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15.03.2010 12:30

 

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CDU/CSU-Freundeskreis

Fünf Schritte für Deutsche im Ausland zur Teilnahme an der Europawahl

freundeskreis-386

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Auslandsdeutsche,

das Eintreten und Werben vieler Deutscher im Ausland für die CDU im Bundestagswahlkampf 2005 hat uns tief beeindruckt. Wir wollen daher mit den Deutschen im Ausland Kontakt halten. Uns freut es sehr, dass viele von Ihnen die Vorgänge in Deutschland weiter intensiv verfolgen - nicht zuletzt, weil jeder Deutsche im Ausland auch ein "Botschafter" unseres Landes ist. Wir freuen uns über jeden Deutschen im Ausland, der bereit ist, sich für die Unionsparteien zu engagieren. Darauf wollen wir in den bevorstehenden Wahlkämpfen aufbauen.

Nun hat der Bundeswahlleiter hat den Startschuss für die Registrierung für die Europawahl am 7. Juni 2009 gegeben. Die notwendigen Wahlunterlagen finden Sie auf der Website des Bundeswahlleiters.

Wie schaut nun das Verfahren für die Auslandsdeutschen zur Wahlteilnahme aus?


Fünf einfache Schritte für Deutsche im Ausland zur Teilnahme an der Europawahl am 7. Juni 2009

1. Schritt: Prüfung - Darf ich wählen?
Deutsche, die während ihres Aufenthalts im Ausland weiterhin in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben. Für die Wahrnehmung der Briefwahl muss bei der Gemeindebehörde schriftlich oder mündlich (bei persönlichem Erscheinen) die Erteilung eines Wahlscheines beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Erwachsene Deutsche, die nicht in Deutschland gemeldet sind, dürfen wählen, wenn sie nach dem 23. Mai 1949 mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gewohnt haben und nicht vom Wahlrecht (z. B. wegen einer strafrechtlichen Verurteilung) ausgeschlossen sind.

Deutsche, die nach dem 23. Mai 1949 nicht mindestens drei Monate in der Bundesrepublik Deutschland gewohnt haben, sind darüber hinaus dennoch wahlberechtigt, wenn sie am Wahltag seit mindestens drei Monaten in einem der übrigen EU-Mitgliedstaaten eine Wohnung innehaben.

Der noch bei der letzten Bundestags- bzw. Europawahl geltende Ausschluss vom Wahlrecht von außerhalb der Mitgliedstaaten des Europarats lebenden Deutschen, die seit mehr als 25 Jahre ins Ausland fortgezogen waren, gilt nicht mehr. Diesen Fortschritt im Wahlrecht hat übrigens die CDU durchgesetzt.

Also: Die Chance ist hoch, dass Sie wählen dürfen.

2. Schritt: Antragsformular für die Eintragung in das Wählerverzeichnis besorgen!
Wahlberechtigte Deutsche, die im Ausland leben, müssen rechtzeitig und jeweils für sich gesondert die Eintragung in das Wählerverzeichnis schriftlich mit einem besonderen Formular beantragen (d. h. zum Beispiel jedes Familienmitglied extra). Zu dem Antrag gehört eine eidesstattliche Versicherung, wahlberechtigt zu sein. Antrag und eidesstattliche Versicherung senden Sie an die Gemeinde, in der Sie vor dem Fortzug aus der Bundesrepublik Deutschland zuletzt gemeldet waren (Suchmaschine für Anschrift der Gemeindebehörde).

Die Antragsformulare stehen ab sofort zur Verfügung, auch als Download (pdf-Datei) auf der Website des Bundeswahlleiters

Darüber hinaus können die Formulare als Durchschreib-Schnelltrennsätze im Frühjahr 2009 auch als Papiervordrucke angefordert werden
- bei allen Botschaften und Konsulaten der Bundesrepublik Deutschland im Ausland
- beim Bundeswahlleiter oder
- bei den Kreiswahlleitern in Deutschland.

Antragsformulare können dort zugleich für Familienangehörige, Freunde oder Kollegen angefordert werden.

Also: Die Unterlagen können Sie ganz einfach erhalten - sogar sofort online.

3. Schritt: Antragsformular rechtzeitig abschicken!
Die Anträge müssen auf dem Formular spätestens am 21. Tag vor dem Wahltag, d. h. spätestens am 17. Mai 2009, bei der zuständigen Stelle in Deutschland eingehen. Die ausgefüllten Antragsvordrucke sollten deshalb möglichst umgehend zurückgeschickt werden.

Also: Die Zeit eilt!

4. Schritt: Wählen!
Der wahlberechtigte Deutsche im Ausland erhält nach seiner Eintragung in das Wählerverzeichnis ohne weitere Anforderung - ca. einen Monat vor dem Wahltag, also etwa ab Anfang Mai 2009 - die für seine Briefwahl erforderlichen Wahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, Wahlumschlag, Wahlbriefumschlag und Merkblatt zur Briefwahl) übersandt. Lesen Sie sorgfältig das Merkblatt und führen die Briefwahl durch.

Also: Nutzen Sie Ihre Wahlrecht, damit Angela Merkel Bundeskanzlerin bleibt und ihre gute Politik für Deutschland fortsetzen kann!

5. Schritt: Wahlbriefumschlag rechtzeitig abschicken!
Sie müssen den verschlossenen amtlichen Wahlbriefumschlag so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag, dem 7. Juni 2009, bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbriefumschlag sollte deshalb möglichst umgehend zurückgeschickt werden.

Also: So schnell wie möglich absenden

Noch eine Bitte: Geben Sie diese Information an Ihre Verwandten, Bekannten, Freunde und Kollegen weiter.

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