Jeder ist eingeladen, an unserem Gemeinwesen mitzubauen.
Als Konsequenz aus den Erfahrungen mit der Weimarer Republik hätten die Väter und Mütter des Grundgesetzes eine Verfassungsordnung geschaffen, die die Freiheit des Einzelnen stärke und gleichzeitig wehrhaft gegen mögliche innere Feinde sei, betont Schäuble. Ein Parteiverbot könne nur die Ultima Ratio sein. Denn die Freiheitlichkeit unserer Verfassungsordnung basiere auf dem ungehinderten Wettbewerb von Ideen und Meinungen - ein Parteiverbot laufe diesem wichtigen Prinzip zuwider. Deshalb unterliege es zu Recht sehr hohen Anforderungen.
Eine weitere Schutzfunktion unserer Verfassung sei das Verbot verfassungswidriger Vereinigungen. Der Bundesinnenminister erinnerte in diesem Zusammenhang an sein Verbot des libanesischen Fernsehsenders "Al Manar TV" oder die Vereine "Collegium Humanum" und den "Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten". Weitere Normen zum Schutz unserer Ordnung seien das im Grundgesetz verankerte Föderalismusprinzip oder die sogenannte "Ewigkeitsklausel".
Dennoch vergisst Schäuble nicht darauf hinzuweisen, dass das eigentliche Problem der Weimarer Republik nicht die Verfassung gewesen sei: entgegen landläufiger Meinung sei sie so schlecht nicht gewesen. Verantwortlich für ihr Scheitern macht Schäuble vielmehr die "mangelnde Überzeugung und das fehlende Engagement der Deutschen für ihre erste Demokratie". Schließlich gebe es keine Demokratie ohne Demokraten.


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