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Politik A-Z | Gentechnik | Glossar

Glossar

Thema Gentechnik

Adulte (erwachsene) Stammzellen
Die Verwendung von adulten (erwachsenen) Stammzellen könnte das umstrittene therapeutische Klonen, das in Großbritannien zugelassen wurde, überflüssig machen. Lange Zeit nahmen Wissenschaftler an, dass nur embryonale Stammzellen in der Lage sind, sich zu den unterschiedlichen Gewebstypen des Körpers zu differenzieren. In den letzten Jahren wurden hingegen in verschiedenen menschlichen Geweben auch pluripotente Stammzellen entdeckt : im Rückenmark (HSCs), im Gehirn (NSCs), im Mesenchyn (MSCs) verschiedener Organe und im Blut der Nabelschnur (P/CB, placental, Cord Blood). Diese pluripotenten Stammzellen sind fähig, mehrere Zelltypen, hauptsächlich Blut-, Muskel- und Nervenzellen zu bilden. Es gelang, sie zu erkennen, zu selektieren und so weit zu entwickeln, dass sie mit Hilfe von wachstumsfördernden Faktoren und regulierenden Eiweißstoffen reife Zelltypen bilden.

Embryo
Heranwachsendes Kind im Mutterleib bis zum Abschluss der Organentwicklung im dritten Schwangerschaftsmonat.

Embryonale Stammzellen
In embryonale Stammzellen (ES) setzen Forscher weltweit große Hoffnungen. Aus diesen undifferenzierten (pluripotenten) Vorläuferzellen können noch viele verschiedene Gewebearten entstehen. Mit den so gewonnenen Zellen und auch Organen soll dann kranken Menschen geholfen werden können. ES werden aus Embryonen gewonnen: zum einen aus abgetriebenen und zum anderen aus bei der künstlichen Befruchtung angefallenen und nicht mehr gebrauchten Embryonen. Ein dritte Möglichkeit besteht im Klonen, der genetisch identischen Vervielfältigung menschlicher Mehrzeller. Zur Gewinnung von ES werden die Embryonen zerstört. In Deutschland ist derzeit nur die Gewinnung von ES aus abgetriebenen Föten möglich. Denn überzählige Embryonen dürfen nicht produziert werden, und das Klonen ist untersagt.
Das Klonen von Embryonen halten Forscher bislang allerdings für die beste Methode, um ES zu erhalten, weil diese Zellen die höchste Qualität versprächen. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft möchte in einem Forschungsschwerpunkt klären, welche der Stammzelltypen für Gewebe- und Organersatz am besten geeignet sind. Dafür will sie in den USA gewonnene ES importieren. Kein klarer Rechtsverstoß, aber das Ausnutzen einer Grauzone. Denn die Arbeit mit importierten ES ist in Deutschland nicht verboten.
Neue Forschungen haben gezeigt, dass auch so genannte erwachsene Stammzellen, die sich im Körper eines jeden Menschen finden, womöglich das Potenzial besitzen, zu verschiedenen Zelltypen umprogrammiert werden zu können. Sie hätten dann den Vorteil, dass dafür keine Embryonen vernichtet werden müssten.

Gesetz zum Schutz von Embryonen (Embryonenschutzgesetz - ESchG)
Vom 13. Dezember 1990

In-vitro-Fertilisation
Befruchtung außerhalb des Körpers.

Klonierung, Klonen
Kopieren und identisches Vermehren. Wird im Zusammenhang mit Molekülen, Zellen, Geweben und Menschen verwendet.

Keimbahntherapie
Therapeutischer Eingriff zur gezielten Reparatur eines defekten Gens in den Zellen der Keimbahn, d.h. in Ei-, Samen- und ihren Vorläuferzellen. Diese genetischen Veränderungen werden an die Nachkommen vererbt. Keimbahntherapie am Menschen ist in Deutschland verboten. In der gentechnisch unterstützen Tierzucht wird diese Technik genutzt.

Orphan Drug
Als ORPHAN-Produkte sind solche Arzneimittel definiert, die für die Behandlung von Erkrankungen eingesetzt werden, die weniger als 0,1% der Bevölkerung betreffen. Arzneimittel, medizinisches Material, biologische Substanzen und Heilnahrung für die Behandlung seltener Erkrankungen fallen alle unter den Begriff ORPHAN-Produkte.

