Die Reform der Pflegeversicherung ist ein wichtiger Beitrag dazu, die Leistungen der Pflegeversicherung für die Zukunft zu erhalten und an die Bedürfnisse einer älter werdenden Gesellschaft anzupassen. Unter der CDU-geführten Bundesregierung werden erstmals die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung stufenweise angehoben. Es ist auch gelungen, mehr Zuwendung für die Betroffenen, mehr Qualität und Transparenz und weniger Bürokratie durchzusetzen. Gerade im Umgang mit pflegebedürftigen Menschen zeigt eine Gesellschaft, wie es um ihren sozialen Zusammenhalt bestellt ist. Unsere Reformen stärken das menschliche Miteinander in unserem Land.
- Wir wollen, dass Betroffene so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung leben können. Die Pflegereform stärkt deshalb den Grundsatz "ambulant vor stationär" und richtet die Angebote auf die individuellen Bedürfnisse der Menschen aus.
- Die stufenweise spürbare Verbesserung der Leistungen bis 2012 wird dafür sorgen, dass die steigenden Pflegekosten ausgeglichen werden. Dabei steigen sowohl die ambulanten Sachleistungsbeträge in allen drei Pflegestufen - in Pflegestufe I von jetzt 384 auf 450 Euro, Pflegestufe II von 921 auf 1.100 Euro und Pflegestufe III von 1.432 auf 1.550 Euro - als auch das Pflegegeld: Pflegestufe I von 205 auf 235 Euro, Pflegestufe II von 410 auf 440 Euro und Pflegestufe III von 665 auf 700 Euro. Darüber hinaus sollen diese Leistungen ab 2015 alle drei Jahre überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
- Ein weiterer großer Fortschritt ist die stärkere Berücksichtung der Situation von Menschen, die sich in ihrem Alltag nicht mehr zurecht finden: Der zusätzliche Betreuungsbedarf für Pflegebedürftige, die an Demenz erkrankt sind, wurde von 460 Euro jährlich je nach Bedarf auf 1.200 Euro jährlich als Grundbetrag beziehungsweise auf 2.400 Euro jährlich als erhöhter Betrag angehoben. Damit schaffen wir neue Perspektiven für die Angehörigen und Pflegenden von etwa einer Million an Demenz erkrankter Pflegebedürftige.
- Ein wichtiges Element ist die Einführung eines gesetzlichen Anspruchs auf eine sechsmonatige Pflegezeit. Mit der Pflegezeit können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Angehörige pflegen, bis zu sechs Monate unbezahlt freigestellt werden. Anschließend besteht die Möglichkeit, wieder in den Job zurückzukehren.
- Eine Kernaufgabe der Reform liegt darin, eine langfristige Liquidität der Pflegekassen zu sichern. Das Finanzierungsmodell sieht vor, dass der Beitragssatz zum 1. Juli 2008 um 0,25 Prozentpunkte angehoben wurde. Damit wird die Stabilität der Beitragssätze bis zum Jahr 2015 gewährleistet.
Stand: 14.07.2009
Weitere Informationen zur Reform der Pflegeversicherung finden Sie hier:
- CDU-Dokumentation zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung. PDF
- Flugblatt zur Pflegeversicherung. PDF
- CDU-Dokumentation zum Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 18. Juni 2007. PDF
- Eckpunkte: Reform zur nachhaltigen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (19. Juni 2007). PDF
- Pflegeversicherung. Auszug aus dem Grundsatzprogramm der CDU Deutschlands Freiheit und Sicherheit. Grundsätze für Deutschland.
Hier finden Sie die Mitglieder der Arbeitsgruppe und weitere Informationen zum Thema.
Hier finden Sie u.a. Wissens-wertes zum Pflegegesetz.