Die CDU-geführte Bundesregierung unterstützt weiter die durch Corona belasteten Unternehmen. Die Überbrückungshilfe III soll als „Überbrückungshilfe III Plus“ bis Ende September 2021 verlängert werden. Bisher war sie bis Ende Juni befristet. Klares Ziel: Perspektiven für Unternehmen schaffen und Menschen vor Arbeitslosigkeit zu schützen. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier betonte: „Das ist ein wichtiges Signal, damit alle Unternehmen nach der Krise wieder Gas geben können. Der Konjunkturmotor läuft zum Glück wieder, aber aktuell noch nicht für alle. Daher geben wir denen, die noch Unterstützung benötigen, ein klares Signal der Sicherheit und Planungssicherheit.“

Eine weitere gute Nachricht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Auch die Regelung bei der Kurzarbeit soll bis dahin gelten. Aus guten Gründen, denn noch immer profitieren nicht alle Branchen von den ersten Lockerungen aus dem Corona-Lockdown.

Künftig sollen Unternehmen außerdem eine Personalkostenhilfe erhalten, wenn sie Mitarbeiter früher aus dem Kurzarbeitergeld-Bezug herausholen oder Beschäftigte neu einstellen.

Neustarthilfe für Unternehmen mit wenig Fixkosten

Bislang zahlt der Bund an Soloselbstständige in allen Branchen und Wirtschaftszweigen, die hohe Umsatzeinbußen, aber kaum Fixkosten haben, bis zu 7.500 Euro als Neustarthilfe. Diese Summe wird nun erhöht: Künftig könnten Soloselbstständige, wie zum Beispiel auch viele Künstlerinnen und Künstler, für die ersten drei Quartale des Jahres damit bis zu 12.000 Euro bekommen.

Kurzarbeitergeld soll bis Ende September verlängert werden

Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld wird bis Ende September verlängert. Konkret geht es bei den Regeln um Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden bei Kurzarbeit. Diese werden bislang bis zum 30. Juni zu 100 Prozent vom Staat übernommen. Die Regelung soll nun ebenfalls bis Ende September gelten. Zudem soll es für die Anmeldung von Kurzarbeit weiterhin ausreichen, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten betroffen sind.

Seit Beginn der Corona-Krise wurde nach Informationen des Bundeswirtschaftsministeriums insgesamt mehr als 105 Milliarden Euro an Hilfen bewilligt, dazu komme das Kurzarbeitergeld im Umfang von rund 32,3 Milliarden Euro. Ein wesentliches Instrument des Staates neben der Überbrückungshilfe sind Kredite an Firmen über die staatliche Förderbank KfW. Ziel ist es, die Folgen der Krise für Beschäftigte und Unternehmen abzufedern.