen.
Spahn stellte auch fest: „Der Schutz der Gesundheit ist abzuwägen mit anderen Grundrechten.“ Er steht nicht absolut. „Aber wir haben entschieden, dass der Schutz der Gesundheit in dieser Pandemie ein relativ stärkeres Gewicht bekommt.“ Dazu war und ist eine Debatte nötig, auch die Kontroverse ist nötig. Am Ende müssen Kompromisse stehen, die gemeinsam getragen werden. „Zusammenhalt ist das, was dieses Land am meisten braucht in dieser Pandemie.“
Gegenseitige Akzeptanz
Dass die Zahlen in Deutschland derzeit nicht weiter deutlich steigen, ist der Erfolg dieser „Gewichtung, der bestmöglichen Ausrichtung auf den Gesundheitsschutz“. Es funktioniert, „weil die meisten Bürgerinnen und Bürger ihre Mitmenschen achten und schützen“ und die Entscheidungen mitttragen. Spahn bekräftigte: In einer älteren Gesellschaft sind zunehmende Infektionszahlen besonders gefährlich. Das Parlament hat entschieden, „dass wir keine Überforderung unseres Gesundheitssystems akzeptieren wollen.“
Die richtige Balance
„Da nichts absolut gelten kann – auch nicht der Schutz der Gesundheit – geht es um die richtige Balance, das richtige Austarieren“, so Spahn. „Es geht darum, wirtschaftliche Härten abzufedern und erträglich zu machen – mit Hilfen, Unterstützung, Konjunkturpaketen. Es geht darum, jeden Tag mehr und besser dieses Virus beherrschen zu können. Durch die AHA-Regeln, durch das Reduzieren von Kontakten, durch neue und mehr Testmöglichkeiten und immer bessere Schutzkonzepte, durch neue und immer bessere Medikamente.“
Richtlinien für richtiges Handeln
Bundesregierung und Bundestag, Landesregierungen und Landtage brauchen Richtlinien. Spahn: „Wir als Parlament, wir als Bundesregierung brauchen in dieser Pandemie die Instrumente, um zu handeln und im Sinne der Menschen zu entscheiden. Diese Befugnisse und diese Instrumente, die können uns nur durch den vom deutschen Volk gewählten Bundestag gegeben werden.“
Impfanspruch Ja, Impfpflicht Nein
„Impfen ist Fortschritt“, betonte Spahn. Das Gesetz sieht daher einen Anspruch auf Schutzimpfung vor, keine Verpflichtung. „Ich gebe ihnen mein Wort: Es wird in dieser Pandemie keine Impfpflicht geben.“ Gleichwohl sei gerade die Hoffnung auf einen Impfstoff gegen Corona die beste Nachricht. „Es ist Licht am Ende des Tunnels.“ Man kann schneller als je erwartet mit einem Impfstoff rechnen. „Impfen ist ein der größten Errungenschaften der Menschheit.“ Impfen vermeidet jeden Tag Leid und Krankheit.
Mehr Handlungsspielraum für das Parlament
Karin Maag, gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU Bundesfraktion, stellte in der Debatte fest: „Ich habe es noch nie erlebt, dass ein Gesetz so missverstanden wurde.“ Mit dem Gesetz „weiten wir gerade nicht den Handlungsspielraum der Regierung aus, sondern wir engen ihn ein.“ Nur, wenn das Parlament eine epidemische Lage feststellt, können Anordnungen getroffen werden. Endet die Epidemie, enden die Maßnahmen.