Patente auf Mischwesen zwischen Mensch und Tier
Nachdem Greenpeace beim Europäischen Patentamt in München Patente auf Mischwesen aus Tier und Mensch sowie auf genmanipulierte menschliche Embryonen aufgedeckt hat, wird über das Erfindungsschutzgesetz der Europäischen Union neu debattiert. Die Gemeinschaft hatte diese Richtlinie vor zwei Jahren beschlossen. Die Mitglieder der EU müssen das Gesetz nun in nationales Recht umsetzen.
Die Bundesregierung hat dazu im Kabinett bereits einen Text verabschiedet, der das EU-Gesetz etwas verschärft und so dem strengen deutschen Embryonenschutzgesetz Rechnung trägt, sich ansonsten allerdings weitestgehend an die EU-Vorlage hält. Das EU-Gesetz klärt aber nicht eindeutig, welche Patente sittenwidrig sind und gegen die öffentliche Ordnung verstoßen. Es erlaubt einen Erfindungsschutz auch auf menschliche Gene und genveränderte Tiere.
Der Bundesrat und die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages haben sich deshalb jüngst gegen eine direkte Umsetzung des EU-Gesetzes ausgesprochen. Sie listeten eine Reihe von Kritikpunkten auf, wo ihnen die Richtlinie nicht streng genug ist. Die Enquete fordert ausdrücklich zu einer "Neuverhandlung der Biopatent-Richtlinie" auf. Denn vor allem die Patentierung des menschlichen Körpers wie auch seiner Teile verstoße klar gegen die "Unverfügbarkeit menschlichen Lebens".

Präimplantationsdiagnostik (PID)
Bei der so genannten Präimplantationsdiagnostik werden Embryonen im Reagenzglas erzeugt und dann genetisch untersucht - und zwar bevor sie einer Frau in die Gebärmutter übertragen werden. Diese PID ist in Deutschland derzeit durch das Embryonenschutzgesetz verboten. Denn für die PID wird einem achtzelligen Embryo eine Zelle abgetrennt. Aus dieser könnte sich dann noch ein Mensch entwickeln. Deshalb ist auch diese Zelle per Gesetz geschützt. Weiter verbietet das Gesetz die Herstellung von Embryonen zu einem anderen Zweck als zur Herbeiführung einer Schwangerschaft. Sinn der PID ist es aber gerade, keine Schwangerschaft zu installieren, falls bei dem Embryo eine genetische Abweichung gefunden wird.

Pränataldiagnostik
Untersuchung eines heranwachsenden Kindes im Mutterleib auf Erkrankungen. Durch die Gentechnik werden die bereits vorhandenen Methoden der Pränataldiagnostik wesentlich erweitert.

Somatische Gentherapie
Gentherapeutische Behandlung von Körperzellen.

Stammzelle
Jede Zelle, die die Fähigkeit besitzt, sich selbst beliebig oft durch Zellteilung zu reproduzieren ("unsterbliche Zelle") und die sich zu Zellen unterschiedlicher Spezialisierung entwickeln kann ("Differenzierung").

Therapeutisches Klonen
Embryonale Stammzellen, die aus dem Embryo im Blastozysten-Stadium (ein Embryo während des 4. - 7. Tages der Entwicklung) gewonnen werden, haben nach derzeitigem Wissensstand die Eigenschaft, sich in alle im erwachsenen Körper vorkommenden über 200 Zelltypen entwickeln zu können, wenn man nur diese Differenzierung in geeigneter Weise zu steuern weiß. Im Tierversuch wurde bereits eine Reihe von Zelltypen erfolgreich aus embryonalen Stammzellen herangezüchtet. Wenn man einer Körperzelle eines Patienten den Zellkern entnimmt und diesen in eine entkernte Eizelle einpflanzt, so erhält man einen geklonten Embryo, der mit dem Patienten genetisch übereinstimmt. Nachdem der Embryo sich bis zur Blastozyste weiterentwickelt hat, entnimmt man unter Vernichtung des Embryos die embryonalen Stammzellen. Aus diesen ließe sich dann das gewünschte Gewebe (einschließlich Nerven, Muskeln, Blut, Knochen) für die Transplantation heranzüchten, so die Zukunftsperspektive.

Infos zum Thema
Linksammlung zum Thema Gentechnik
Eine kleine Auswahl von Websites zur roten und grünen Gentechnik.
Glossar
Thema Gentechnik

Hier werden häufig benutzte Fachbegriffe erklärt.


 
 

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