Wie schön, wenn Obst und Gemüse so günstig sind. Ist doch gut, wenn Fleisch und Wurst wenig kosten. Oder? Richtig ist: Wo Verbraucher sparen, verlieren Landwirte ihr Einkommen. Der Druck der Handelsketten schafft Bilder von Überfluss und erzeugt Armut. Geiz an der Kasse gefährdet Lebensgrundlagen. Dagegen geht Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner entschieden vor: „Mit dem Gesetz schaffen wir Augenhöhe, stärken die regionale Produktion und den Wettbewerb.“

Unfaire Handelsbeziehungen darf es nicht geben. Deshalb stärkt die Ministerin die Marktposition kleinerer Lieferanten und landwirtschaftlicher Betriebe. Das Gesetz gegen unlautere Handelspraktiken wurde im Kabinett beraten. Die Bundesregierung hat der Änderung im Agrarmarktstrukturgesetz zugestimmt. Jetzt muss der Bundestag noch zustimmen.

Supermärkte diktieren die Preise

Je größer die Kette, desto größer der Druck auf Landwirte, Obstbauern und andere. Ob Aldi oder Lidl –die vier größten Handelsketten besetzen mehr als 85 Prozent des Ein- und Verkaufs von Lebensmitteln in Deutschland. Kleinere Erzeuger werden dadurch oft einem großen Preisdruck ausgesetzt. Zusätzlichen Druck erhalten die Bauern durch oft kurzfristige Stornierungen, sehr späte Bezahlfristen für verderbliche Waren oder einseitige Änderungen der Lieferbedingungen. Diese unlauteren Handelspraktiken werden nun verboten.

David stärken, Goliath zähmen

Julia Klöckner freut sich über diese Änderungen, für die sie lange gekämpft hat: „Häufig blieb kleinen Lieferanten nichts Anderes übrig, als die unfairen Handelsbedingungen zu akzeptieren – wollten sie nicht ausgelistet werden. Das wird nun ein Ende haben! Oder anders ausgedrückt: Damit gewinnt David gegenüber Goliath deutlich an Stärke.“

Die Änderungen im Agrarmarktstrukturgesetz

  • Händler dürfen die Lieferbedingungen, Qualitätsstandards und Zahlungsbedingungen nicht mehr einseitig ändern.
  • Geschlossene Liefervereinbarungen müssen auf Verlangen des Lieferanten vom Käufer schriftlich bestätigt werden.
  • Käufer dürfen ihren Lieferanten nicht mehr mit Vergeltungsmaßnahmen kommerzieller Art drohen, wenn diese von ihren vertraglichen oder gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
  • Bestellungen von verderblichen Lebensmitteln dürfen nicht mehr kurzfristig beim Lieferanten storniert werden.
  • Anlieferungen verderblicher Lebensmittel müssen binnen dreißig Tage nach Lieferung bezahlt werden.
  • Eine Rückgabe nicht verkaufter Erzeugnisse an den Lieferanten ohne Zahlung des Kaufpreises darf künftig nicht mehr erfolgten.
  • Werden vom Endkunden bei den Händlern Entschädigungen für fehlerhafte Ware verlangt, können diese vom Lieferanten nur dann eine Kostenbeteiligung einfordern, wenn ein Verschulden des Lieferanten vorliegt.
  • Käufer dürfen von ihren Lieferanten nicht mehr verlangen, Kosten zu tragen, die in keinem direkt nachweisbaren Zusammenhang mit den verkauften Erzeugnissen stehen.
  • Käufer dürfen Kosten, die nach Anlieferung entstehen, nicht mehr dem Lieferanten in Rechnung stellen.
  • Die Lagerhaltung des Käufers zahlt allein dieser. Eine Zahlung vom Lieferanten für die Lagerung der Erzeugnisse darf nicht mehr verlangt werden.
  • Käufer dürfen sich Geschäftsgeheimnisse von Lieferanten nicht mehr rechtswidrig aneignen und diese für sich nutzen.