Bund und Länder beschließen strenge Corona-Regeln zur Bekämpfung des Virus
- Bei Facebook teilen
- Bei Twitter teilen
- Bei Whatsapp teilen
- Per Messenger teilen
Die Lage ist sehr ernst: Die Corona-Infektionszahlen erreichen neue Höchststände – auch immer mehr Ältere werden wieder infiziert. Allein heute wurden 15.000 Neuinfektionen gemeldet – ein trauriger Rekord für Deutschland. Deutlich mehr Menschen müssen mit einer Corona-Erkrankung in Krankenhäusern und auf Intensivstationen behandelt werden. Im Moment verdoppeln sich die Infiziertenzahlen alle sieben und die Zahl der Intensivpatienten alle zehn Tage. Viele Gesundheitsämter sind überlastet und können Infektionen nicht mehr nachverfolgen. Nach Zahlen der Robert-Koch-Instituts ist in mehr als 75 Prozent der Fälle unklar, wo sich Menschen angesteckt haben. Wenn es nicht gelingt, die Ausbreitung des Virus zu bremsen, werden Krankenhaus- und Intensivbetten knapp, Personal und Beatmungsgeräte könnten dann fehlen, Menschen sterben und eine nationale Gesundheitsnotlage eintreten. Dies muss unbedingt vermieden werden.
Bund und Länder haben deshalb weitere Vereinbarungen zum Schutz vor Corona getroffen. Diese sollen ab dem 2. November beginnen und für vier Wochen gelten. Nach zwei Wochen wollen Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefs der Länder die erreichten Ziele bewerten und notwendige Anpassungen vornehmen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel betonte bei der Vorstellung der Maßnahmen: „Wir brauchen im Monat November noch einmal eine nationale Kraftanstrengung.” Sie bekräftigte, dass es darum geht, die Gesundheit der Menschen zu schützen und das wirtschaftliche Leben im Gang zu halten. Auch Schulen und Kitas sollen geöffnet bleiben. Damit das funktioniert, gilt: „Wir müssen jetzt handeln, um eine nationale Gesundheitsnotlage zu verhindern.“
Wichtigste Maßnahme: Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum beschränken
Die Beschränkung von Kontakten ist besonders wichtig, um die Verbreitung des Virus zu verlangsamen. Ziel ist es, die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner deutschlandweit auf unter 50 pro Woche zu senken, um die Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern. Angela Merkel: „Wir können sagen, dass unser Gesundheitssystem heute noch mit dieser Herausforderung fertig wird. Aber, wenn es bei diesem Tempo bleibt, dann kommen wir binnen Wochen an die Grenzen der Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems.“ Deshalb ist es wichtig, dass sich die Kurve der Neuinfektionen stabilisiert und die Zahlen dann wieder sinken.
Den Beschluss von Bund und Ländern finden Sie hier.
- Kontakte: In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige zweier Haushalte treffen – maximal zehn Personen. Die Menschen sollen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen auf ein absolut nötiges Minimum beschränken.
- Reisen: Die Menschen sollen auf private Reisen verzichten. Touristische Übernachtungen im Inland sollen im November verboten werden. Für notwendige Zwecke, wie zwingende Dienstreisen, dürfen Übernachtungsangebote zur Verfügung gestellt werden.
- Gastronomie: Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen werden geschlossen. Erlaubt sind weiter die Lieferung und Abholung von Essen für den Verzehr zu Hause. Auch Kantinen dürfen öffnen.
- Freizeit: Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Dazu gehören etwa Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks und Spielhallen.
- Sport: Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, Vereine dürfen nicht mehr trainieren. Individualsport, also etwa alleine joggen gehen, ist weiter erlaubt. Profisport ist nur ohne Zuschauer zugelassen – z. B. in der Fußball- oder Handball-Bundesliga.
- Dienstleistungen: Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden geschlossen, weil hier der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Medizinisch notwendige Behandlungen sind weiter möglich, etwa beim Physiotherapeuten. Auch Friseure bleiben geöffnet.
- Supermärkte: Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet – es gibt aber Vorschriften, wie viele Kunden gleichzeitig im Laden sein dürfen.
- Schulen und Kindergärten: Schulen und Kindergärten bleiben offen. Die Länder entscheiden über Schutz- und Hygienemaßnahmen.
- Senioren- und Altersheime: Menschen in Senioren- und Altersheimen sollen weiter Besuch empfangen können. Der Schutz der Älteren und Pflegebedürftigen darf nicht zu einer sozialen Isolation führen.
- Neue Hilfen für Unternehmen: Firmen, die von den vorübergehenden Corona-Schließungen betroffen sind, erhalten Hilfen. Für die Erstattung von Umsatzausfällen stehen 10 Milliarden Euro bereit.
- Informationen und Kontrollen: Bund und Länder werden über die geltenden Corona-Maßnahmen informieren. Die Kontrollen zur Einhaltung werden flächendeckend verstärkt.