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17.03.2010 | M. Grosse-Brömer, E. Winkelmeier-Becker |

Rechtspolitik

Insolvenzrecht zügig modernisieren

Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Michael Grosse-Brömer MdB und die zuständige Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss, Elisabeth Winkelmeier-Becker MdB erklären zum an diesem Mittwoch in Berlin beginnenden 7. Deutschen Insolvenzrechtstag:

Die weitere Modernisierung der seit 1999 geltenden Insolvenzordnung duldet angesichts der krisenbedingt angespannten Lage vieler kleiner und mittlerer Unternehmen keinen Aufschub. Es ist daher zu begrüßen, dass das zuständige Bundesministerium der Justiz auf Drängen der Koalitionsfraktionen angekündigt hat, in den nächsten Monaten einen ersten Gesetzentwurf vorzulegen.

Die Voraussetzungen für den Erhalt von möglichst vielen Arbeitsplätzen müssen verbessert werden, indem die Restrukturierung und Fortführung von sanierungsfähigen Unternehmen erleichtert wird. Hierfür ist es besonders wichtig, bereits bestehende Sanierungsmöglichkeiten - u.a. das sogenannte Insolvenzplanverfahren - effektiver zu gestalten und noch stärker auf die Frühsanierung von Unternehmen auszurichten. Damit soll Unternehmern das Signal gegeben werden, dass sich frühzeitig ergriffene Sanierungsschritte lohnen, um eine angeschlagene Gesellschaft dauerhaft zu erhalten.

Zudem wäre es hilfreich, mit einer Neufassung des Insolvenzstatistikgesetzes klarere Erkenntnisse über tatsächliche Verläufe und Ergebnisse von Insolvenzverfahren zu gewinnen. Denn die mediale Wahrnehmung von Unternehmensinsolvenzen ist meist einseitig auf Fälle beschränkt, in denen ein Unternehmen zerschlagen und aufgelöst wird. Mit Hilfe von zielgenauem statistischem Material können dagegen Sanierungserfolge und Unternehmensrettungen in Zukunft besser sichtbar gemacht werden. Dies kann langfristig dabei helfen, der Stigmatisierung von Unternehmen entgegenzuwirken, die in Insolvenz gehen mussten.

Schließlich sollten Unternehmensgründer nach einem Fehlstart eine zweite Chance erhalten. Der Zeitraum der Restschuldbefreiung sollte - auch angesichts der Regelungen europäischer Nachbarländer - auf drei Jahre verkürzt werden. Ob diese Wohlverhaltensphase genauso bei Verbraucherinsolvenzen verkürzt werden kann, wird angesichts der damit verbundenen schwierigen Fragen in  den parlamentarischen Beratungen zu klären sein.

 

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