Mit dem heute verabschiedeten 3. Corona-Steuerhilfegesetz nimmt der Deutsche Bundestag vor allem Unternehmen und Familien ins Visier weiterer Entlastungen. Zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie sollen künftig Verlustrückträge möglich und die Umsatzsteuer für Restaurants länger abgesenkt werden. Den Familien winkt einmal mehr ein Kinderbonus in Höhe von 150 Euro pro Kind.

Mit dem 3. Corona-Steuerhilfegesetz seien gleich drei wesentliche Maßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft und der Menschen im Land auf den Weg gebracht, bemerkte Sebastian Brehm (CSU) in der Debatte im Bundestag. Mit der Erhöhung des steuerlichen Verlustrücktrags sei den Unternehmen ein Mittel an die Hand gegeben worden, mit dem sie sich aus eigener wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit heraus schnell wieder aus der (wirtschaftlichen) Krise ziehen könnten. “Wenn ein Unternehmer einen Verlust gemacht hat, muss er das doch mit seinen Gewinnen aus den Vorjahren gegenrechnen können”, sagte Brehm zur Erläuterung der Maßnahme.

Kinderbonus auch als konjunkturelle Maßnahme

Eine zweite, wichtige Maßnahme des Gesetzes sei der vorgesehene Kinderbonus, so Brehm, der vor allem Familien mit kleinen und mittleren Einkommen hilft. Besonders durch die Pandemie betroffene Familien werden auf direktem Wege unterstützt. Der CDU-Abgeordnete Johannes Steiniger bemerkte, dass dieser Bonus in zweifacher Art wirke - nämlich auch als konjunkturelle Maßnahme, da das Geld meist in den Konsum laufe.

Hilfe für Gastronomen

Die dritte, am heutigen Tag beschlossene Maßnahme sei die Absenkung der Umsatzsteuerlast auf Speisen für die Gastronomie von 19 auf sieben Prozent, befristet bis 31.12.2022. “Natürlich muss die Gastronomie erstmal öffnen können, das ist klar”, bemerkte Brehm. Deshalb warb er für eine nachvollziehbare Eröffnungsstrategie: “Wir brauchen auch eine mittlere und langfristige Perspektive”, bei der es “Vertrauen in unseren Mittelstand und in unsere wirtschaftlichen Akteure” brauche.

Wut und Ärger in den Wahlkreisen

Der CDU-Abgeordnete Johannes Steiniger unterstrich: Als Wahlkreisabgeordneter würde er den Ärger, die Existenzsorgen und auch die Wut in der Bevölkerung zu spüren bekommen, aber auch die Trauer das Leid über Erkrankte und Verstorbene. Dies müsse stets bedacht werden, wenn Maßnahmen zur Abschwächung der wirtschaftlichen Folgen entwickelt werden.

Das Corona-Steuerhilfegesetz sei ein Baustein, der unbürokratisch und effizient sein könne, so Steiniger. “Aber wir als Haushaltgesetzgeber haben auch eine Verantwortung für künftige Generationen”, führte er aus. Deshalb dürfte es keine maßlosen Corona-Hilfen geben. Der Verlustrücktrag, der Hilfen für Unternehmer an bereits erwirtschaftete Gewinne koppele, sei eine “kluge Abwägung”.