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Kramp-Karrenbauer leitet Sitzung des UN-Sicherheitsrats
Wir alle sind derzeit Zeugen bewaffneter Konflikte und Menschenrechtsverletzungen in aller Welt – bis vor Europas Haustür. Die deutsche Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer hatte daher zum deutschen Vorsitz im UN-Sicherheitsrat durchgesetzt, dass dort zum ersten Mal seit vielen Jahren über das Thema Menschenrechte gesprochen wurde. Sie betonte im Rahmen des deutschen Beitrags ausdrücklich: „Die notwendige Verbindung von Menschenrechten und Friedensmissionen ist für die UN von größter Bedeutung.“
Ohne Menschenrechte sind Frieden und Sicherheit unmöglich
„Frieden und Sicherheit sind untrennbar mit dem Schutz fundamentaler Rechte verknüpft. Wo sie verletzt werden, kann weder Sicherheit sein noch Frieden.“ Das hatte die Verteidigungsministerin zum deutschen Vorsitz im UN-Sicherheitsrat im Vorfeld mitgeteilt.
Während der Sitzung, die sie im Namen der Bundesregierung per Videokonferenz leitete, kritisierte Annegret Kramp-Karrenbauer ausdrücklich, dass die anerkannten Menschenrechte vielerorts in Frage gestellt würden. Sie kritisierte willkürliche Grenzverletzungen durch einzelne Staaten. Und sie kritisierte Eingriffe in Versammlungs-, Meinungs- und Redefreiheit.
Kramp-Karrenbauer: Menschenrechte oberstes Anliegen in Friedensmissionen
Die Verteidigungsministerin forderte angesichts dessen ausdrücklich: „Die Menschenrechte müssen das oberste Anliegen in Friedensmissionen sein. Sie dürfen niemals für militärische Erfolge außer Kraft gesetzt werden.“ Dies gilt nach Überzeugung der deutschen Verteidigungsministerin auch „in unserer aktuellen Situation während der Pandemie. Wir müssen aufmerksam auf die allgemein anerkannten Rechte jedes Einzelnen achten.“
Der Weltsicherheitsrat trage dafür Verantwortung, so Kramp-Karrenbauer. Die Art und Weise der Friedenssicherung durch UN-Blauhelmsoldaten habe direkten Einfluss darauf, „wie UN-Friedensmissionen – und die Vereinten Nationen selbst – von Menschen überall auf der Welt beurteilt werden“. Es sei wichtig, dass Menschenrechtsaspekte von Beginn an anerkannt werden. Deutschland werde seine Aufgaben dabei wahrnehmen, so Kramp-Karrenbauer. „Deutschland wird Menschenrechts-Training zu einem Pflichtelement aller seiner Übungen für UN-Friedensmissionen machen.“
Dem Einsatz von Frauen komme in Friedensmissionen eine besondere Rolle zu, betonte Kramp-Karrenbauer in ihrem Statement. Von den weiteren Mitgliedern des Sicherheitsrates bekam die Verteidigungsministerin starke Zustimmung. Darüber hinaus kündigte Kramp-Karrenbauer an, Deutschland werde noch im Laufe des Jahres eine Konferenz zu Friedenserhalt, Menschenrechten und Schutz der Zivilbevölkerung durchführen. Ziel ist, die Debatte weltweit zu führen.
Die Menschenrechte
Sagen, was man denkt – ohne Angst. Tun, was man will – ohne Repressalien. Dazu die Chance haben, das eigene Leben nach eigenen Vorstellungen frei zu gestalten. Und regelmäßig eine neue Regierung wählen – geheim, frei und demokratisch. Das garantieren die Menschenrechte. Sie sind grundlegend für ein Leben in Freiheit und Würde in einer gerechten und friedlichen Welt.
Die Bundesrepublik Deutschland setzt sich auch aufgrund der Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus weltweit für die Menschenrechte ein. Das Grundgesetz verpflichtet uns, uns auf der ganzen Welt für den Schutz der Würde und der Grundfreiheiten der Menschen einzusetzen.
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (UN) soll durch die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit weltweit den Rahmen für die Umsetzung der Menschenrechte schaffen. Friedensmissionen der Vereinten Nationen spielen eine zentrale Rolle zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte.
