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21.03.2013 |

Aktuelles

Ergebnisse des Koalitionsausschusses

Der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und FDP hat am Donnerstag in Berlin getagt. Dabei wurden Vereinfachungen im Steuerrecht, Neuregelungen der Vorstandsvergütung sowie die Fortsetzung eines Programms zum Ausstieg aus der rechtsextremen Szene verabredet.
Die Generalsekretäre von CDU, CSU und FDP Die Generalsekretäre von CDU, CSU und FDP (Foto: dpa)

Die Ergebnisse im Überblick:

Steuerliche Entlastungen, Vereinfachungen und Anpassungen

Das Jahressteuergesetz 2013 fand im Vermittlungsausschuss keine Mehrheit. Das von den Koalitionsfraktionen initiierte Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz dient der Umsetzung der aus Sicht der Koalition    insbesondere EU-rechtlich   zwingend erforderlichen Maßnahmen des Jahressteuergesetzes. Der Koalitionsausschuss bittet die Koalitionsfraktionen deshalb in Abstimmung mit dem Bundesminister der Finanzen die Initiative für weitere wichtige Regelungen zu ergreifen und einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, der folgende Eckpunkte beinhaltet:
. Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für kaufmännische Unterlagen
. Erstmals gesetzliche Steuerfreistellung des Taschengeldes beim Bundesfreiwilligendienst und Anpassung der Steuerbefreiungsvorschriften für freiwillig Wehrdienstleistende und Reservisten
. Ausweitung der Gültigkeit von Freibeträgen beim Lohnsteuerabzug auf 2 Jahre
. Umsatzsteuerbefreiung von rechtlichen Betreuern und Vormündern
. Umsatzsteuerbefreiung von Bühnenregisseuren und Bühnenchoreographen, die an bereits begünstigten Kultureinrichtungen tätig sind
. Umsatzsteuerliche Entlastung für Kooperationen Europäischer Forschungsinfrastruktureinrichtungen (Konsortien)
. Gewerbesteuerbefreiung für Einrichtungen zur ambulanten Rehabilitation
. Gerechtere Aufteilung der Gewerbesteuereinnahmen unter den Gemeinden auch für Betreiber von Solar-Anlagen entsprechend der Sonderregelung für Windkraftanlagenbtreiber
. Eindämmung missbräuchlicher Gestaltungen bei der Erbschaftsteuer ("Cash-GmbHs")


Vorstandsvergütung

Die Koalition ist der Auffassung, dass das Aktienrecht auf der Basis der Eckpunkte der Koalitionsfraktionen geändert wird, um die Rechte der Eigentümer zu stärken. Hierfür sollen den Hauptversammlungen börsennotierter Aktengesellschaften die obligatorische Aufgabe übertragen werden, über das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder eine für den Aufsichtsrat verbindliche Entscheidung zu treffen.

Der Koalitionsausschuss bittet die Koalitionsfraktionen in Abstimmung mit der Bundesjustizministerin eine entsprechende Änderung des Aktiengesetzes in die laufende Aktienrechtsnovelle einzubringen.


Förderung von Aussteigern aus der rechtsextremen Szene

Für die Koalition ist die Bekämpfung des Rechtsextremismus eine gesellschaftliche und politische Daueraufgabe von besonders hoher Bedeutung. Wichtig sind uns dabei u.a. Perspektiven für den Ausstieg aus der rechtsextremen Szene. Deshalb werden wir die erforderlichen Finanzmittel für die erfolgreiche Arbeit der Aussteigerinitiative EXIT auch nach Auslaufen der Förderung durch den Europäischen Sozialfonds zur Verfügung zu stellen.

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