Die CDU hat in der Föderalismusreform I im Jahr 2006 ihr Verständnis von einer Neuordnung der bundesstaatlichen Kompetenzordnung durchgesetzt: Bund und Länder erhalten wieder eigene Gestaltungsfreiheit. Das Kompetenzwirrwarr zwischen beiden staatlichen Ebenen wird soweit wie möglich entflochten. Die Zuständigkeiten und auch die jeweilige Verantwortlichkeit des Bundes und der einzelnen Länder für ihr politisches Handeln werden für den Bürger wieder erkennbar.