Einheitliche Regeln von Flensburg bis Garmisch: Die Bundesregierung verschärft den Infektionsschutz. Die Menschen in weiten Teilen Deutschlands müssen sich auf bundesweit verbindliche Vorgaben einstellen. Der Flickenteppich wird aufgerollt. Heißt zum Beispiel: “Geschäfte zu bei Inzidenz über 100” gilt dann überall gleich. Eine entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes hat das Bundeskabinett in Berlin beschlossen. Jetzt müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel betonte vor der Presse den Ernst der Lage. Die Infektionszahlen, die Zahl der belegten Intensivbetten und die täglichen Todeszahlen seien Grund zu höchster Besorgnis. „Wir dürfen Ärzte und Pfleger, die seit über einem Jahr alles geben, nicht allein mit dieser Herkulesaufgabe lassen. Ohne unsere Unterstützung können sie den Kampf gegen das Virus nicht gewinnen“, so Merkel.

Durch die schärferen Lockdown- und Testregeln soll die Pandemie zurückgedrängt werden, bis auch durch fortschreitende Impfungen das Infektionsgeschehen im Griff gehalten werden kann.

Die Änderungen im Überblick:

Kontaktbeschränkung: Von 21.00 bis 5.00 Uhr bleiben wir zu Hause, in der eigenen Wohnung oder im dazugehörigen Garten. Ausnahmen: Versorgung von Tieren oder Berufsausübung . Gelten sollen diese und andere Beschränkungen, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz über 100 liegt.

Treffen werden bei hoher Inzidenz beschränkt: Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind nur für Angehörige eines Haushalts plus eine weitere Person gestattet. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit. Bei Todesfällen sollen bis zu 15 Personen zusammenkommen dürfen.

Keine Öffnungen bei höherer Inzidenz: Bei einer höheren Inzidenz dürfen die meisten Läden sowie die Freizeit- und Kultureinrichtungen und die Gastronomie nicht öffnen. Ausgenommen werden sollen der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte. Hier sollen Abstand- und Hygienekonzepte gelten.

Beim Sport sollen nur kontaktlose Individualsportarten erlaubt sein. Dazu zählen Joggen, Wandern oder Gymnastik, aber auch Tennis oder Badminton. Sie sollen allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden dürfen. Ausnahmen gibt es weiter für den Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler und der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader, aber weiter nur ohne Zuschauer.

Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sollen bei entsprechenden Inzidenzen in einer Region aber untersagt sein.

Testpflicht: An Schulen soll Präsenzunterricht nur mit zwei Corona-Tests pro Woche gestattet werden. Überschreitet an drei aufeinander folgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz 200, soll Präsenzunterricht untersagt werden.

Neben der Novelle des Infektionsschutzgesetzes hat das Kabinett auch eine Pflicht für Angebote von Corona-Tests in Unternehmen auf den Weg gebracht. Der Entwurf einer geänderten Arbeitsschutzverordnung sieht vor, dass die Unternehmen ihren Beschäftigten in der Regel einmal in der Woche Tests zur Verfügung stellen.

Erhöhung der Kinderkrankentage: Außerdem hat das Kabinett die erneute Erhöhung der Zahl der Kinderkrankentage auf den Weg gebracht. Wegen der Corona-Pandemie soll der Anspruch von derzeit 20 auf künftig 30 Tage pro Kind und Elternteil steigen. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch von 40 auf 60 Tage. Die Tage können auch in Anspruch genommen werden, wenn Schulen und Kitas geschlossen sind, wenn die Präsenzpflicht an der Schule aufgehoben oder der Zugang zum Betreuungsangebot der Kita eingeschränkt ist. Dies gilt auch, wenn die Eltern im Homeoffice arbeiten.