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| Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften
Darum geht es
Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften
Die CDU respektiert die Entscheidung von Menschen, die in anderen Formen der Partnerschaft, als der Ehe, ihren Lebensentwurf verwirklichen. Wir erkennen an, dass auch in solchen Beziehungen Werte gelebt werden, die grundlegend für unsere Gesellschaft sind. Dies gilt auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz ist dem Bedürfnis gleichgeschlechtlicher Lebenspartner nach Anerkennung und rechtlicher Absicherung ihrer Verbindung Rechnung getragen worden. Eine Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe zwischen Mann und Frau lehnen wir jedoch ab. Sie ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, das in Artikel 6 die Privilegierung der Ehe zwischen Mann und Frau gebietet. Diese eindeutige Lesart von Artikel 6 Grundgesetz ist dem - auch für die richterliche Auslegung maßgeblichen - dokumentierten Willen der Verfassungsmütter und -väter zu entnehmen.
Linksammlung zum Thema Homosexualität
Hier finden Sie Infos zu den Schwulen und Lesben in der CDU und noch mehr Wissenswertes.