Wichtiger Schritt bei der Digitalisierung der Verwaltung

Behördengänge per Klick im Internet – das würde Bürgerinnen und Bürgern, aber auch Unternehmen viel Zeit und Geld sparen. Einen ersten wichtigen Schritt hat die Bundesregierung dafür im September getan, in dem sie das sogenannte Registermodernisierungsgesetz auf den Weg gebracht hat. Das bedeutet: Bürgerinnen und Bürger sollen beim Kontakt mit der Verwaltung nicht immer wieder die gleichen Daten angeben müssen, obwohl sie bei einer anderen Stelle in der Verwaltung bereits bekannt sind. Das Gesetz schafft dafür die erforderlichen Voraussetzungen.

Konkret heißt das, dass die Steuer-Identifikationsnummer als ein übergreifendes „Ordnungsmerkmal“ für besonders relevante Register eingeführt wird, zum Beispiel dem Melderegister, Personenstandsregister und Fahrzeugregister. Das ist ein wichtiger Schritt bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes, das Bund, Länder und Kommunen dazu verpflichtet, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten. Für die Umsetzung stehen 3 Milliarden Euro aus dem „Kraftpaket für Deutschland“ zur Verfügung.

Wieso eignet sich die Steuer-Identifikationsnummer für die Verwendung?__

Grundvoraussetzung für eine solche Lösung ist, auf bestehenden Strukturen aufzusetzen. Die Steuer-Identifikationsnummer wird bereits heute in einer Vielzahl von Registern gespeichert, so dass sie sich als Identifikator besonders gut eignet. Sie wird zufällig erzeugt, enthält selbst keine Informationen über den Bürger und lässt aus sich heraus auch keine Rückschlüsse auf diesen zu. Das Aufsetzen auf der Steuer-Identifikationsnummer bedeutet keinen Zugriff auf Steuerdaten.

Welche Vorteile bietet das Vorhaben für die Bürgerinnen oder Bürger?

Behörden werden die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr stets erneut bitten müssen, Angaben wieder und wieder zu machen und Nachweise beizufügen, die an anderen Stellen der Verwaltung bereits vorliegen. Gemeint sind damit zum Beispiel eine Meldebescheinigung oder Geburtsurkunde. Stattdessen wird es möglich, diese Nachweise mit dem Einverständnis der betroffenen Person bei der Behörde anzufordern, die sie bereits hat. Dadurch können die Bearbeitungszeiten deutlich verkürzt werden. Dies gelingt aber nur dann zuverlässig und schnell, wenn es unter den Behörden ein verlässliches Ordnungsmerkmal wie die Identifikationsnummer gibt.

Wie können Bürgerinnen und Bürger den Überblick behalten, was mit ihren Daten geschieht?

Ein „Datencockpit“ soll jeder Bürgerin und jedem Bürger die Möglichkeit geben, zukünftig bequem und digital nachvollziehen zu können, welche Behörde, zum Beispiel bei der Beantragung einer Leistung, zu welchem Zeitpunkt aus welchem Grund auf welche ihrer Daten zugegriffen hat.