Im Supermarkt denken noch die Wenigsten daran, wie die Produkte in die Regale kamen und wie die Bedingungen für Lieferanten und Bauern aussehen. Mit den umstrittenen Praktiken großer Handelsketten ist aber jetzt Schluss. Landwirte und andere Lieferanten werden künftig besser davor geschützt, dass Handelsriesen sie unter Druck setzen und ihnen Bedingungen diktieren. Das sieht ein Gesetz von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner vor, das der Bundestag am Donnerstagabend beschlossen hat. Ein echter Durchbruch für Landwirte mit klarer Handschrift der Union.

ci 119878 Foto: CDU Rheinland-Pfalz/ Thorsten Silz

„Mit dem Gesetz schaffen wir Augenhöhe, stärken die regionale Produktion und den Wettbewerb. Häufig blieb kleinen Lieferanten nichts Anderes übrig, als die unfairen Handelsbedingungen zu akzeptieren - wollten sie nicht ausgelistet werden. Das wird nun ein Ende haben! Wir stärken David gegen Goliath“, freut sich Julia Klöckner über diesen Fortschritt für Landwirte.

Diese Regeln gelten jetzt

Untersagt ist ab jetzt, verderbliche Produkte später als 30 Tage nach der Lieferung zu bezahlen oder dass Händler von Lieferanten Geld fürs Lagern fordern. Unzulässig ist weiterhin Vereinbarungen nicht schriftlich zu bestätigen, obwohl Lieferanten das wünschen. Tabu sind künftig auch einseitige Änderungen von Liefer- und Zahlungsbedingungen - oder dass Händler mit „Vergeltungsmaßnahmen kommerzieller Art“ drohen, wenn Lieferanten vertragliche oder gesetzliche Rechte tatsächlich nutzen wollen.

Supermärkte dürfen nicht verkaufte Waren künftig nicht mehr unbezahlt zurückschicken. Und Lieferanten dürfen auch nicht fürs Aufnehmen ihrer Produkte ins Ladensortiment zur Kasse gebeten werden. Bei Verstößen gegen die neuen Regeln drohen Geldbußen bis 750 000 Euro.