
- Bei Facebook teilen
- Bei Twitter teilen
- Bei Whatsapp teilen
- teilen

Gut für Deutschland: Gesetz für schnelle Termine und bessere Versorgung beim Arzt
Schneller an notwendige Facharzttermine kommen. Die Zusammenarbeit von Haus- und Fachärzten verbessern. Die Versorgung auf dem Land sicherzustellen. Die Vergütung vertragsärztlicher Leistung verbessern. Darum geht es beim neuen Gesetz für schnelle Termine und bessere Versorgung. Gesundheitsminister Jens Spahn betont: „Mit dem Gesetz geht es um konkrete und auch im Alltag spürbare Verbesserungen für Patientinnen und Patienten.“
In erster Lesung berät der Deutsche Bundestag heute den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Mit ihm sollen deutliche Verbesserungen in Zusammenarbeit mit Ärzten, Pflegekräften und allen anderen Beteiligten erreicht werden.
Kürzere Wartezeiten, mehr Sprechstunden
Es gehe um „kürzere Wartezeiten durch mehr Sprechstunden“, betont der Minister. Es gehe aber auch „um gute Arbeit und eine angemessene Vergütung“. Dazu zählten mehr Geld für die Annahme zusätzlicher und neuer Patienten, zusätzliches Geld für Fachärzte, die zusätzliche Termine anbieten und Anreize für Ärzte, die sich im ländlichen Raum niederlassen.
Ein besonderes Anliegen ist dem Minister das Angebot vor Ort: „Wir wollen die vertragsärztliche Versorgung verbessern.“ Dazu können die Terminservicestellen unter der bundesweit einheitlichen Telefonnummer 116117 beitragen. Sie sind „24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche einheitlich in Deutschland verfügbar“, so Spahn. Sie vermitteln künftig nicht nur Facharzttermine sondern vermitteln Patienten bei Erkrankung auch in ganz normale Sprechstunden in Praxen oder an Notfallambulanzen. „Das ist ein Quantensprung, das ist ein Strukturwandel im Sinne der Patientinnen und Patienten.“
Elektronische Patientenakte einführen
Darüber hinaus möchte Spahn die schnelle Einführung der elektronischen Patientenakte. Sie soll „Patientendaten zügig verfügbar machen“, so Spahn. Das sorge für bessere Abstimmung und größere Heilerfolge. Ab 2021 sollen die Krankenkassen verpflichtet werden, ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte anzubieten.
JUK
Einige Regelungen im Einzelnen:
So bekommen Patienten schneller Termine
Terminservicestellen werden zu Servicestellen für ambulante Versorgung und Notfälle weiterentwickelt:
- Sie vermitteln künftig auch Termine zu Haus- und Kinderärzten und bieten Unterstützung bei der Suche nach dauerhaft versorgenden Haus-, Kinder- und Jugendärzten.
- Sie sind über die bundesweit einheitliche Nummer 116117 an 24 Stunden täglich an sieben Tagen der Woche (24/7) erreichbar.
- In Akutfällen werden Patienten auch während der Sprechstundenzeiten an Arztpraxen oder Notfallambulanzen vermittelt.
So viele Sprechstunden müssen Ärzte künftig anbieten
- Ärzte müssen mindestens 25 Stunden pro Woche als offene Sprechstunde anbieten, Hausbesuchszeiten werden angerechnet).
- Facharztgruppen der wohnortnahen Grundversorgung (z. B. Augenärzte, Frauenärzte, HNO-Ärzte) müssen mindestens 5 Stunden pro Woche als offene Sprechstunde anbieten.
So werden Ärzte für Zusatzangebote entlohnt
Es gibt zusätzliche Vergütung, Zuschläge, Entbudgetierung oder bessere Förderung von:
- erfolgreicher Vermittlung eines dringenden Facharzt-Termins durch einen Hausarzt (Zuschlag von mindestens 5 Euro)
- (Akut-)Leistungen für Patienten, die von der Terminservicestelle vermittelt werden
- Leistungen für neue Patienten in der Praxis (Zuschläge von mindestens 25 % auf die Versicherten- und Grundpauschalen)
- Leistungen, die in den offenen Sprechstundenzeiten erbracht werden (Zuschläge von mindestens 15 % auf die Grundpauschalen)
- Leistungen für übernommene Patienten nach Terminvermittlung durch einen Hausarzt
- „Sprechende Medizin“
Die elektronische Patientenakte (ab 2021 spätestens)
- Der Zugriff auf medizinische Daten der ePA wird auch mittels Smartphone oder Tablet möglich.
- Das Verfahren für die Erteilung der Einwilligung des Versicherten in die Nutzung der medizinischen Anwendungen unter Beachtung des Datenschutzes wird vereinfacht.
So gibt es mehr Ärzte auf dem Land
- Es gibt verbindliche regionale Zuschläge für Ärzte auf dem Land.
- Krankenversicherungen müssen in unterversorgten Gebieten eigene Praxen oder mobile und telemedizinische Versorgungs-Alternativen anbieten.