Die Omikron-Variante breitet sich mit großer Geschwindigkeit aus und bedroht nicht nur die Gesundheit der Bevölkerung, sondern auch die kritische Infrastruktur des Landes. Es ist klar zu sehen: Der Beschluss der neuen Ampel-Regierung, die epidemische Notlage zu beenden, war ein Fehler. Die Pandemie verlangt Entschlossenheit und politische Führung. Vom 28. Dezember an gelten in Deutschland wieder strengere Corona-Maßnahmen sowohl für Geimpfte als auch für Ungeimpfte. Das haben Bund und Länder bei ihrem Corona-Gipfel beschlossen.

Schutzwall gegen Omikron-Variante

NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst, derzeit Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz, betonte, Bund und Länder bräuchten wegen der Omikron-Variante eine klare Strategie für die nächsten Wochen. „Die Pandemie verlangt Entschlossenheit und politische Führung. Die heute beschlossenen Maßnahmen sind das Fundament unseres Schutzwalls gegen Omikron“, machte er deutlich und sagte weiter: „Die Lage ist ernst, deshalb brauchen wir gemeinsames Handeln.“ Es gehe um die Aufrechterhaltung der kritischen Infrastrukturen in Deutschland.

Wüst kritisiert chaotische Informationslage durch Ampel-Regierung

Zugleich kritisierte Wüst nach einem erst kurz vor dem Spitzengespräch bekannt gewordenen Papier mit neuen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts eine chaotische Informationslage des Bundes. Dies habe zu Verunsicherung geführt. Wüst räumte ein, dass die von der Politik beschlossenen Maßnahmen nicht mit den RKI-Empfehlungen übereinstimmen. Die MPK müsse nicht immer allen Empfehlungen nachkommen, sagte Wüst weiter. Dennoch sei dem RKI der nötige Respekt entgegenzubringen, forderte er. Das RKI als Institution habe diesen Respekt verdient.

Die wichtigsten Maßnahmen ab 28.12.2021 im Überblick:

Kontaktbeschränkungen: Spätestens vom 28. Dezember an dürfen sich nur noch maximal zehn genesene oder geimpfte Personen treffen. Die Länder können die Zehn-Personen-Obergrenze aber bereits früher einführen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind davon ausgeschlossen. Sobald eine ungeimpfte Person an der Zusammenkunft teilnimmt, gelten die Beschränkungen für ungeimpfte Personen. Das Treffen ist dann auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts beschränkt.

Silvester und Neujahr: Es gilt Versammlungs- und Feuerwerksverbot auf publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester ist in diesem Jahr generell verboten. Auch am 31. Dezember und 1. Januar gelten die Kontaktbeschränkungen.

Feiern: Klubs und Diskotheken in Innenräumen werden geschlossen. Tanzveranstaltungen sind verboten.

Sport und Freizeit: Überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen finden ab 28. Dezember ohne Zuschauer statt. In Theatern und Kinos bleibt die 2G-Regel bestehen.

Kritische Infrastrukturen: Betreiber kritischer Infrastrukturen wie Polizei, Feuerwehr und Krankenhäuser werden aufgefordert, ihre Pandemiepläne „umgehend zu überprüfen, anzupassen und zu gewährleisten, dass diese kurzfristig aktiviert werden können“.

Corona-Gipfel: Das nächste Bund-Länder-Treffen zur Pandemie soll am 7. Januar stattfinden.