Die Regierung kontrollieren und genau hinschauen – das ist die Aufgabe der Opposition. Mit der vergangene Woche eingereichten Klage gegen den Nachtragshaushalt tut die CDU/CSU-Fraktion genau das. Denn: „Dieser Nachtragshaushalt verstößt nach unserer Auffassung gegen die Schuldenbremse des Grundgesetzes. Die Koalition beabsichtigt nämlich, aus den erlaubten zusätzlichen Schulden des Jahres 2021, die für die Coronahilfen in Höhe von 240 Milliarden Euro bereitgestellt worden waren, 60 Milliarden Euro, die gar nicht benötigt wurden, einfach in einen „Klima- und Transformationsfonds“ umzubuchen“, wie CDU-Partei- und Fraktionschef Friedrich Merz in seiner letzten #MerzMail schreibt.

Er betonte auch, dass es dabei nicht grundsätzlich um Mittel für Klimaschutz und die Energiewende gehe. „Dies ist keine Klage gegen ausreichende Mittel zur Bewältigung der Klimakrise.“ Aus Sicht der Unionsfraktion ist der Kampf gegen den Klimawandel notwendig. Die Projekte dafür müssen aber über den normalen Haushalt finanziert werden. Das sei eine Frage der richtigen Finanzierung und Priorisierung.

Das Bundesverfassungsgericht bekommt nun erstmalig Gelegenheit, Umfang und Grenzen der Kreditaufnahme des Bundes nach der Schuldenbremse des Grundgesetzes zu beurteilen. Friedrich Merz: „Wir wollen dafür sorgen, dass Nachhaltigkeit nicht nur in der Umweltpolitik, sondern auch in den Staatsfinanzen ein fester Bestandteil unseres politischen Denkens und Handelns wird.“ Der Staat muss mit den Mitteln, die er durch Steuern und andere Abgaben einnimmt, auch auskommen. So habe es die Union nach der Finanzkrise gehalten und so müsse die Finanzpolitik auch nach Corona wieder werden.