Die Schutzverantwortung („Responsibility to Protect“)
Die Schutzverantwortung ist ein Konzept der internationalen Politik und des Völkerrechts zum Schutze des Menschen vor schweren Menschenrechtsverletzungen und Brüchen des humanitären Völkerrechts. Dabei gilt:
- Zunächst muss jeder Staat das Wohlergehen seiner Bürger gewährleisten. Ist jedoch die politische Führung eines Staates dazu nicht fähig oder willens, darf die internationale Staatengemeinschaft zum Schutz der bedrohten Bevölkerung eingreifen. Dazu stehen ihr nach der Charta der Vereinten Nationen zivile und militärische Mittel zur Verfügung. Über deren Einsatz entscheidet der Sicherheitsrat.
- Es wird kritisiert, dass die Schutzverantwortung ihrem eigenen Auftrag im Zeitalter der Großmächterivalität nicht gerecht werde. Ihre universelle Gültigkeit wird bestritten. Es gibt keinen Konsens über die Bedingungen zum Einsatz von Schutzverantwortung.
Die Rolle von Frauen in Friedenseinsätzen
In den 16 Friedensmissionen weltweit waren 2017 insgesamt mehr als 113 000 Menschen beschäftigt, davon gerade einmal rund 7 700 weibliche Peacekeeperinnen (6,8 Prozent), sowohl in Uniform als auch zivil. Dabei ist die Bedeutung von Frauen für Friedensmissionen vielfach belegt und wird oft gefordert. Dazu zählen die Entwaffnung von Kämpferinnen und die Durchsuchung von Unterkünften. Zudem sammeln Frauen im Einsatz Informationen zu Menschenrechtsverletzungen und sexualisierte Gewalt gegen Frauen, achten dabei speziell auf Verletzungen von Frauenrechten und können verletzten Frauen medizinische Hilfe leisten.
Der UN-Menschenrechtsrat in Genf
Der Menschenrechtsrat in Genf ist das zentrale Forum der Vereinten Nationen für Menschenrechte. Er unterstützt die Mitgliedstaaten dabei, die Menschenrechte einzuhalten, behandelt Menschenrechtsverletzungen und erarbeitet Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Völkerrechts auf dem Gebiet der Menschenrechte. Der Menschenrechtsrat kann Sonderberichterstatter oder unabhängige Expertengruppen einsetzen, die zu einer Menschenrechtssituation in einem Land oder zu internationalen Menschenrechtsthemen arbeiten.
Deutschland setzt sich dafür ein, den Menschenrechtsrat als zentrales Gremium und Frühwarnmechanismus des internationalen Menschenrechtsschutzes weiter zu stärken. Der Menschenrechtsrat muss konsequent kritische Menschenrechtssituationen ansprechen und dazu alle ihm verfügbaren Instrumente souverän nutzen.
Die Hochkommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte
Das Amt des UN-Hochkommissars für Menschenrechte (UN High Commissioner for Human Rights – UNHCHR) wurde 1993 durch die Wiener Weltkonferenz über Menschenrechte eingerichtet und trägt seither im System der Vereinten Nationen die Hauptverantwortung für Menschenrechtsfragen. Hochkommissarin ist derzeit die frühere chilenische Präsidentin Michelle Bachelet. Sie wurde 2018 durch den UN-Generalsekretär ernannt und ist ihm unterstellt. Sie kann Menschenrechtsverletzungen weltweit auf die Tagesordnung der UN-Generalversammlung bringen und koordiniert und vernetzt alle UN-Menschenrechtsaktivitäten.
CDU und Menschenrechte
- Die Vereinten Nationen besitzen die größte Legitimität, um globale Probleme anzugehen. Die Vereinten Nationen müssen handlungsfähiger und durchsetzungsstärker werden, um Menschenrechten, Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zum weltweiten Durchbruch zu verhelfen und zur Bewahrung der Schöpfung und zur Weiterentwicklung des Völkerrechts beizutragen.
(Ziffer 362, CDU-Grundsatzprogramm 2007) - Sicherheit, Entwicklung und Menschenrechte gehören zusammen. Menschenrechte sind unteilbar. Die CDU wird auch künftig ihre Stimme erheben, wenn Demokratie, Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Minderheitenrechte in Gefahr sind. Menschenrechte und Grundfreiheiten müssen in aller Welt gegenüber dem Souveränitätsprinzip Vorrang haben. Wir leisten unseren Beitrag zum Aufbau einer freien, friedlichen und gerechten Welt.
(Ziffer 369 und zugleich letzte Ziffer des CDU-Grundsatzprogramms 2007) - In der CDU befasst sich der Bundesfachausschuss Äußere Sicherheit mit dem Thema Menschenrechtspolitik. Die Arbeitsgruppe Verfolgte Christen des Bundesfachausschusses befasst sich mit dem Menschenrecht der Religionsfreiheit und setzt sich für bedrängte und verfolgte Christen in der ganzen Welt ein.