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Digital, modern, erfolgreich.
Struktur- und Satzungskommission: Digitalisierung vorantreiben und Mitgliederrechte wahren
Es ist nun schon Alltag im Berliner Konrad-Adenauer-Haus: auch die dritte Sitzung der Struktur- und Satzungskommission fand, den aktuellen Gegebenheiten der Corona-Pandemie angepasst, als Videokonferenz statt. Der Vorsitzende, Generalsekretär Paul Ziemiak, freute sich über die erneut konstruktive, disziplinierte und trotz des Formats sehr lebendige Diskussion der rund 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Digitale Parteiarbeit stärken
Die Sitzung war ein gutes Beispiel dafür, wie erfolgreiche digitale Parteiarbeit funktionieren kann. Daher waren sich auch die Mitglieder der Kommission darin einig, dass dieser Weg nicht nur in Zeiten der Corona-Pandemie, sondern auch darüber hinaus fortgesetzt werden sollte. Genauso einig war man sich allerdings darin, dass auch Präsenzveranstaltungen für das Parteileben weiterhin wichtig bleiben. Es geht hier also nicht um ein „entweder-oder“, sondern um ein „sowohl-als-auch“. Entscheidend ist ein ausgewogener Mix aus virtuellen Elementen und Treffen in der „realen Welt“.
Diese Balance zu wahren, war Leitlinie der intensiven Diskussion bezüglich rechtlicher Anpassungen zur Stärkung digitaler Parteiarbeit. Die Mitglieder der Kommission haben diese Debatte in sorgsamer Abwägung zwischen den Chancen, durch digitale Parteiarbeit nicht nur auf Notlagen wie der Corona-Pandemie besser reagieren zu können, sondern neue, spannende Formen des Mitmachens zu ermöglichen, und dem Schutz wichtiger Mitgliederrechte geführt.
Themen waren unter anderem:
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Anpassung des Satzungsrechts, so dass es den Verbänden künftig ermöglicht wird, digital zu tagen und dabei auch auf dem Wege des Umlaufverfahrens Beschlüsse fassen zu können. Außerdem ist vorgesehen, Digitalbeauftragte auf Ebene der Kreisverbände ins Leben zu rufen, um die digitale Schlagkraft der CDU in der Fläche weiter zu erhöhen.
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Virtuelle, ortsungebundene Mitgliedschaft auf Landes- bzw. Bundesebene: dies könnte insbesondere für junge Menschen ein Angebot sein, die noch keinen festen Lebensmittelpunkt haben und sich daher gerne ortsunabhängig einbringen würden. Über eine mögliche konkrete Ausgestaltung einer solchen Mitgliedschaft, insbesondere der Frage der damit verbundenen Mitgliederechte, soll in einer Arbeitsgruppe noch einmal vertieft beraten werden, bevor die Struktur- und Satzungskommission hierzu endgültig befindet.
Online-Parteitage
Aber nicht allein das Satzungsrecht der CDU, auch Regelungen des Parteiengesetzes sowie des Bundeswahlgesetzes gehören angesichts der aktuellen Herausforderungen auf den Prüfstand. Generalsekretär Paul Ziemiak berichtete vor diesem Hintergrund über den aktuellen Stand der Gespräche mit den Generalsekretären bzw. Bundesgeschäftsführern von CSU, SPD, Grüne und FDP, die er ins Leben gerufen hatte. Die Diskussion in der Kommission hierzu machte deutlich, dass bei der Frage eines möglichen Abrückens von Präsenzveranstaltungen bei Aufstellungen von Kandidaten zur Bundestagwahl besonders darauf geachtet werden müsse, die Rechte der Mitglieder zu wahren.
Zudem wurde die Möglichkeit von Online-Parteitagen diskutiert. Diese einzurichten, ist der Struktur- und Satzungskommission grundsätzlich ein wichtiges Anliegen. Eine Ausweitung der Beschlusskompetenzen solcher Parteitage auf Wahlen zum Vorstand und anderer Gremien soll aber ausdrücklich die Ausnahme darstellen.
Zukunft der Volkspartei
Ein weiterer wichtiger Themenblock: wie es der CDU noch besser gelingen kann, die Vielfalt der Gesellschaft in der Organisationsstruktur der CDU abzubilden? Verbunden mit der Frage, in welche gesellschaftlichen Gruppen die Union noch besser hineinwirken kann und wie in diesem Zusammenhang die Zukunft der Vereinigungen der CDU aussieht. Hierzu hatte im Vorfeld eine Arbeitsgruppe der Struktur- und Satzungskommission der CDU beraten.
Ausgangspunkt der Diskussion über die künftige Struktur der Vereinigungen und Sonderorganisationen ist ein an die Kommission verwiesener Antrag des letzten Parteitags in Leipzig, die LSU (Lesben und Schwule in der Union) zur Organisation der CDU zu machen. Um weitere Anliegen und gesellschaftliche Veränderungsprozesse in der CDU abbilden zu können, hat die Struktur- und Satzungskommission diesen Antrag zum Anlass genommen, die „Gesamtarchitektur“ des Organisationsgefüges der CDU weiterzuentwickeln. Paul Ziemiak hat deshalb der Arbeitsgruppe einen Vorschlag zur Diskussion unterbreitet, der den besonderen Status der bisherigen Vereinigungen der CDU bewahrt und zugleich den vielfältigen Veränderungen in der Gesellschaft gerecht wird. Über diesen Vorschlag wird die Struktur- und Satzungskommission in ihrer Abschlusssitzung im Spätsommer 2020 entscheiden.
In dieser Sitzung wird dann auch über den Abschlussbericht der Struktur- und Satzungskommission befunden. Die Entscheidung über die Vorschläge der Kommission trifft dann der CDU-Parteitag im Dezember.
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