Wir wollen, dass auch in Zukunft alle Menschen in Deutschland unabhängig von Einkommen, Alter, sozialer Herkunft und gesundheitlichem Risiko weiterhin die notwendige medizinische Versorgung qualitativ hochwertig und wohnortnah erhalten und alle am medizinischen Fortschritt teilhaben können. Deshalb haben wir die Weichen für die medizinische Versorgung einer älter werdenden Gesellschaft gestellt.
Mit dem Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung wurden die finanziellen Grundlagen des Gesundheitssystems kurz- und mittelfristig auf eine solide Basis gestellt. Mit der Einführung des Zusatzbeitrags in der Krankenversicherung wurden die Gesundheitskosten von den Lohnzusatzkosten entkoppelt. Mehrausgaben der Krankenkassen führen damit künftig nicht zu weniger Beschäftigung. Wir haben dafür gesorgt, dass mit dem Zusatzbeitrag niemand überfordert wird. Für den Fall, dass er eine bestimmte Grenze übersteigt, greift ein automatischer Sozialausgleich.
Das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes hat Effizienz und Qualität der Arzneimittelversorgung gesteigert, indem eine neue Balance zwischen Innovation und Bezahlbarkeit von Medikamenten hergestellt wurde.
Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen Weichenstellungen in Versorgungsstrukturen, damit unser Gesundheitswesen auch in Zukunft allen Menschen eine hochwertige, bedarfsgerechte, wohnortnahe medizinische Versorgung gewährleisten kann. Gleichzeitig sind weitere Reformen im System der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Vergütung notwendig.
Wir gestalten das deutsche Gesundheitswesen innovationsfreundlich, leistungsgerecht und demografiefest. Dazu gehören eine zukunftsfeste Finanzierung, Planbarkeit und Verlässlichkeit sowie Solidarität und Eigenverantwortung. Wir brauchen eine Kultur des Vertrauens anstelle überzogener bürokratischer Vorschriften.
Stand: 11. Juli 2011
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