Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben im Kampf gegen Corona mit Blick auf den Herbst weitere Maßnahmen beschlossen.

Im Mittelpunkt steht neben dem Ende der kostenlosen Schnelltests auch der eindringliche Appell, sich impfen zu lassen.

„Wir haben jetzt genug Impfstoff. Und wir müssen dafür werben, dass geimpft wird. Wir tun damit was für uns, jeder für sich. Aber wir tun eben auch etwas für diejenigen, die nicht geimpft werden können. Insofern ist es auch ein Beitrag für die Gemeinschaft.“ Angela Merkel

Die vorhandenen Impfstoffe wiesen auch gegen die sehr ansteckende Delta-Variante des Coronavirus „eine hohe Wirksamkeit“ auf. Geimpfte und Genesene würden deshalb „von bundes- oder landesrechtlichen Regelungen, die Testauflagen vorsehen, ausgenommen“, heißt es in dem Beschluss. Auch eine Quarantänepflicht für diese Personengruppen ist demnach nicht mehr erforderlich, selbst wenn sie aus einem Hochrisikogebiet wieder nach Deutschland einreisen.

Abschaffung kostenloser Tests

Die bisher kostenlosen Corona-Schnelltests sollen ab dem 11. Oktober grundsätzlich abgeschafft werden. So haben alle noch genügend Zeit, sich impfen zu lassen und vollen Impfschutz zu erlangen. Angesichts des inzwischen bestehenden Impfangebots für alle sei eine „dauerhafte Übernahme der Kosten für alle Tests durch den Bund und damit den Steuerzahler nicht angezeigt“, heißt es in dem Papier. Dieser Vorschlag des CDU-Vorsitzenden und Ministerpräsidenten von NRW, Armin Laschet, war bereits gestern auf breite Zustimmung gestoßen. Gratis sollen Schnelltests dann nur noch für Menschen sein, die nicht geimpft werden können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt – also etwas Schwangere oder unter-18-jährige.

„Basisschutzmaßnahmen“ bleiben

Ungeimpfte müssten dagegen einen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen, wenn sie am öffentlichen Leben teilnehmen wollen. Das gilt für den Zugang zu Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen, zur Innengastronomie, Sport- und Freizeitveranstaltungen, Gottesdiensten, für körpernahe Dienstleistungen wie Friseure sowie bei der Beherbergung in Pensionen und Hotels. Zugleich sollen „Basisschutzmaßnahmen“ wie etwa das Tragen einer Maske im öffentlichen Nahverkehr oder dem Einzelhandel aufrechterhalten bleiben. Die Erforderlichkeit der Maßnahmen soll alle vier Wochen überprüft werden.

„Wir wollen bei Veranstaltungen in Innenräumen die 3-G-Regel durchsetzen: geimpft, genesen oder getestet.“ Angela Merkel

Inzidenz nicht mehr alleiniger Maßstab

Zur Feststellung des jeweiligen Infektionsgeschehens sollen neben der Sieben-Tage-Inzidenz auch die aktuelle Krankenhausbelegung, die Zahl der Intensivpatienten sowie die Impfquote herangezogen werden. Für die Rechtsgrundlage soll die epidemische Lage von nationaler Tragweite über den 11. September hinaus fortgeschrieben werden.

Hilfe für die Opfer der Flutkatastrophe

Neben der künftigen Corona-Strategie ging es bei den Beratungen außerdem um Hilfeleistungen für die von der Hochwasser-Katastrophe im Juli betroffenen Regionen. Der Entwurf sieht hier die Einrichtung eines nationalen Fonds „Aufbauhilfe 2021“ in Höhe von 30 Milliarden Euro vor, der als Sondervermögen des Bundes eingerichtet werden soll. Voraussichtlich am 25. August soll der Bundestag in einer Sondersitzung darüber abstimmen.

„Ich habe mich gefreut, dass dieser Teil der Beratungen sehr zügig ging Und dass da eine große Bereitschaft ist, den Menschen, die von den Verwüstungen betroffen sind, zu helfen.“ Angela Merkel

Zudem sollen die Katastrophenwarnsysteme verbessert werden. Das Papier verweist dabei einmal auf das Sirenenförderprogramm des Bundes, zum anderen will die Bundesregierung die gesetzlichen Grundlagen für Warn-SMS auf Handys erarbeiten. Zusätzlich soll das Cell-Broadcasting System eingeführt werden, mit dem künftig auch die Warnung der Bevölkerung mit Textnachrichten auf Mobiltelefonen ermöglicht wird. Dazu erarbeitet die Bundesregierung aktuell eine entsprechende Gesetzesgrundlage.

Angesichts der großen Schäden bei der Flutkatastrophe im Juli soll die Justizministerkonferenz zudem nochmal die Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden, also Schäden durch Hochwasser, Hagel oder Stürme, prüfen.