
Wir stärken den Opferschutz
Der Witwer eines Mordopfers oder die Tochter eines Verkehrstoten sollen künftig grundsätzlich eine Entschädigung bekommen können. Das entsprechende Gesetz hat das Bundeskabinett am Mittwoch auf den Weg gegeben. Dabei gehe es ebenso darum, seelisches Leid zu lindern wie auch finanzielle Sorgen zu mildern. Ziel sei es ausdrücklich nicht, den Tod eines geliebten Menschen mit Geld auszugleichen.
Bislang mussten Hinterbliebene nachweisen, dass sie selbst durch den Todesfall eine gravierende gesundheitliche oder seelische Beeinträchtigung erlitten – der Nachweis entfällt. Anspruchsberechtigt sind nach dem neuen Gesetz vor allem enge Verwandte wie Ehegatten, Lebenspartner, Eltern und Kinder. Es können aber auch andere Menschen entschädigt werden, wenn sie belegen, dass sie dem Getöteten besonders nahe standen. Gezahlt werden soll das Hinterbliebenengeld von demjenigen, der für den Tod verantwortlich ist.
Bisherige Gesetzeslage ungerecht
Die bisherige Gesetzeslage sei widersprüchlich gewesen, erklärte Elisabeth Winkelmeier-Becker, rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU im Deutschen Bundestag: Demnach sind bislang die Ansprüche höher, wenn das Opfer einer Gewalttat oder eines Unfalles am Leben bleibt. „Ein Schädiger steht derzeit im Falle der Tötung eines Dritten wirtschaftlich besser da als bei einer Körperverletzung“, erklärte sie. „Das ist ungerecht.“
Entschädigung auch für Hinterbliebene von Berliner Terroropfern
Von der aktuellen Gesetzesänderung nicht betroffen sind derzeit die Hinterbliebenen der Opfer von Terroranschlägen wie etwa am Berliner Breitscheidplatz kurz vor Weihnachten. Diese werden nach Einigung der Bundesministerien für Arbeit und Soziales und für Justiz allerdings ebenfalls umfassend entschädigt. Danach erhalten diese Betroffenen Leistungen aus dem Härtefallfonds für Hinterbliebene von terroristischen Straftaten und Schmerzensgeld durch die Verkehrsopferhilfe. Hinzu kommen Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz, etwa Rentenzahlungen zum Ausgleich beruflicher Nachteile. Dafür sind keine gesetzlichen Änderungen nötig.
Zuvor hatte Volker Kauder, Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, den Umgang mit den Opfern und Hinterbliebenen des Terroranschlags vom Berliner Breitscheidplatz kritisiert. Zu wenig sei bis dato für sie vonseiten des Berliner Senats und des Bundesjustizministeriums getan worden, sagte Kauder. Hintergrund: Das Opferentschädigungsgesetz, das zum Sozialen Entschädigungsrecht gehört, ist im Fall des Berliner Terroranschlags auf dem Breitscheidplatz nicht wirksam – außer für Angehörige des polnischen LKW-Fahrers, der erschossen wurde. Denn im Gesetz heißt es: „Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf Schäden aus einem tätlichen Angriff, die von dem Angreifer durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs (...) verursacht worden sind.“
cw/apf