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Thesen des BACDJ zur Rechtspolitik in der neuen Legislaturperiode
Unsere staatliche Rechtsordnung bewahrt die Würde des Menschen und ist der Garant für Freiheit, Eigentum und soziale Sicherheit. Die CDU steht für die Erhaltung und Stärkung dieser Rechtsordnung. Staatliches Recht hat das Zusammenleben der Menschen in Freiheit zu ordnen. Die Bürger müssen auf den Rechtsstaat vertrauen können, um ihn zugleich zu respektieren. Der Rechtsstaat muss die Freiheit jedes Einzelnen schützen und darf sie nur einschränken, soweit dies für das Zusammenleben aller erforderlich ist. Rechtliche Regeln müssen nachvollziehbar und gerecht sein. Jede Verletzung der Rechtsordnung muss zügig verfolgt und geahndet werden.
Darum geht es
Die Handschrift der CDU in der Großen Koalition
Die Rechtspolitik der Großen Koalition trägt die deutliche Handschrift der CDU. Bei den von der Großen Koalition umgesetzten rechtspolitischen Vorhaben hat die CDU, so die Vorhaben nicht schon auf ihrer Initiative beruhten, ihre wesentlichen Vorstellungen durchsetzen können. Beispielsweise konnte die unter Rot-Grün gescheiterte Föderalismusreform im Jahr 2006 als "Stufe 1" der Föderalismusreform erfolgreich realisiert werden.
Bundesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (BACDJ)
Bundesfachausschüsse und Arbeitskreise unterstützen und beraten den Bundesvorstand.
Hier finden Sie die Mitglieder der Arbeitsgruppe und weitere Informationen zum Thema.
Linksammlung zum Thema Rechtspolitik
Wissenswertes nicht nur zum Verfassungsrecht, sondern u.a. auch zum Arbeits- und Mietrecht