So viele Booster-Impfungen wie möglich schon bis Weihnachten. Impfpflicht für bestimmte Einrichtungen und Debatte über eine Impfpflicht für alle. Bei Veranstaltungen und im Einzelhandel soll die 2G-Regel gelten – Zutritt nur geimpft oder genesen. Die Impfung selbst soll eine kürzere Halbwertzeit bekommen: sechs oder maximal neun statt bisher 12 Monate. In Schulen soll eine Maskenflicht gelten – damit Schulschließungen vermieden werden können. Und die Regelungen zur Corona-Notlage sollen in Teilen weitergelten.

Mit harten Maßnahmen soll die große vierte Welle der Pandemie eingedämmt werden. Künftige Ausbrüche sollen so vermieden werden. Darauf verständigten sich die Teilnehmer der Bund-Länder-Beratungen am Dienstag.

Ein gutes Signal: Endlich macht auch der designierte Bundeskanzler Olaf Scholz Corona zur Chefsache. Auch bei der Einsetzung eines Bundeswehrgenerals folgt er einer bewährten Linie: Es hatte sich bereits im alten Krisenstab unter der amtierenden Bundeskanzlern Angela Merkel bewährt, einen Bundeswehrgeneral in leitender Funktion dabei zu haben.

Entscheidungen am Donnerstag

NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst erklärte nach der Sitzung der Ministerpräsidenten am Dienstag: „Die Ministerpräsidenten und der Bund sind übereingekommen, dass wir gemeinsam am Donnerstag ein umfangreiches Paket für Kontaktreduzierungen beschließen werden." Damit folgt Scholz der Linie der CDU-Länderchefs. Die Ministerpräsidenten der Union hatte schon vor dem gestrigen Treffen konkrete Maßnahmen gefordert.

Das wollen die CDU-MPs:

  1. Es soll die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht vorbereitet werden.
  2. Die am 18. November 2021 beschlossene „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ (für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen) muss noch in diesem Jahr in Kraft treten.
  3. Bundesweit einheitlich sollen folgende fünf Regeln umgesetzt werden:
    3.1 Ungeimpfte dürfe sich nur mit maximal fünf anderen ungeimpften Personen aus maximal zwei Haushalten treffen.
    3.2 Clubs und Discotheken werden – ggf. abhängig von Inzidenzwerten – aufgrund des dort besonders hohen Ansteckungsrisikos geschlossen.
    3.3 Bei Großveranstaltungen darf die Kapazität – ggf. abhängig von Inzidenzwerten – nur zu einem Drittel ausgelastet werden.
    3.4 Das Infektionsschutzgesetz soll den Ländern größere Handlungsfreiheiten einräumen.
    3.5 In Gebieten mit einer außerordentlich hohen Inzidenz sollen weiterführende Maßnahmen möglich sein.

Allgemeine Impfpflicht sinnvoll

Insbesondere die mögliche Einführung einer allgemeinen Impfpflicht ist sehr umstritten. Diese wurde noch im Sommer fast durchweg abgelehnt. Doch durch die neue Situation mit extrem hohen Inzidenzwerten bei gleichzeitig Extrembelastung der Krankenhäuser und möglicher Notwendigkeit zur Triage hat zu einem Perspektivwechsel geführt.

Auch Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther bekennt sich jetzt zu einer Impfpflicht. Er fordert offensiv ein Ja der neuen Bundesregierung zur Prüfung einer allgemeinen Impfpflicht. Alle Bürgerinnen und Bürger müssten sich „darauf einstellen können, dass sie zu einem gegebenen Zeitpunkt Realität sein wird“.

Auch Lockdown weiter möglich

Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Regeln für einen harten Lockdown rechtens waren. Das heißt, Einschränkungen der individuellen Freiheiten zugunsten der Gemeinschaft sind auch künftig möglich. Eine „Bundesnotbremse“ kann damit erneut kommen.

Der amtierende Gesundheitsminister Jens Spahn begrüßte das Urteil. Es erlaube notwendige Einschränkungen des öffentlichen Lebens, wenn diese zeitlich befristet und regional begrenzt seien. Er schrieb dazu: „Wir brauchen entschlossenes staatliches Handeln, um die vierte Welle zu brechen.“